Ich habe eine Firma in England und eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland.
Nun interessiert mich, ob ich ein Fahrzeug in England auf die Firma zulassen kann und gleichzeitig in Deutschland fahre (über das komplette Jahr).
Ist dies möglich?
Und muss ich auf etwas beachten???
Fahrzeug in England zulassen und in Dtl. fahren?!
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Zulassung
Hallo Apostel,
dagegen spräche vermutlich § 23 StVZO:
dagegen spräche vermutlich § 23 StVZO:
Der "regelmäßige Standort" macht mich da doch etwas nachdenklich, sonst fällt mir dazu nichts ein ...§23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Ja den § ist mir bekannt. Aber das Auto ist in einer Firmengarage. Und wenn nicht gerade die Nachbarfirmen dies melden sollte, kann ich mir schwer vorstellen, wie das herraus zu finden ist.
Ich stelle mir aber eher die Frage bezüglich der Versicherung. Hat da jmd eine Idee. Kann mir kaum vorstellen, dass eine Ver´sicherung in Deutschland das englische Auto hier versichert.
Denn unversichert, das macht man wirklich nicht.
Ich stelle mir aber eher die Frage bezüglich der Versicherung. Hat da jmd eine Idee. Kann mir kaum vorstellen, dass eine Ver´sicherung in Deutschland das englische Auto hier versichert.
Denn unversichert, das macht man wirklich nicht.
