Hallo!
Bei meinem Ford Focus ist die Antriebswelle gebrochen. Der Ford Händler stellte ein Spätschaden fest, d.h. ein kleiner Riss entstand, dadurch bildete sich Rost und das Material brach. Ich habe diesen Wagen bei einem Händler gekauft und bin noch in der 1jährigen Gewährleistung drin. Da ich aber den Wagen schon länger als 6 Monate habe, trage ich die Beweislast. Laut Aussage des Ford Händlers kann ein Sachverständiger aufgrund der Tatsachen genau feststellen, dass der Schaden schon länger als ein Jahr alt ist. Mein Autohändler weigert sich die Reparatur zu begleichen und legt es auf ein Gerichtsverfahren an. Er hat mir einen Kostenbeteildigung von 150 € angeboten, der Gesamtwert wird sich auf ungefähr 620 € belaufen. Ich bin nicht in einer Rechtsschutzversicherung und weiß nicht, welche Möglichkeiten ich noch habe. Mich macht es wütend, dass man augenscheinlich im Recht ist, muss aber, um sein Recht zu erhalten, vielleicht einen jahrelangen Prozeß eingehen und man muß auch in einer Rechtsschutzversicherung sein, damit man nicht auf seine Kosten hängen bleibt. Dabei habe ich nur etwas mit einer "Garantie"gekauft, was zu diesem Augenblick nicht völlig funktionsfähig war.
Gewährleistung bei eigener Beweislast
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Kfz-Innung
Hallo Ed !
Kann dich gut verstehen. Neben einem Gerichtsverfahren, gibt es evt. noch eine Möglichkeit für dich:
Sollte keine Einigung erzielt werden, dann an eine Schiedsstelle der Kfz - Innung wenden:
Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Sie kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn Sie sich an die Schiedsstelle wenden.
Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf
(mit Ausnahme des Kaufpreises)
ergeben, aus der Welt.
Sind Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Bundesweit existieren ca. 150 solcher Einrichtungen.
Wäre das eine Möglichkeit für dich ?
Kann dich gut verstehen. Neben einem Gerichtsverfahren, gibt es evt. noch eine Möglichkeit für dich:
Sollte keine Einigung erzielt werden, dann an eine Schiedsstelle der Kfz - Innung wenden:
Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Sie kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn Sie sich an die Schiedsstelle wenden.
Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf
(mit Ausnahme des Kaufpreises)
ergeben, aus der Welt.
Sind Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Bundesweit existieren ca. 150 solcher Einrichtungen.
Wäre das eine Möglichkeit für dich ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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