Nach dem gebrauchtwagenkauf...?

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Sampo17
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Nach dem gebrauchtwagenkauf...?

Beitrag von Sampo17 »

Hallo, ich möchte mir diesen Monat bei Mobile.de ein BMW Cabriolet kaufen - es wird mein 1. Auto und ich möchte Fragen, wie ich mich nach dem Kauf zu verhalten habe...kann ich mir eine Kopie vom Fahrzeugbrief/Schein faxen lassen und damit das Auto in der Zulassungsstelle meines Bezirks anmelden, ein Nummernschild prägen lassen und dann damit das Fahrzeug abholen fahren?

Habe leider gar keine Vorstellung!

Und was brauche ich bei der Zulassungsstelle für Dokumente? (speziell: brauche ich einen Führerschein um ein Fahrzeug anzumelden?)

liebe Grüße Maik
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Bestimmt gibt es eine Homepage deiner Zulassungsstelle. Dort müßte alles erklärt sein !???
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
MaddiGTI
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HILFE

Beitrag von MaddiGTI »

Hi!

Also ich möchte meinen Wagen verkaufen und bisher haben sich nur Polen, Litauer oder Türken gemeldet. Ich weiß nich, ob das Auto nach dem Kauf exportiert wird oder Ähnliches. Deswegen meine Frage: Kann die Versicherung allein durch den Kaufvertrag auf den Käufer übertragen werden oder muss derjenige mit einem roten Kennzeichen das auto abholen? Und wenn er dieses kennzeichen benötigt, welche Unterlagen braucht er um ein solches zu bekommen? Benötigt er beispielsweise die Kopie des Fahrzeugscheins von mir, um so ein rotes Kennzeichen zu bekommen?

mfg Maddi

DANKE IM VORAUS
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Servus.

Manchmal frag ich mich doch, was die Leute so in der Fahrschule lernen. Zulassung etc. ist zwar nicht Hauptbestandteil, aber wird doch meist am Rande kurz erläutert oder noch besser mit dem Fahrlehrer beim Fahren beredet.

@MaddiGTI: Aus dem Versicherungs-Schneider bist Du erst, wenn Du das Fahrzeug bei/vor Übergabe abmeldest. Dem Käufer die Kennzeichen mitgeben, würde ich nicht machen. Sonst hast Du im Zweifelsfall Steuern und Versicherung weiter am Hals. Was der Käufer mit dem Fahrzeug macht und was er an speziellen oder normalen Kennzeichen braucht, kann Dir eigentlich egal sein. Auch wenn der mit Pappschildern losfährt oder ganz ohne. Die Kennzeichen muß der Käufer halt selbst besorgen. Und auf keinen Fall die Papiere vor der Bezahlung aushändigen!
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