Drehsrtomgenerator Golf3 BJ 97 Defekt! Gefährleistung????

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Marcello30
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Drehsrtomgenerator Golf3 BJ 97 Defekt! Gefährleistung????

Beitrag von Marcello30 »

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 3 Wochen einen Golf 3 BJ 1997 als Zweitwagen gekauft mit 1 Jahr Gewährleistung (Händler war Verkäufer)
Nun stellte sich heraus das der Drehstromgenerator defekt ist.
Dies teilte mir VW bei einer Inspektion mit.
Zur Info, VW war nicht der Verkäufer!
Nun meine Frage: Gehört dieses Teil zur Gewährleistung???
Kosten laut VW ca. 400,-Euro.
Danke für Eure Hilfe!!!
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Erik.Ode
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Re: Drehsrtomgenerator Golf3 BJ 97 Defekt! Gefährleistung???

Beitrag von Erik.Ode »

Marcello30 hat geschrieben:ich habe mir vor 3 Wochen
Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

maengelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Marcello30
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Beitrag von Marcello30 »

Vielen Dank für diese Information. Das hört sich für mich recht zuversichtlich an, aber nochmals eine wichtige Frage: Ist der Drehstromgenerator ein Verschleissgegenstand oder gehört er zu den sog. Bauteilen????

Danke vorab
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Nach meiner Meinung ist das in deinem Fall erst einmal egal, nach 3 Wochen darf gar kein Bauteil defekt sein.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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