Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe im November 2006 bei einem Opel-Vertragshändler einen Opel Astra Bj. 2001 für 6.000 Euro erworben. Der Wagen hatte zu dem Zeitpunkt eine Laufleistung von 99.800 km. Für den Wagen wurde eine 12-monatige Gewährleistung eingeräumt. Eine extra Versicherung für die Garantie wurde vom Händler nicht erwähnt.
Vorgestern gab es ein Problem beim Anfahren bei einer Ampel. Der Wagen machte laute Geräusche, wenn die Kupplung losgelassen wurde. Die ADAC wurde verständigt. Der gute Mann der ADAC meinte, dass etwas mit dem Getriebe nicht stimmt. Da es Sonntagabend war, wurde der Wagen hier in Hamburg vor einer Opel-Werkstatt geparkt. Am selben Abend habe ich den Händler informiert und ihn gefragt, wie diese Angelegenheit im Rahmen der Gewährleistung geregelt wird.
Am nächsten Tag war ich bei der Opel-Werkstatt. Die sollten den Schaden begutachten und feststellen, was kaputt war. Doch diese Leute wollten hierfür rund einen Tag Arbeitslohn, da das Getriebe auszubauen sei. Das wären rund 700-800 Euro allein für den Schadensbegutachtung gewesen. Das war mir zu teuer, so dass ich den Wagen in Hamburg zu einem Freund brachte, der selbst einen Meisterbetrieb hat. Der Freund meinte zu mir, dass mit großer Wahrscheinlichkeit das Getriebe defekt ist, ohne das Getriebe auszubauen.
Daraufhin rief ich den Händler an, der den Wagen mir verkaufte. Er wich immer ein wenig ab, indem er mir sagte, dass der Wagen zum Übergabezeitpunkt heil war und durch die Nutzung beschädigt wurde.
Er meinte zu mir, dass ich den Wagen zu ihm hinbringen soll und dass er kostenlos den Schaden erst mal feststellt. Nach Feststellung des Schadens würde er mir ein Angebot machen, was an Kosten anfallen.
Meine Frage hierzu lautet:
a) Das Getriebe ist kein Verschleißteil. Sollte ein Defekt am Getriebe vorliegen, so muss der Händler das Teil doch austauschen, oder? Der Wagen wird jetzt momentan 3-4 Monate erst gefahren und hat seitdem erst 7.000 km runter.
b) Der Händler ist rund 100 km weit entfernt. Momentan bin ich im Streit mit ihm, weil er sich weigert, das defekte Teil auszutauschen. Mein Problem ist: Das Abschleppen kostet mich 200-300 Euro. Er hat ja nur gesagt, dass er den Schaden feststellen wird. Dass er den Schaden kostenlos behebt (sofern es kein Verschleißteil ist), davon ist bei ihm nicht die Rede.
Muss ich rechtlich gesehen, den Wagen zu ihm abschleppen lassen? Gibt es dies bezüglich eine Rechtssprechung? Momentan bin ich hin und her gerissen. Ich würde liebend gern den Wagen in Hamburg reparieren lassen und ihm die Rechnung schicken. Rechtlich gesehen aber hat er wohl ein Anrecht, den Schaden selbst zu sehen und zu beheben.
Bringe ich ihm aber den Wagen hin, befürchte ich, dass einmal hin und zurück 500-600 Euro Abschleppgebühren anfallen, nur damit der Händler den Schaden selbst ermittelt. Weigert er sich, den Wagen zu reparieren, so muss ich ja wieder woanders nochmal reparieren lassen. Und so ein Austauschgetriebe kostet auch nicht wenig.
Bitte gebt mir einen Rat.
a) Muss der Händler das Getriebe austauschen?
b) Muss ich den Wagen 100km weit entfernt abschleppen lassen?
Danke und schönen Gruß
Carparts77
Gewährleistungsfall: Getriebe kaputt; wer zahlt ???
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carparts77
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Re: Gewährleistungsfall: Getriebe kaputt; wer zahlt ???
Die Gerichte behelfen sich folgendermaßen: „Unnormal“ sei „über das übliche Maß hinausgehend“. (Oberlandesgericht Bamberg; Aktenzeichen 8 U 68/00)carparts77 hat geschrieben: Meine Frage hierzu lautet:
a) Das Getriebe ist kein Verschleißteil. Sollte ein Defekt am Getriebe vorliegen, so muss der Händler das Teil doch austauschen, oder? Der Wagen wird jetzt momentan 3-4 Monate erst gefahren und hat seitdem erst 7.000 km runter.
http://magazin.autoscout24.de/magazin/m ... mangel.asp
Diese Frage sollte zunächst geklärt werden. Verschleiß oder nicht ?
Dann ist natürlich die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen ( 12 Monate ) zu beachten. Hier gibt es nach 6 Monaten die Beweislastumkehr !!!
Weitere Kosten ( Abschleppen etc. ) müssen auch noch eingerechnet werden.
Nach meiner Meinung kann hier nur ein RA weiterhelfen, da ein gütliche Einigung wahrscheinlich nicht erfolgen wird.
Oder wie immer die Schiedstelle des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes anrufen.
http://www.kfzschiedsstelle.de/schiedst ... ml?id_lv=9
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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