Zitat: "Im Zweifelsfall ein Gutachter. Es gibt zurzeit keine allgemein gültige Regelung. Es ist also der Einzellfall zu prüfen."
Wenn es natürlich Gutachter gibt, die zu dem Schluss kommen, dass man mit Sommerreifen (auch wenn sie neu oder neuwertig sind) bei Temperaturen unter 0° fahren kann, dann geb ich dir Recht. Dann gute Nacht !!!
Wenn das jedoch der Fall ist, dann freut sich die Unfallindustrie wieder
Ganzjahresreifen? Wie lange noch?
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Scheint so, als können wir nun eine sachliche Diskussion führen !? Aussagen wie z.B " so ein Schwachsinn " sind nämlich nicht gerade förderlich.
Ich glaube, die Beteilgten dieser Runde gehen immer vom Worst Case aus, dem Verkehrsunfall.
Hier kommt aber zunächst mal die generelle Frage: Was sind ( im Winter ) geeignete Reifen ?
Jetzt wird jeder sagen; ist doch beantwortet. Sommerreifen bestimmt nicht, Ganzjahresreifen nur bedingt, Winterreifen eindeutig ja !
Jetzt stellen wir uns den täglichen Fall vor:
Verkehrskontrolle im Winter, leichter Schneefall, der Fahrzeugführer hat Sommerreifen.
Liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor ? Ja ? Wo steht das ?
Die derzeitige Fassung spricht von geeignet. Was bedeutet geeignet ?
Wo steht die Definition für geeignet ? Wer entscheidet, was geeignet bedeutet ?
Jetzt spinnen wir mal weiter; dem Bußgeldbescheid wird vom Fahrzeugführer widersprochen. Er persönlich hat eine andere Vorstellung von Geeignetheit als der einschreitende Polizist. Sein Argument: Fahre schon seit 20 Jahren ohne einen Unfall mit Sommerreifen. Hat er wohl nur Glück gehabt, könnte man sagen. Ändert aber nichts an der derzeitigen Situation. Es gibt zurzeit keine Rechtssicherheit mit einer solchen "schwammigen" Formulierung.
Ende vom Lied wäre eine Gerichtsverhandlung. Dort käme dann der Sachverständige ins Spiel oder ein Gericht würde ein Grundsatzurteil sprechen. Soweit die graue Theorie.
Und jetzt überlegt mal, wieviel uneinsichtige Fahrzeugführer ( oder auch Leute mit wenig Geld / jaja, das kann kein Argument für unsere Sicherheit sein ! ) auf unseren Straßen fahren !
Ich sehe auch eine Flut von Gerichtsverhandlungen auf uns zukommen - wenn bei dieser komischen Formulierung nicht nachgebessert wird.
Aber zurzeit ist es so. Da werden unsere Juristen noch ein hartes Stück Arbeit vor sich haben.
Es sei denn, man folgt den Argumenten von "Praktikern" und bessert die VO schleunigst nach.
Es soll auch schon teilweise interne "Regelungen/Anweisungen" bei der Polizei geben, die eine allgemeine Kontrolle von Reifen vermeiden soll. Nur im konkreten Schadensfall soll die Bereifung begutachtet werden !!!
Ich glaube, die Beteilgten dieser Runde gehen immer vom Worst Case aus, dem Verkehrsunfall.
Hier kommt aber zunächst mal die generelle Frage: Was sind ( im Winter ) geeignete Reifen ?
Jetzt wird jeder sagen; ist doch beantwortet. Sommerreifen bestimmt nicht, Ganzjahresreifen nur bedingt, Winterreifen eindeutig ja !
Jetzt stellen wir uns den täglichen Fall vor:
Verkehrskontrolle im Winter, leichter Schneefall, der Fahrzeugführer hat Sommerreifen.
Liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor ? Ja ? Wo steht das ?
Die derzeitige Fassung spricht von geeignet. Was bedeutet geeignet ?
Wo steht die Definition für geeignet ? Wer entscheidet, was geeignet bedeutet ?
Jetzt spinnen wir mal weiter; dem Bußgeldbescheid wird vom Fahrzeugführer widersprochen. Er persönlich hat eine andere Vorstellung von Geeignetheit als der einschreitende Polizist. Sein Argument: Fahre schon seit 20 Jahren ohne einen Unfall mit Sommerreifen. Hat er wohl nur Glück gehabt, könnte man sagen. Ändert aber nichts an der derzeitigen Situation. Es gibt zurzeit keine Rechtssicherheit mit einer solchen "schwammigen" Formulierung.
Ende vom Lied wäre eine Gerichtsverhandlung. Dort käme dann der Sachverständige ins Spiel oder ein Gericht würde ein Grundsatzurteil sprechen. Soweit die graue Theorie.
Und jetzt überlegt mal, wieviel uneinsichtige Fahrzeugführer ( oder auch Leute mit wenig Geld / jaja, das kann kein Argument für unsere Sicherheit sein ! ) auf unseren Straßen fahren !
Ich sehe auch eine Flut von Gerichtsverhandlungen auf uns zukommen - wenn bei dieser komischen Formulierung nicht nachgebessert wird.
Aber zurzeit ist es so. Da werden unsere Juristen noch ein hartes Stück Arbeit vor sich haben.
Es sei denn, man folgt den Argumenten von "Praktikern" und bessert die VO schleunigst nach.
Es soll auch schon teilweise interne "Regelungen/Anweisungen" bei der Polizei geben, die eine allgemeine Kontrolle von Reifen vermeiden soll. Nur im konkreten Schadensfall soll die Bereifung begutachtet werden !!!
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Dein Szenario ist ja soweit gut und schön und die Folgen bis zum Sachverständigen auch.
ABER: Glaubst du es gibt auch nur EINEN Sachverständigen der im Ernst und nicht unter Betäubungsmitteleinfluss behauptet, dass ein Sommerreifen ein bei leichtem Schneefall geeigneter Reifen ist?
Es ist sicher strittig, ob ein Sommerreifen bei trockener Fahrbahn und bei Temperaturen zwischen 3° - 7° ein geeigneter Reifen ist - aber wenn schon leichter Schneefall eingetreten ist, ist die Formulierung "geeigneter Reifen" für die Annahme, dass damit Ganzjahres- oder Winterreifen gemeint sind völlig ausreichend.
Nichts desto trotz stimme ich dir zu, dass die VO im Vokabukar nachgebessert werden muss.
ABER: Glaubst du es gibt auch nur EINEN Sachverständigen der im Ernst und nicht unter Betäubungsmitteleinfluss behauptet, dass ein Sommerreifen ein bei leichtem Schneefall geeigneter Reifen ist?
Es ist sicher strittig, ob ein Sommerreifen bei trockener Fahrbahn und bei Temperaturen zwischen 3° - 7° ein geeigneter Reifen ist - aber wenn schon leichter Schneefall eingetreten ist, ist die Formulierung "geeigneter Reifen" für die Annahme, dass damit Ganzjahres- oder Winterreifen gemeint sind völlig ausreichend.
Nichts desto trotz stimme ich dir zu, dass die VO im Vokabukar nachgebessert werden muss.
Nein, natürlich nicht.krazz hat geschrieben: ABER: Glaubst du es gibt auch nur EINEN Sachverständigen der im Ernst und nicht unter Betäubungsmitteleinfluss behauptet, dass ein Sommerreifen ein bei leichtem Schneefall geeigneter Reifen ist?
Es ist aber so, daß z.B. bei strittigen Fragen ( Bußgeldverfahren ist eingeleitet, Widerspruch erfolgte ) eine Beweisführung erfolgen muß.
Diese Beweisführung ist i.d.R. ein Gutachter.
Lassen wir mal den Extremfall (Sommerreifen ) außen vor.
Selbst beim Ganzjahresreifen gehen die Meinungen auseinander. Und jeder Gutachter findet einen Gegengutachter.
Und solange es keine unmissverständliche Formulierung gibt, werden wir dieses Problem haben.
Es wird keiner gezwungen, im Winter mit Winterreifen zu fahren. Ganzjahresreifen können weiterhin geeignet sein. Ich gebe ja zu, daß ich bei meiner Formulierung mit den Sommerreifen sehr extrem geantwortet habe. Ich wollte damit allerdings nur auf das derzeitige Problem hinweisen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Beim Ganzjahresreifen gehen die Meinungen auseinander? Ein Ganzjahresreifen hat eine M+S Kennung. Ich weiss nicht, wie ein Beamter einen Winterreifen von einem Ganzjahresreifen unterscheiden will, wenn auf beiden M+S steht. Es gibt sicher Ganzjahresreifen, wo es auch drauf steht, aber genauso - gerade im Billigsegment - wo es gar nicht draufsteht ob es ein Ganzjahres- oder Winterreifen ist.
Deshalb versteh ich zwar einige, die meinen die VO ist schwammig formuliert - aber rein faktisch lässt sie sich gar nicht sooo weit auseinander diskutieren !!!
Deshalb versteh ich zwar einige, die meinen die VO ist schwammig formuliert - aber rein faktisch lässt sie sich gar nicht sooo weit auseinander diskutieren !!!
Ist möglich ! Wenn z.B. ein Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Folgen zu beurteilen ist.krazz hat geschrieben:Beim Ganzjahresreifen gehen die Meinungen auseinander?
Dann könnte die gegnerische Versicherung zunächst behaupten, daß mit Winterreifen der Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre.
Ob diese Behauptung nun schlüssig ist oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt sein.
Dann sind wir wieder in dem oben beschriebenen Szenario.
Da aber wieder div. Faktoren bei einer Änderung von Gesetzen oder Verordnungen eine Rolle spielen ( Lobbyismus , etc.), werden wir wohl mit dem jetzigen Zustand leben müssen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Ein weit verbreiteter Irrglaube.andreaK hat geschrieben:"dass" schreibt man übrigens mit zwei "s".
Sommerreifen auf winterlichen Straßen (unter ca. 7°C) sind grober Unfug!
Und Ganzjahresreifen sind immer Unfug.
Lies mal irgendeinen Winterreifentest. Da werden meist "außer Konkurrenz" ein paar so genannte "Ganzjahresreifen" mitgetestet...
Kauf Winterreifen. Benutze sie. In der Zeit schonst Du schließlich auch Deine Sommerreifen.
Studien zeigen: Selbst bei Temperaturen um die 0 Grad haften Sommerreifen auf trockener(!) Straße meisst(!) besser als Winterreifen (vergleichbarer Qualität). Da im Winter aber immer mit Schnee und Eis gerechnet werden muß, bin ich trotzdem dafür Winterreifen zu verwenden.
Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss, aber bei weitem nicht so schlecht, wie Du sie hier darstellst. Rein juristisch gibt es AFAIK auch keine Ganzjahresreifen. Es gibt wintergeeignete Reifen mit Schneeflockensymbol auf der Flanke und Reifen ohne diese Schneeflocke.
Im Allgemeinen Symbolismus und Sprachgebrauch hat sich die M+S Kennung durchgesetzt, diese ist aber nicht verbindlich. Kann der Hersteller auch auf einen Sommerreifen machen, wenn er will (bei Geländewagenreifen zum Teil Usus).
Ein sogenannter Ganzjahresreifen ist also im Endeffekt ein Winterreifen, den der Hersteller auch als fit für den Sommer ansieht.
Ein Ganzjahresreifen ist dadurch natürlich immer ein Kompromiss, aber die Tests zeigen durchaus auch brauchbare Modelle.
Re: Ganzjahresreifen? Wie lange noch?
Zum Abschluß:
Gericht: Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter
Siehe auch: http://openjur.de/u/53148-fundstellen.html
Hat zwar fast vier Jahre gedauert, aber bitte nicht gleich immer auf die MOD schimpfen..........
Gericht: Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter
Siehe auch: http://openjur.de/u/53148-fundstellen.html
Hat zwar fast vier Jahre gedauert, aber bitte nicht gleich immer auf die MOD schimpfen..........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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