Eu-Kauf

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Polo005
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Beitrag von Polo005 »

Hallo!

Ich werde auf jeden Fall berichten, wie dieser Fall ausgeht, das hatte ich mir vorgenommen.

Ich überlege, ob ich vor dem Einschalten eines Anwalts, die Schlichtungsstelle der Kreishandwerkerschaft anrufe.

Dank und Gruss!
polo
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

Hallo!

1. Ein Anwalt ist eingeschaltet. Der Händler muß binnen einer Woche die Papiere beibringen, ansonsten drohen strafrechtliche Konsequenzen.

2. Kennt jemand eine Firma (Spedition??) in Mainz, die COC-Papiere erstellt(???), liefert(???) oder ausfertigt (???) ?
Der Händler sagte mir noch vor Einschalten eines Anwalts, von dort würde er jetzt die Papiere beziehen. Er wollte mir aber den Namen der Firma nicht nennen.

Gruß
polo
ecberlin
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Beitrag von ecberlin »

Das ist sicherlich die Firma Aucotras... :!:

http://www.aucotras.de/html/de/

Ab und an lasse ich dort auch Kfz-Briefe erstellen. Die arbeiten schnell und sind absolut zuverlässig.
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

DANKE für den nützlichen Hinweis!!! Dann sollte es hoffentlich bald klappen!(allerdings ist Trier nicht Mainz)

Ich bin mal gespannt, wo die Papiere herkommen werden; und wann!

Gruss und schönes Wochenende!
polo
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

Hallo!

Man kann sich doch wundern! Die Papiere sind da!!!!!!!

Und zwar ist der Fahrzeugbrief ausgestellt am 25.2.2205 in 69... Wiesloch, eingeführt aus Spanien durch eine Firma aus 69... Nußloch.

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung hat die Typengenehmigungsnummer vom Sept. 2004 und die Bescheinigung ist in Wolsburg am 23.2.2005 ausgestellt.

.....


Welche Unterlagen benötige ich nun alle zur Anmeldung?


Dank an alle, die mich hier beraten und mir geholfen haben!!!!
polo
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

P.S.: Das spanische Service-Heft trägt einen Inspektionsstempel vom 21.2.2005 aus Las Palmas.
Jim Knopf
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Beitrag von Jim Knopf »

am 25.02.2205 :shock: Fehlerteufel :D

Ich bin neu hier hab gerade mal hier die Posts durchgelesen sehr merkwürdig das ganze.

Na ja jetzt hast Du sogar ein Brief da wäre das COC garnicht so wichtig gewesen die Zulassungsstellen können sich die DAten zur Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 auch aus dem Fahrzeugbrief rausarbeiten.

Ich gehe jetzt mal davon aus das dass Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen werden soll dazu benötigst benötigst bei einem neuem EU Fahrzeug folgendes.


Eine Versicherungsbestätigung.
Den Fahrzeugbrief
COC-Papier (besser mitnehmen)
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ausländer ausserhalb der EU benötigen einen REisepass mit gültigem Aufenthalt.

Solltes Du das Fahrzeug nicht selbst zulassen benötigt die Bevollmächtigte Person Deinen und seinen Ausweis/Pass und eine Vollmacht. (auch bei Ehepartnern notwendig).
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

Hallo Jim!
Den Fehlerteufel hatte ich nach Absenden der Nachricht auch bemerkt, da war es zu spät :oops:

Danke für Deine Hinweise zur Anmeldung, das hatte ich mir auch so "zusammengereimt".

Gruss!
polo
ecberlin
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Beitrag von ecberlin »

Polo005, Fakt ist...

Dein Händler hat dich also belogen! Wenn der Brief schon im Februar ausgestellt wurde, kann er jetzt nicht noch auf das COC gewartet haben. :shock:
Dann hast du ja auch keinen Neuwagen gekauft, sondern ein Fahrzeug, das seit der Erstauslieferung (bei VW-Spanien im Feb.05) ca. 7 Monate irgendwo rumgestanden hat! Ich weiß aber nicht, ob dir das vorher gesagt wurde (dazu hast du nix geäußert)!

Ich liege mit meiner Vermutung (finanzielle Schwierigkeiten des Händlers) wahrscheinlich der Sache am Nächsten. Dann mit deiner Kohle noch schnell 1-2 andere Geschäfte getätigt und dann bist du an der Reihe gewesen. Was hat der Händler dir als Ausgleich für diese Aktion sonst noch Gutes getan?

A.
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

Hallo!

Nein, mir wurde nicht geagt, dass der Wagen monatelang irgendwo rumgestanden hat.

Der Händler hat mir keinen Ausgleich geboten (nur pünktlich die Kurzzeitkennzeichen geliefert, haha).

Gruß!
polo
Jim Knopf
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Beitrag von Jim Knopf »

Das Fahrzeug kann trotzdem neu sein. Gelogen hat der Händler auf jeden Fall. Ob das Fahrzeug im Ausland schon mal zugelassen war oder nicht lässt sich doch ganz einfach Feststellen. Und zwar am Einfuhrstempel im Fahrzeugbrief auf Seite 5 und unter Ziffer 32 Tag der ersten Zulassung.
Solltes Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr haben sondern Nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Tag der erste Zulassung jeweilis unter Punkt B nachschauen. Ausserdem wenn das Fahrzeug im Außland schon mal zugelassen gewesen war hast Du ja keine volle 3 Jahre HU /AU erhalten.

Alerrdings wenn die erste Zulassung schon Länger als 6 Monate zurückliegt gilt das Fahrzeug auch Versicherungstechnisch nicht mehr als Neufahrzeug. Unerheblich wieviel der Kilometerzähler anzeigt.
ecberlin
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Beitrag von ecberlin »

Polo005 hat geschrieben:P.S.: Das spanische Service-Heft trägt einen Inspektionsstempel vom 21.2.2005 aus Las Palmas.
Damit hat in jedem Fall die werksseitige Garantie schon am 21.02.05 begonnen!!! :idea:

Dir fehlen also zu morgen glatte 8 Monate der werksseitigen 2-Jahresgarantie. Lass dir vom Händler nix von "Garantie ab Erstzulassung" erzählen, die Garantie beginnt mit der Übergabeinspektion beim ausliefernden Händler (in deinem Fall 21.2.05) !!!

Geh mal zu einem VW-Händler deines Vertrauens und bitte ihn mal die Fgst.-Nr. online zu checken. Dort ist der Garantiebeginn registriert...

Wenn du keinen hast, kannst du mir gern per PN die Fgst.-Nr. von deinem Auto zukommen lassen. Dann jag ich das mal durch den Rechner und poste dir das Ergebnis. Ich hab Zugriff auf die Fahrzeughistorie bei VW/Audi. 8)

Februar kann ja sowieso noch nicht das neue Modell sein. Die gab's ja erst ab April 2005. Vielleicht ist der ja schon älter als 12 Monate. Dann ist es kein Neuwagen mehr...

:arrow: Autohändler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einem Käufer Recht, der einen Neuwagen, der bereits 19 Monate im Autohaus stand, reklamiert hatte. Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden. Auch die Dresdner Richter hatten zugunsten des Autokäufers geurteilt. Das betroffene Autohaus in Hoyerswerda war daraufhin in Revision gegangen.

Mit dem Urteil wird zudem eine bislang uneinheitliche Rechtssprechung beendet. Verschiedene Oberlandesgerichte hatten für die Fabrikneuheit Fristen zwischen acht und 30 Monaten festgelegt.

Aktenzeichen:
BGH VIII ZR 227/02 (Urteil vom 15. Oktober 2003)


A.
Frankie
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Beitrag von Frankie »

ecberlin hat geschrieben:
Polo005 hat geschrieben: Wenn du keinen hast, kannst du mir gern per PN die Fgst.-Nr. von deinem Auto zukommen lassen. Dann jag ich das mal durch den Rechner und poste dir das Ergebnis. Ich hab Zugriff auf die Fahrzeughistorie bei VW/Audi. 8)

A.

Ja, Ja ecBerlin - der HT machts möglich, was? 8) 8) 8) :D :D :D
Polo005
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Beitrag von Polo005 »

Hallo Leute!

danke für die vielen Hinweise und Überlegungen!!
Ich werde weiter am Ball bleiben und das noch klären, dann sage ich hier, was dabei herausgekommen ist!!

Bis später!
cu
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AA24
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Moin....

Beitrag von AA24 »

....Frankie,

wasn HT?


Gruß,

AA24 :roll: :roll: :roll:
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