Hi!
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte! Ich weiß, dass es ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt nachdem ein Neuwagen nicht mehr als solcher verkauft werden darf, wenn er älter als 1 Jahr ist.
Wie verhält sich das in meinem Fall?
Der deutsche VW-Vertragshändler hat den Passat im März 2003 aus Italien erhalten, und im Januar 2004 habe ich ihn gekauft! Jetzt kam gestern in einer anderen VW-Vertragswerkstatt raus, dass das Auto laut Herstellernummer bereits im Dezember 2002 in Italien produziert wurde, also demnach beim Kauf hier in Deutschland schon älter als 1 Jahr war!
Oder gilt für das Alter des PKW das Datum, ab dem der PKW in Deutschland (hier: März 2003) ankam?
Herstellungdatum also: 12/2002
Überführung Italien - Deutschland: 03/03
Kauf des PKW als Neufahrzeug: 01/04
Abgesehen von zugesicherten Eigenschaften, die der Wagen doch nicht hatte und einer Aussage des VW-Händlers gestern, der mir mitteilte, dass der Wagen also nur noch bis März 2005 Garantie hätte, habe ich jetzt ehrlich gesagt eine Stinkwut! Stimmt das mit der Garantie überhaupt?
Ich dachte, dass die Garantie ab Januar 2004 gilt, da wo ich den PKW in Deutschland gekauft habe - und nicht ab da wo der VW-Händler ihn von einem anderen VW-Händler in Italien übernommen hatte!
Wer weiß Bescheid?
VIELEN DANK!
tanny73