Gebrauchtwagengarantie ???

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Muckel0815
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Gebrauchtwagengarantie ???

Beitrag von Muckel0815 »

Hallo zusammen !!
Ich habe mir letzte Wochen einen Corsa B Bj. 12/97 gekauft. 105.000 km gelaufen. Ich bin soweit gut zufrieden. Ich habe das Auto bei einem Autohaus gekauft und habe darum gebeten, dass das Auto TÜV und AU neu hat und auch sonst gut in Schuss ist, da ich keine Lust auf ständige Reparaturen habe. Nun hat mir ein Bekannter mitgeteilt, dass die Radlager zu viel Spiel haben (d.h. wenn er an den Hinterrädern rüttelt, gibt es Geräuche bzw. ein Knacken). Im Tüv-Bericht steht nichts davon, dass die Radlager was haben. Muss das im Tüv-Bericht stehen ??
Kann ich nun zum Händler hin und kann von einer Gebrauchtwagengarantie gebrauch machen, die mir ja per Gesetz zusteht ?? Leider musste ich im Tüv-Bericht lesen, dass die Bremsbeläge vorne bald erneuert werden müssten, da die alten annähernd gebracht sind. (so stehts im Bericht) Fällt das auch unter die Gebrauchtwagengarantie? Der Händler hat das Auto übern Tüv bringen lassen, dann hätte er doch den Mangel sofort beheben können, oder ?? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Steht mir eine Erneuerung der Bremsbelege zu, weil der Händler von dem Mangel wusste??
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.
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Auto-Chris
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Beitrag von Auto-Chris »

zu den Radlagern: Die müssen nicht defekt sein; gehören wohl mal nachgestellt

zur Garantie: Dir steht nur dann eine Garantie zu, wenn Du eine Garantie einkaufst. Gesetzlich hast Du als Privatnutzer Anspruch bei einem Erwerb bei einem Händler auf eine 1-jährige Gewährleistung. Ob die Mängel in den Umfang der Garantie fallen, hängt von den Garantiebestimmungen ab. So wie Du schreibst, scheinst Du jedoch keine Garantie erworben zu haben. Zu Garantie/Gewähr-Thematik findest Du unter der Suchen reichlich hier im Forum.

zur Bremse: Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Bald fällig bedeutet nicht jetzt abgenutzt :(

zum Bekannten: Warum mäkelt der hinterher und kommt nicht gleich mit? :roll:

zu Dir: Warum nimmst Du nicht gleich diesen Bekannten mit? Die Bemerkungen des TÜV Berichts hättest Du spätestens zur Fzg-Übergabe reklamieren können

zum TÜV: Im Untersuchungsbericht stehen nur die Mängel, die der Prüfer findet und anmerkt :wink:

Also Händler anrufen oder besser gleich hinfahren und ihn auf die Mängel hinweisen. Autohaus hört sich ja schon mal vielversprechend an und weniger nach Wimpelbude.
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