Meine Freundin fuhr im September 2004 mit meinem Wagen, mußte für einen Radfahrer eine Vollbremsung machen, der Wagen hinter ihr fuhr auf.
Die Schuldfrage ist mittlerweile geklärt: Meine/unsere Partei trifft keine!
Da es etwas Ärger mit der gegnerischen Versicherung gab (Nichtanerkennen meines Gutachtens etc.) habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, das für mich durchzufechten, und die Sache nähert sich nun langsam auch dem Ende.
Vor einigen Tagen habe ich von ihm eine sogenannte Kostennote über knapp 400,- € erhalten, die ich bezahlen soll.
Mein Hinweis, das müsse er sich von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen, erwiderte er dahingehend, daß die Versicherung nur dann zur Zahlung von Anwaltskosten verpflichtet sei, wenn sie in Zahlungsverzug wäre.
Dies wäre hier nicht gegeben. Ergo: Das "bloße" Beauftragen eines Anwalts decke die gegnerische Versicherung nicht ab, sondern man müsse das selbst bezahlen.
Nun haben mir ein anderer Anwalt und ein Versicherungsvertreter einer KFZ-Versicherung glaubhaft erläutert, daß dies so nicht stimme. Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalles habe man immer (!) das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen, und die gegnerische Versicherung müsse diesen auch bezahlen.
Wer weiß Rat? Nach Möglichkeit mit Paragraphenkette!
Vielen Dank!
Grüße aus Berlin!
Andreas Wedel
