Hallo,
darf man nach Entzug der Fahrerlaubnis, wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, noch Rollerfahren (Mofa oder Mokick).
Wenn nicht was kann da für eine Strafe auf einen zukommen.
mfg Günther
Rollerfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis
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Fahren ohne Führerschein
Hallo Günther,
für ein Mofa (darf max. 25 km/h schnell fahren und der Roller darf nicht mehr wie 50ccm Hubraum haben) braucht man keinen Führerschein, also darfst du auch damit fahren.
Bei einem Mokick sieht das ganze etwas anders aus, dafür brauchst du ja einen Führerschein der Klasse M.
Solltest du dich ohne Führerschein erwischen lassen, droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe.
für ein Mofa (darf max. 25 km/h schnell fahren und der Roller darf nicht mehr wie 50ccm Hubraum haben) braucht man keinen Führerschein, also darfst du auch damit fahren.
Bei einem Mokick sieht das ganze etwas anders aus, dafür brauchst du ja einen Führerschein der Klasse M.
Solltest du dich ohne Führerschein erwischen lassen, droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe.