Nur Ärger mit VW Passat als EU-Import

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tanny73
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Nur Ärger mit VW Passat als EU-Import

Beitrag von tanny73 »

:twisted:
Hi!

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte! Ich weiß, dass es ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt nachdem ein Neuwagen nicht mehr als solcher verkauft werden darf, wenn er älter als 1 Jahr ist.
Wie verhält sich das in meinem Fall?

Der deutsche VW-Vertragshändler hat den Passat im März 2003 aus Italien erhalten, und im Januar 2004 habe ich ihn gekauft! Jetzt kam gestern in einer anderen VW-Vertragswerkstatt raus, dass das Auto laut Herstellernummer bereits im Dezember 2002 in Italien produziert wurde, also demnach beim Kauf hier in Deutschland schon älter als 1 Jahr war!

Oder gilt für das Alter des PKW das Datum, ab dem der PKW in Deutschland (hier: März 2003) ankam?

Herstellungdatum also: 12/2002
Überführung Italien - Deutschland: 03/03
Kauf des PKW als Neufahrzeug: 01/04

Abgesehen von zugesicherten Eigenschaften, die der Wagen doch nicht hatte und einer Aussage des VW-Händlers gestern, der mir mitteilte, dass der Wagen also nur noch bis März 2005 Garantie hätte, habe ich jetzt ehrlich gesagt eine Stinkwut! Stimmt das mit der Garantie überhaupt?

Ich dachte, dass die Garantie ab Januar 2004 gilt, da wo ich den PKW in Deutschland gekauft habe - und nicht ab da wo der VW-Händler ihn von einem anderen VW-Händler in Italien übernommen hatte!

Wer weiß Bescheid?

VIELEN DANK!

tanny73
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tom
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"Neuwagen" bedeutet nicht "fabrikneu"

Beitrag von tom »

Hi,

folgendes Gerichtsurteil habe ich gefunden.
Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als "Neuwagen" verkauft werden. Voraussetzung: Der Pkw ist ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die Standzeit nicht mangelhaft geworden.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000 Euro ab. Die Zusicherung "Neuwagen" sei gerade nicht mit "fabrikneu" gleichzusetzen, so dass das Alter nicht schade.

Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine erworben. Dabei war ihm vom Verkäufer mitgeteilt worden, dass es bereits seit zehn Monaten ein neueres Modell dieses Pkws gab. Nicht zuletzt deswegen einigte man sich auf einen Preisnachlass von mehr als 20 %. Als der stolze Neuwagenbesitzer seine Erwerbung zulassen wollte, bemerkte er anhand des Ausstellungsdatums des Kfz-Briefes, dass sein Pkw bereits 18 Monate Standzeit auf dem Buckel hatte. Einige Monate zu viel für ein "Neufahrzeug", meinte er - und wollte das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Der Händler verweigerte jedoch die Rücknahme.

Zu Recht, befand das Landgericht Coburg. "Fabrikneuheit" sei nicht zugesichert worden. Schließlich habe der Kläger gewusst, dass er nicht mit dem neuesten Modell vom Hof fuhr. Ein "Neufahrzeug" habe er aber schon bekommen. Das Auto sei seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch als Verkehrsmittel ebenso wenig zugeführt gewesen wie durch die Standzeit Mängel verursacht worden seien. 18 Monaten zwischen Herstellung und Verkaufszeitpunkt seien noch mit dem Begriff "Neuwagen" zu vereinbaren. Eine Rechtsmeinung, die auch das vom Kläger mit der Berufung angerufene OLG Bamberg bestätigte.

Fazit: Nicht jeder Neuwagen muss auch als "Jung-Pkw" daher kommen - Hauptsache, er hat seine Erfahrungen bislang nur im Stand gesammelt.

(LG Coburg, Urteil vom 16.01.2002, - 12 O 694/01 -; OLG Bamberg, Urteil vom 21.06.2002, - 6 U 9/02 -; rechtskräftig)
Für die Garantie ist das Datum im Kundendienstheft maßgebend, das Datum wird normalerweise bei der Übergabe vom Ausländischen zum Deutschen Händler eingetragen und abgestempelt.
Manche Händler reichen auch das Kundendienstheft nach, dann steht wirklich das Aktuelle Datum drin und nicht das Importdatum. Dann ist es jedenfalls sicher, dass man die vollen 24 Monate Garantie hat. :wink:
Uli.H aus E

Beitrag von Uli.H aus E »

Wäre mir völlig neu, wenn Volkswagen jetzt auch in Italien produzieren würde. Meines Wissens wird der Passat ausschließlich in Emden gebaut. Für den Beginn der gesetzlichen 24monatigen Sachmängelhaftung ist in der Tat der erste Verkauf des Fahrzeuges durch einen Volkswagenpartner massgebend, also in Deinem Falle des Italieners. Was sagt denn Dein Kaufvertrag? Wenn der deutsche Volkswagenpartner das nicht angesprochen hat, ist er in der Haftung. Falls er eine Garantie von 24 Monaten genannt hat, schließt sich diese erst an die gesetzliche Sachmängelhaftung an, kann aber an Bedingungen geknüpft sein. Am besten schaust Du noch einmal genau in Deine Unterlagen. Viel Glück!
Uli.H aus E

Beitrag von Uli.H aus E »

Wäre mir völlig neu, wenn Volkswagen jetzt auch in Italien produzieren würde. Meines Wissens wird der Passat ausschließlich in Emden gebaut. Für den Beginn der gesetzlichen 24monatigen Sachmängelhaftung ist in der Tat der erste Verkauf des Fahrzeuges durch einen Volkswagenpartner massgebend, also in Deinem Falle des Italieners. Was sagt denn Dein Kaufvertrag? Wenn der deutsche Volkswagenpartner das nicht angesprochen hat, ist er in der Haftung. Falls er eine Garantie von 24 Monaten genannt hat, schließt sich diese erst an die gesetzliche Sachmängelhaftung an, kann aber an Bedingungen geknüpft sein. Am besten schaust Du noch einmal genau in Deine Unterlagen. Viel Glück!

Nachtrag: Das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften berechtigt selbst jetzt noch zur Wandlung des Kaufvertrages, also der Rückgabe des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises. Allerdings müsstest Du eine Nutzungsgebühr von 0,67% des Kaufpreises für alle angefangenen 1.000 Kilometer entrichten.
Dorata

Habe das auch erlebt

Beitrag von Dorata »

Hallo Tanny, mein Freund hat auch so'n Ding gekauft, alles Käse mit der Garantie, bitte sage mir doch mal, wie das mit deinem EU-Import ausgegangen ist. LG - Dorata
Meyer, Michael

Beitrag von Meyer, Michael »

Hallo,

nach dem BGH (Urteil vom 15.10.2003) ist ein Auto dann nicht mehr neu, wenn zwischen Herstellung und Abschluß des Kaufvertrags mehr als zwölf Monate liegen.
Die von Tom zitierten Urteile sind damit überholt.
Bei Bedarf kann ich das Urteil auch raussuchen.
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