Servus,
Jemand anderes hat meinen Wagen in den Graben gefahren.
Es war nur mein Fahrzeug am Unfall beteiligt, der Wagen ist nun Schrott.
Der Fahrer ist zur Haftung verpflichtet.
Einige technische Teile in der kaputten Karosserie funktionieren noch und besitzen einen gewissen Wert.
Wenn der Fahrer nun den mir entstandenen Schaden begleicht, was passiert mit dem Schrott?
Wem gehört er?
Weiterhin mir oder dem Unfallfahrer weil er den Schaden ersetzt hat?
Mittels eines gewissen Ausbau-aufwandes, könnte ein gewisser Gewinn beim Teileverkauf erreicht werden (möglicherweise, der Gewinn wäre allerdings gering, <1000EUR)
Gibt es Regelungen, wer den Schrott ausschlachten darf?
Autounfall - wem gehört der Schrott?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
§ 249 BGB
Hallo Tom, da wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen und ich kein Anwalt bin, habe ich mir folgende Gedanken gemacht:
Dir steht nach § 249 BGB ein Schadensersatz zu. Das würde für mich bedeuten, daß er die beschädigten Teile und die sonstige Aufwendung ( z.B. Mietwagen für die Dauer der Reparatur, Telefonkosten etc. ) ersetzen muß.
Sollte dein Fahrzeug Neuteile bekommen, hat er IMHO Anspruch auf die beschädigten Teile. Sollte er dir einen Geldbetrag für die vermeintliche Reparatur geben, hat er keinen Anspruch auf die beschädigten Teile.
Kannst ihn ja mal fragen, was er zu zahlen bereit wäre, um deine sonstigen Auslagen ( Mietwagen etc. ) zu begleichen ???

Dir steht nach § 249 BGB ein Schadensersatz zu. Das würde für mich bedeuten, daß er die beschädigten Teile und die sonstige Aufwendung ( z.B. Mietwagen für die Dauer der Reparatur, Telefonkosten etc. ) ersetzen muß.
Sollte dein Fahrzeug Neuteile bekommen, hat er IMHO Anspruch auf die beschädigten Teile. Sollte er dir einen Geldbetrag für die vermeintliche Reparatur geben, hat er keinen Anspruch auf die beschädigten Teile.
Kannst ihn ja mal fragen, was er zu zahlen bereit wäre, um deine sonstigen Auslagen ( Mietwagen etc. ) zu begleichen ???
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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