Unfall-Gutachten-MwSt

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Benutzeravatar
Prince of Denmark
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 973
Registriert: 04.04.2005, 17:09
Wohnort: Hoffentlich bald woanders

Unfall-Gutachten-MwSt

Beitrag von Prince of Denmark »

Nabend,
zu meinem Unfall neulich hat das Gutachten ergeben, dass ich günstiger fahre, wenn ich den Schaden selbst zahle und nicht über Versicherung abrechne. Nun habe ich gelesen, dass der geschätzte Reparaturaufwand netto ausgeglichen wird, bzw. meine Versicherung das auch so machen würde, wenn sie reguliert. Zumindest wenn der Unfallgegner nicht reparieren lässt, sondern nur das Geld nimmt. Weist er später die Reparatur nach und dass auch tatsächlich MwSt angefallen ist, zahlt auch die Versicherung den Betrag nach.

Wenn ich nun aber selbst reguliere, kann ich dem Unfallgegner dann auch erstmal nur den Nettobetrag anbieten und evtl. angefallene MwSt erst auf Nachweis erstatten?

Und habe ich ein Recht, das Gutachten zu erhalten bzw. eine Abschrift davon zu erhalten?

Und mal angenommen, ich würde zunächst nur den Nettobetrag aus dem Gutachten zahlen und hinterher stellt sich im Rahmen der MwSt.-Frage heraus, die Reparatur war viel teurer oder auch viel preiswerter als im Gutachten, hat dann einer die Verpflichtung, nachzuzahlen oder zurückzuzahlen?

---
Klingt zwar sehr umständlich, aber ich hoffe, man kann es verstehen; danke für gute Tipps
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“