Wie richtig vorgehen beim Kauf in meinem Fall?

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vadimiron
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Beiträge: 2
Registriert: 20.04.2008, 14:44

Wie richtig vorgehen beim Kauf in meinem Fall?

Beitrag von vadimiron »

Guten Tag, zusammen!

Ich habe jetzt ein gebracuhtes Auto gefunden, das ich gern kaufen würde, aber da gibts ein paar Hacken. Das ist mein erstes Auto.

HU-Prüfung fürs Auto muss im Mai 2008 erfolgen. Das Auto selbst hat 57000 km. Die letzte Prüfung erfolgte beim Stand von 25000 km. Verkauft eine private Person, das heisst keine Garantie. Das Auto ist schon abgemeldet. Aber nach dem Kauf, wie ich verstehe, muss noch HU und AU Untersuchungen machen.

Was wäre die sicherste Variante? Und das richtige vorgehen beim Kauf?

1. Das Auto von einem Mechaniker checken lassen. Kostet, wie ich gehört habe, so um100 Euro, aber danach kann man sicher sein, dass Auto in Ordnung ist. Oder sollte man hier schon HU und AU Prüfungen machen?

2. Wenn nach dem Punkt 1 alles OK ist - Geld bezahlen, Dokumente und Autoschlüssel nehmen. Kann man hier noch vor der Anmeldung nach Hause fahren? Oder muss das Auto beim Verkäufer bleiben bis Anmeldung gemacht habe?

3. Versicherung abschliessen.

4. Zulassungstelle aufsuchen und das Auto anmelden. Da erhalte ich Kennzeichen, fahre dann zum Verkäufer und danach kann endlich nach Hause fahren.

Geschieht es so ungefähr?? Habe ich was vergessen?
aldorado
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 09.04.2008, 12:54

Beitrag von aldorado »

An deiner Stelle ist die Sache mit dem Mechaniker sicher nicht das verkehrteste. Ich frage mich nur, warum ein so junges Auto nicht vom Verkäufer durch die HU gebracht wird und er den Wagen dann gleich mit neuer HU verkauft (ist doch ein gutes Verkaufsargument und hebt den Preis). Oder war der Wagen schon uber mehrer Monate hinweg abgemeldet?

Du solltest also ggf. mit dem Verkäufer vereinbaren, daß du den Wagen nur mit neuer HU kaufst. Wenn er sich wegen der Kosten anstellst, kannst du ihm ja anbieten, daß du im Fall des Bestehens der HU die Prüfgebühren übernimmst - dagegen kann er eigntlich kaum was haben.

Aber dein Mechaniker wird auch Sachen prüfen, die bei der HU nicht geprüft werden - also trotzdem sinnvoll.

Vor der Anmeldung kannst du nicht !!auch nicht zur Überführung!! mit dem Wagen fahren. Sinnvollerweise besorgst du dir ein Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt (oder dein Mechaniker leiht dir eine rote Nummer). Wenn der Wagen länger abgemeldet war oder aus einem anderen Kreis kommt, muß er sowieso zur Zulassung beim Straßenverkehrsamt vorgeführt werden. Und zum TÜV muß der Wagen vor der Zulassung ja auch irgendwie kommen.

Also:
1. Vereinbarung mit dem Verkäufer bzgl. Durchführung und Kostenübernahme der HU
2. Nach der Einigung Rote Nummer/Kurzzeitkennzeichen besorgen
3. Fahrt zum Gebrauchtwagencheck und/oder HU
4. Wenn o.k., dann Kauf abschließen und Dokumente und Schlüssel gegen Geld tauschen
5. Versicherung besorgen
6. Mit Versicherung, Personalausweiß, Fahzeugbrief, neuer HU- und AU-Bescheinigung (ung ggf. deinem neuen, noch mit rotem Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen dekorierten Wagen) zur Zulassungsstelle
vadimiron
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 20.04.2008, 14:44

Beitrag von vadimiron »

Danke!!!
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