Hab folgendes Problem: haben einen PKW gekauft mit Mangel- war uns also bekannt, dass was kaputt ist - allerdings hat der Verkäufer uns zugesichert das kostenlos noch vollständig zu beheben (nach Vertragsschluss). Er hat uns sogar dafür die Garantie übernommen.
Meine Frage jetzt, wenn er das nicht ordentlich macht, also den Mangel doch nicht behebt wie vereinbart, wie sieht das rechtlich genau aus ?!
weil ja eigentlich Mängelansprüche wegfallen gem. § 442 BGB, wenn der Käufer Kenntnis vom Mangel hat. Aber hier sieht die Sache doch anders aus, oder ?? Folgendes ist mir auch noch eingefallen, weil sich die Reparatur jetzt schon länger rauszieht, weil er es immer wieder verschiebt, wie sieht es denn dann mit Mangelfolgeschäden aus ?!
wär super, wenn mir da jemand weiterhelfen kann!!
lg Chubby