dann versuch ich mal mein glück
die mehrwertsteuer wird nur dann fällig, wenn das auto auch repariert wurde.
da sie aber "fiktiv" abrechnen (also auf grundlage des gutachtens/kostenvoranschlags) geht die versicherung erstmal davon aus, dass sie nicht reparieren lassen und somit auch die mehrwertsteuer nicht anfällt.
wenn sie den nachweis bringen, dass das fahrzeug ordnungsgemäß repariert wurde (foto, erneute begutachtung o.v.a.m.), dann wird ihnen die mehrwertsteuer auch erstattet werden.
viel glück
