Hallo,
Mein Audi 80 ist durch den TÜV gekommen, allerdings mit "geringen Mängeln", die Vorderachsaufhängung hat "Spiel/Verschleiß/GummilagerQuerlenker Verbraucht" und soll ersetzt werden.
Soweit ich das verstanden habe, sollte man das natürlich beheben, aber direkte Konsequenzen hat ein Unterlassen nicht. Problematisch könnte es werden, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin und man mir vorwirft, dass das vom TÜV monierte Teil verantwortlich ist.
Deshalb zwei Fragen:
- Sehe ich das das prinzipiell richtig?
- Inwieweit kann eine alte Vorderachaufhängung verantwortlich für einen Unfall sein? Das vom KfZ-Mechaniker beschriebene Rütteln bei höheren Geschwindigkeiten, dass damit verbunden sein soll, kann ich nicht feststellen.
Grüße
Niklas
TÜV: "geringe Mängel" bei Vorderachsaufhängung
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Wenn der Mangel als geringfügig beurteilt wurde, dann besteht keine unmittelbare Gefährdung. Der Mangel ist jedoch unverzüglich zu beheben. Denn bei einem Weiterbetrieb kann und wird der Mangel zu einer Gefährdung. Es muß nicht erst ein Unfall passieren. Sollte bei einer Verkehrskontrolle festgestellt weden, das der Mangel nicht unverzüglich behoben wurde, kann die Behörde Maßnahmen veranlassen.
mfg Ralf