Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen einen Gebrauchtwagen von privat gekauft. Das Auto ist BJ 89 und hat nur 500 Euro gekostet, also erwarte ich auch nicht zuviel, aber nach zwei Tagen ist uns auf der Autobahn die Zylinderkopfdichtung um die Ohren geflogen! Damit verbunden waren dann Abschleppkosten, Kosten für die Heimfahrt usw....
Wir haben dann festgestellt, dass das Kühlwasser komplett leer und in den Motor abgelaufen war, die Temperaturanzeige war "merkwürdigerweise" defekt, hab mir aber nichts weiter dabei gedacht, weil ich ja schon zwei Tage mit dem Auto gefahren bin und wir vor Fahrtantritt das Kühlwasser noch gecheckt haben und alles in Ordnung war.
Sieht natürlich jetzt so aus, als hätte der Verkäufer schon gewusst, dass das Auto Kühlwasser verliert und hätte das durch Rausnehmen der Sicherung von der Anzeige verschleiern wollen.
Das Auto ist mir - natürlich mit Kaufvertrag - als mängelfrei und sofort fahrbereit verkauft worden, TÜV ist auch erst im Februar gemacht worden.
Habe ich nun die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben, also vom Kaufvertrag zurückzutreten? Ich weiß, der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, aber bei so einem alten Auto würde die Reparatur den Wert des Autos übersteigen, deswegen hoffe ich doch sehr, dass ich als Käufer auch ein paar Rechte habe und das Auto zurückgeben kann!!
Vielen Dank schon mal für Eure Tipps...
Gruß,
Sandra
Zylinderkopfdichtung nach 2 Tagen defekt
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sasalucky83
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Re: Zylinderkopfdichtung nach 2 Tagen defekt
Hallo Sandra !sasalucky83 hat geschrieben:Das Auto ist mir - natürlich mit Kaufvertrag - als mängelfrei und sofort fahrbereit verkauft worden, TÜV ist auch erst im Februar gemacht worden.
Jetzt kommt die entscheidende Frage: Steht sinngemäß im Vertrag; gekauft wie gesehen und probiert unter Ausschluß jeglicher Gewähr, da Privatkauf ?
Wenn ja, dann mußt du ihm schon einen Betrug nachweisen. Und das dürfte nicht so leicht werden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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sasalucky83
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Guten Morgen,
also ich habe mir einen Musterkaufvertrag aus dem Internet ausgedruckt, "gekauft wie gesehen" steht nicht drauf, dafür folgender Satz:
Der Verkläufer ist Eigentümer... usw.... Für die Zeit, in der er Eigentümer war, und - soweit ihm bekannt - auch für früher bestätigt er Folgendes: Das Fahrzeug
- ist fahrbereit
- hat folgende Mängel: vordere Stoßstange locker
Weiter gibt es einen Absatz wo steht:
Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Ich hoffe, dass wir hier über die grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen seiner Pflichten etwas erreichen können, da wie gesagt die Temperaturanzeige des Autos nicht funktioniert hat obwohl das Auto frisch TÜV hat (was meiner Meinung nach darauf hinweist, dass er das Problem gekannt hat).
Allerdings muss ich realistischer Weise sagen, dass ich schon befürchte, dass meine Chancen nicht zum Besten stehen....
also ich habe mir einen Musterkaufvertrag aus dem Internet ausgedruckt, "gekauft wie gesehen" steht nicht drauf, dafür folgender Satz:
Der Verkläufer ist Eigentümer... usw.... Für die Zeit, in der er Eigentümer war, und - soweit ihm bekannt - auch für früher bestätigt er Folgendes: Das Fahrzeug
- ist fahrbereit
- hat folgende Mängel: vordere Stoßstange locker
Weiter gibt es einen Absatz wo steht:
Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Ich hoffe, dass wir hier über die grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen seiner Pflichten etwas erreichen können, da wie gesagt die Temperaturanzeige des Autos nicht funktioniert hat obwohl das Auto frisch TÜV hat (was meiner Meinung nach darauf hinweist, dass er das Problem gekannt hat).
Allerdings muss ich realistischer Weise sagen, dass ich schon befürchte, dass meine Chancen nicht zum Besten stehen....
