Kurzzeit-Kennzeichen / Ausfuhrkennzeichen
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Kurzzeit-Kennzeichen / Ausfuhrkennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.
OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.
OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Zuletzt geändert von tom am 24.05.2004, 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Gast
Rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen
Hallo Steffen,
für den privaten Gebrauch gibt es keine roten Kennzeichen mehr, die roten Kennzeichen sind nur für Händler bestimmt.
Für den privaten Bereich gibt es Kurzzeitkennzeichen, diese sind 3 Tage gültig. Hierzu braucht man eine Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Deckungskarte bekommt man von seiner Kfz-Versicherung.
Mit dieser Deckungskarte und Personalausweis geht man zur Zulassungsstelle, hier bekommen Sie ein Kennzeichen für 3 Tage zugewiesen. Hierbei wird eine Gebühr von
10,20 Euro fällig und für die Kennzeichen ca. 15 Euro. Außerdem erhalten Sie für die 3 Tage eine Rechnung von der Kfz-Versicherung, der Preis beträt ca. 50-100 Euro. Wenn Sie dann, das Fahrzeug auf sich zulassen, werden die 50-100 Euro nicht fällig, nur der Versicherungsbeginn wird vorverlegt. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur Haftpflicht versichert ist.
Soviel ich weiß, braucht das Fahrzeug keinen Tüv, hier können Sie aber noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Hier finden Sie noch ein paar Infos zu Autokennzeichen
für den privaten Gebrauch gibt es keine roten Kennzeichen mehr, die roten Kennzeichen sind nur für Händler bestimmt.
Für den privaten Bereich gibt es Kurzzeitkennzeichen, diese sind 3 Tage gültig. Hierzu braucht man eine Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Deckungskarte bekommt man von seiner Kfz-Versicherung.
Mit dieser Deckungskarte und Personalausweis geht man zur Zulassungsstelle, hier bekommen Sie ein Kennzeichen für 3 Tage zugewiesen. Hierbei wird eine Gebühr von
10,20 Euro fällig und für die Kennzeichen ca. 15 Euro. Außerdem erhalten Sie für die 3 Tage eine Rechnung von der Kfz-Versicherung, der Preis beträt ca. 50-100 Euro. Wenn Sie dann, das Fahrzeug auf sich zulassen, werden die 50-100 Euro nicht fällig, nur der Versicherungsbeginn wird vorverlegt. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur Haftpflicht versichert ist.
Soviel ich weiß, braucht das Fahrzeug keinen Tüv, hier können Sie aber noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Hier finden Sie noch ein paar Infos zu Autokennzeichen
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Lex
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adamk
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Gast
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adamk
Fahrzeug nach Polen überführen
@adamk,
es ist grundsätzlich möglich für einen ausländischen Bürger ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, aber es ist nicht möglich ein in Deutschland gekauftes Kraftfahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Polen zu überführen. Hiefür benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Folgende Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
Wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt war oder die 18 Monate der vorübergehenden Stilllegung abgelaufen sind, ist ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO vorzulegen! http://www.tuev-sued.de
Wichtig:
Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
es ist grundsätzlich möglich für einen ausländischen Bürger ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, aber es ist nicht möglich ein in Deutschland gekauftes Kraftfahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Polen zu überführen. Hiefür benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.
Folgende Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
- Gültiger Pass oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
Fahrzeugbrief Fahrzeugschein oder Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
besondere gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
Fahrzeug vorführen, damit die Fahrzeugidentifikations-Nummer überprüft werden kann (zwingend!)
Wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt war oder die 18 Monate der vorübergehenden Stilllegung abgelaufen sind, ist ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO vorzulegen! http://www.tuev-sued.de
Wichtig:
Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
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Gast
Re: Rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
Ich habe Eure Forum gefunden und ich hoffe, dass Ihr mir hilft
Was ich erfahren habe, man muss zuerst gehen da wo die Schilder gemacht werden (jetzt weiß ich nicht ob mit KFZ-Schein oder nicht). Dort wird das Auto für die paar Tagen versichert und man bekommt die Kennzeichen. Danach geht man in die KFZ-Anmeldung Stelle und erlädigt da alles.
Stimmt das alles?
Im voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Kamil J.
Ich habe Eure Forum gefunden und ich hoffe, dass Ihr mir hilft
Braucht man Fahrzeugschein um die Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?tom hat geschrieben: Für den privaten Bereich gibt es Kurzzeitkennzeichen, diese sind 3 Tage gültig. Hierzu braucht man eine Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Deckungskarte bekommt man von seiner Kfz-Versicherung.
Mit dieser Deckungskarte und Personalausweis geht man zur Zulassungsstelle, hier bekommen Sie ein Kennzeichen für 3 Tage zugewiesen. Hierbei wird eine Gebühr von
10,20 Euro fällig und für die Kennzeichen ca. 15 Euro.
Was ich erfahren habe, man muss zuerst gehen da wo die Schilder gemacht werden (jetzt weiß ich nicht ob mit KFZ-Schein oder nicht). Dort wird das Auto für die paar Tagen versichert und man bekommt die Kennzeichen. Danach geht man in die KFZ-Anmeldung Stelle und erlädigt da alles.
Stimmt das alles?
Im voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Kamil J.
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Gast
Noch mal ich, Kamil.
Wir machen ein Beispiel. Ich möchte ein Auto kaufen, das z.B. in Dortmund ist und ich wohne in Hannover. Wie sieht die Reihenfolge?
Kann ich schon die Kurzzeitkennzeichen bei mir ohne KFZ-Schein (nur auf Wort, dass ich ein Auto kaufen möchte) besorgen oder muss ich da alles erledigen, wo ich das Auto kaufen möchte?
Nochmal Danke,
Grüße,
Kamil J.
Wir machen ein Beispiel. Ich möchte ein Auto kaufen, das z.B. in Dortmund ist und ich wohne in Hannover. Wie sieht die Reihenfolge?
Kann ich schon die Kurzzeitkennzeichen bei mir ohne KFZ-Schein (nur auf Wort, dass ich ein Auto kaufen möchte) besorgen oder muss ich da alles erledigen, wo ich das Auto kaufen möchte?
Nochmal Danke,
Grüße,
Kamil J.
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Hi Kamil,
du musst einfach zu deiner Zulassungsstelle gehen.
Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen und Personalausweis wird benötigt, das ist alles.
du musst einfach zu deiner Zulassungsstelle gehen.
Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen und Personalausweis wird benötigt, das ist alles.
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mikusch39
kzk
doppelkarte bei der versicherung holen,kostet 76 euro wird meistens verrechnet wenn es danach zugelassen wird,ab zum straßenverkehrsamt,die geben dir eine kennzeichen nummer dann schicken sie dich zum schilder holen,kosten ungefähr 16 euro, wieder zum straßen v amt die geben dir noch einen stempel,fertig,dauert in der regel 10 minuten alles zusammen