1 Jahr nach Kauf festgestellt, dass Unfallwagen

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Dasi
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1 Jahr nach Kauf festgestellt, dass Unfallwagen

Beitrag von Dasi »

Hallo liebe Leute...
wir haben uns vor ca. einem Jahr einen VW Golf gekauft. Laut Kaufvertrag ist das Auto unfallfrei. Da jetzt der Aufpuff hätte erneuert werden müssen, wurde in der Werkstatt festgestellt, dass das Auto am Heck einen Unfallschaden hatte. Dies wurde uns, wie schon geschrieben, vom Verkäufer nicht gesagt. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer auch geschrieben,dass das Auto unfallfrei ist. Da jetzt in der Werkstatt so viele Mängel gefunden wurden und es wertlich keinen Sinn macht, dass Auto reparieren zu lassen, bleibt uns nur, dass Auto für den Export zu verkaufen (bekommen höchstens noch 200€ dafür). Laut Werkstatt hätte das Auto wohl auch mehr km runter wie auf dem Tacho stehen.

Nun hätten wir gern gewusst, ob man wegen der falschen Angabe zur Unfallfreiheit noch was machen kann. Kann man vielleicht den Kaufvertrag noch rückgängig machen?

Wir sind für jeden Tip dankbar.

Schöne Grüße...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

11. Unfallschäden müssen detailliert geschildert werden - Wer einen Gebrauchtwagen ver-
kauft, der ist verpflichtet, den Käufer ungefragt und im Detail über Unfallschäden - soweit sie ihnen
bekannt sind - zu informieren. Tut er es nicht, so muss er mit einer Rückabwicklung des Vertrages
einverstanden sein. (Hier hatte der Verkäufer nur von einem "Heckschaden" gesprochen, ohne
einzeln auszuführen, was passiert war. Das Gericht wertete dies als "Bagatellisierung".)
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 14 U 35/01)


8. Unfallschaden darf nicht verschwiegen werden - Hatte ein Gebrauchtwagen (hier: ein Por-
sche) einen schweren Unfall, der durch Reparatur "vorne rechts" zu einem Preis von 69.000 Euro
"ausgeglichen" worden ist, so darf der Verkäufer des Autos diesen Crash nicht bagatellisierend mit
dem Satz "Kotflügel vorne rechts wurde ersetzt" im Kaufvertrag verharmlosen. Er muss dem Käu-
fer Schadenersatz leisten, wenn der die tatsächliche Schwere des Schadens herausfindet. (Ober-
landesgericht Koblenz, 5 U 786/02)

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... php?t=4157
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Ahoi,
habt Ihr das Fahrzeug beim Händler gekauft oder direkt vom Vorbesitzer? Bei den Händlern ist meist ein Passus im Vertrag der in etwa "Keine Unfallschäden bekannt laut Auskunft Vorbesitzer" lautet.

Andererseits ist auch nicht jeder Unfallschaden auch "anzeigepflichtig". Ich habe noch ein Urteil im Kopf, wo eine Frau einen Wagen mit einem erheblichen Unfallschaden (nicht offensichtlich erkennbar) verkauft hat. Käufer fand es dann später heraus und klagte. Im Verfahren meinte die Verkäuferin dann, achja, hatte sie vergessen, wäre ja auch nicht so schlimm gewesen. Wenn ich es recht erinnere, ist die Frau damit auch durchgekommen. Der Schaden selbst lag halt schon ein paar Jahre zurück und wurde ja auch repariert. Der Käufer hat dann wohl keinen Schadenersatz erhalten.

So oder so würde ich den Verkäufer aber dennoch damit konfrontieren und mal hören, was der so sagt. Im Zweifelsfall müsst ihr euch aber darauf einstellen, dass Ihr eben nachweisen müsst, dass der Verkäufer davon wusste, das also bewusst unterschlagen hat und der verschwiegene Schaden tatsächlich eine erhebliche Wertminderung ausmacht. Und die im Raum stehende Tacho-Manipulation ... dürfte auch schwierig nachzuweisen sein. Die Vermutung an sich wird nicht ausreichen.

Wenn Ihr rechtschutzversichert seid oder Autoclub-Mitglied würde ich da mal eine Beratung einziehen bevor ich mich an den Verkäufer wende.

Ob es sich lohnt, da überhaupt noch Aktionen zu starten, hängt letztlich ja auch davon ab, was der Wagen gekostet hat und wie hoch die Differenz zum jetzigen Wert dann ist. Und wenn der Verkäufer auf Stur schaltet, müsstet Ihr wohl auch noch ein Gutachten beauftragen.

Manchmal habe ich den Eindruck, man wird beim Autokauf grundsätzlich immer irgendwie betrogen. Schlimm ist das.
In diesem Sinne, viel Erfolg
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