Moin zusammen,
hab mal eine ganz bescheidene Frage:
Hab seit dem 01.11. in unserem Wohngebietsviertel eine Garage zum Unterstellen meines KFZ bekommen. An meinem Auto ist ein Sportauspuff der etwas lauter ist wie ein Serienauspuff. Gestern wie ich mein Auto in die Garage fuhr hat mich direkt ein Nachbar auf den Auspuff angesprochen und gemeint ob dieser Abgenommen ist und das dieser doch ziemlich laut wäre.
Meine Frage kann mich in der nächsten Zeit irgendwas erwarten in Form von Anzeige wegen Ruhestörung o. ä.
Die Zeiten wann ich fahre ist immer so um 07:20 - 07:30 Uhr morgens.
Gruß
OverAndOut
Lauter Auspuff. Grund für eine Anzeige ????
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Lauter Auspuff. Grund für eine Anzeige ????
Besucht doch mal meine Webseite über RC Verbrenner-cars unter http://www.verbrenner-cars.de
Moin OverAndOut,
also StVO besagt:
Ist Deine Anlage mit ABE? dann sollte nix passieren, sofern das Teil richtig angebaut ist
du keinen offenen Luftfilter hast
usw.
Ich hoffe, das hilft erstmal
also StVO besagt:
und§17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) Nach der Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein ist der Zulassungsbehörde zum Eintrag des Vermerks über die Betriebsuntersagung vorzulegen ...
(3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solche Anordnungen treffen
d.h. die Polizei kann Dich zu ner Untersuchung zum TÜV schicken, bzw. das Fahrzeug ggf. sicherstellen und prüfen lassen ...§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
(2) Kraftfahrzeuge, für die Vorschriften über den zulässigen Geräuschpegel und die Schalldämpferanlage in den nachfolgend genannten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften festgelegt sind, müssen diesen Vorschriften entsprechen:
1. Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 42 S. 16), geändert durch die in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen,
2. Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25), geändert durch die in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen,
3. (aufgehoben)
4. Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1), jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung.
...
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie
1. mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nr. 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 349 S. 21), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) oder
2. mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nr. 1.3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) oder
3. mit dem Markenzeichen "e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nr. 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) gekennzeichnet sind.
Satz 1 gilt nicht für
1. Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden,
2. Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.
...
(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
(5) Technischer Dienst und Prüfstelle im Sinne der in Absatz 2 und 3 genannten Regelwerke ist das Institut für Fahrzeugtechnik beim Technischen Überwachungsverein Bayern Sachsen e. V., Westendstr. 199, 80686 München. Es können auch andere Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von der obersten Landesbehörde anerkannte Stellen prüfen. Der Technische Dienst ist über alle Prüfungen zu unterrichten. In Zweifelsfällen ist er zu beteiligen; bei allen Fragen der Anwendung ist er federführend
Ist Deine Anlage mit ABE? dann sollte nix passieren, sofern das Teil richtig angebaut ist


Ich hoffe, das hilft erstmal
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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Hallo willi,
danke erstmal für die ausführliche Antwort.
Ich hab in meinem PKW keinen offenen Luftfilter oder sonstigen Tuningkram der angeblich die Leistung eines PKW steigern soll.
Die Anlage ist alles Serie. Der Endpott ist ein Serien-Sportendpott von Seat. Eine ABE und Eintragung im Fahrzeugschein hab ich nicht weil das Teil wirklich Serie ist. Auf dem Pott ist sogar ne Orginal-Teilenummer von Seat. Die haben halt bei diesem Modell mti dem Motor (16V) einen anderen Pott Serienmäßig verbaut. Dieser ist jedoch, im Vergleich zu selben Modellen mit jedoch anderer Moterisierung, etwas lauter.
Weiß du evtl. einen Wert (Dezibel <- hoffe ist richtig geschrieben
) der nicht überschritten werden darf ????Gruß
OverAndOut
danke erstmal für die ausführliche Antwort.
Ich hab in meinem PKW keinen offenen Luftfilter oder sonstigen Tuningkram der angeblich die Leistung eines PKW steigern soll.
Die Anlage ist alles Serie. Der Endpott ist ein Serien-Sportendpott von Seat. Eine ABE und Eintragung im Fahrzeugschein hab ich nicht weil das Teil wirklich Serie ist. Auf dem Pott ist sogar ne Orginal-Teilenummer von Seat. Die haben halt bei diesem Modell mti dem Motor (16V) einen anderen Pott Serienmäßig verbaut. Dieser ist jedoch, im Vergleich zu selben Modellen mit jedoch anderer Moterisierung, etwas lauter.
Weiß du evtl. einen Wert (Dezibel <- hoffe ist richtig geschrieben

OverAndOut
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Hi OverAndOut!
Ob da eine Originalseriennummer von SEat drauf ist oder keine, Spielt überhaupt keine Geige es ist der Topf eines anderen Modells! BEi diesem Modell ist das Teil also in der ABE für das Fahrzeug mit drin.
Also brauchst Du für dein Fahrzeug eine ABE. oder Du musst das Teil Eintragen lassen.
Standgeräusch
Die Drehzahl zur Standgeräuschfeststellung ist an die PS - Zahl des Fahrzeuges gekoppelt. Also nichts mit etwa oder ungefähr. Der Herr in Grün soll euch die richtigen Werte nennen oder sein Messgerät einpacken.
Das Messgerät muss in einem Abstand von einem Meter im 90 Gradwinkel zu dem Fahrzeug stehen (natürlich hinter dem Fahrzeug)
Es dürfen keine andere Störgeräusche vorhanden sein, diese verfälschen das Ergebnis und machen es somit anfechtbar.
Fahrgeräusch
Das Fahrgeräusch wird auf ebener Fläche bei trockener Fahrbahn mit 50 Km/h bei Vollgas gemessen. Dabei drückt der Prüfer die Bremse um trotz Vollgas die 50Km/h zu halten.
Zur genauen Positionierung des Messgerätes hab ich beim Fahrgeräusch leider noch keine Informationen. Wer was hat kanns hier veröffentlichen!
Das Fahrzeug fährt mit einer konstanten Geschwindigkeit bis zur Linie AA, die 10m von der Mikrophonebene entfernt ist, und beschleunigt dann mit Vollgas bis zum Verlassen der Messstrecke an einer Linie BB (ebenfalls 10m von der Mikrophonebene entfernt). Als Fahrgeräuschwert wird der dabei maximal auftretende Schallpegel definiert (Mikrophonabstand 7,5m von der Fahrbahnspurmitte). Pkw mit Schaltgetriebe und höchstens 4 Vorwärtsgängen werden im 2. Gang geprüft, bei mehr als 4 Vorwärtsgängen nacheinander im 2. und 3. Gang. Der Fahrgeräuschwert entspricht dem arithmetischen Mittel beider maximalen Schallpegel. Bei automatischen Getrieben gelten besondere Vorschriften. Grenzwerte für Fahrgeräusch für PKW: seit 1988 ab 10.1995 Ottomotor 77dB (A) 74db (A) Dieselmotor 78 db (A) 75db (A) Direkteinspritzer Diesel 78 + 1 dB (A) 75+1db (A)
Ob da eine Originalseriennummer von SEat drauf ist oder keine, Spielt überhaupt keine Geige es ist der Topf eines anderen Modells! BEi diesem Modell ist das Teil also in der ABE für das Fahrzeug mit drin.
Also brauchst Du für dein Fahrzeug eine ABE. oder Du musst das Teil Eintragen lassen.
Standgeräusch
Die Drehzahl zur Standgeräuschfeststellung ist an die PS - Zahl des Fahrzeuges gekoppelt. Also nichts mit etwa oder ungefähr. Der Herr in Grün soll euch die richtigen Werte nennen oder sein Messgerät einpacken.
Das Messgerät muss in einem Abstand von einem Meter im 90 Gradwinkel zu dem Fahrzeug stehen (natürlich hinter dem Fahrzeug)
Es dürfen keine andere Störgeräusche vorhanden sein, diese verfälschen das Ergebnis und machen es somit anfechtbar.
Fahrgeräusch
Das Fahrgeräusch wird auf ebener Fläche bei trockener Fahrbahn mit 50 Km/h bei Vollgas gemessen. Dabei drückt der Prüfer die Bremse um trotz Vollgas die 50Km/h zu halten.
Zur genauen Positionierung des Messgerätes hab ich beim Fahrgeräusch leider noch keine Informationen. Wer was hat kanns hier veröffentlichen!
Das Fahrzeug fährt mit einer konstanten Geschwindigkeit bis zur Linie AA, die 10m von der Mikrophonebene entfernt ist, und beschleunigt dann mit Vollgas bis zum Verlassen der Messstrecke an einer Linie BB (ebenfalls 10m von der Mikrophonebene entfernt). Als Fahrgeräuschwert wird der dabei maximal auftretende Schallpegel definiert (Mikrophonabstand 7,5m von der Fahrbahnspurmitte). Pkw mit Schaltgetriebe und höchstens 4 Vorwärtsgängen werden im 2. Gang geprüft, bei mehr als 4 Vorwärtsgängen nacheinander im 2. und 3. Gang. Der Fahrgeräuschwert entspricht dem arithmetischen Mittel beider maximalen Schallpegel. Bei automatischen Getrieben gelten besondere Vorschriften. Grenzwerte für Fahrgeräusch für PKW: seit 1988 ab 10.1995 Ottomotor 77dB (A) 74db (A) Dieselmotor 78 db (A) 75db (A) Direkteinspritzer Diesel 78 + 1 dB (A) 75+1db (A)
Re: Lauter Auspuff. Grund für eine Anzeige ????
Hallo,
ich möchte die Frage mal anders angehen ! Zunächst fehlt mir etwas in deinem thread:
Kann ich mir schon denken, hätte aber gerne eine Antwort von dir.
Weiterhin spielt die Uhrzeit überhaupt keine Rolle. Lärm ist Lärm !
Also mal kurz für mich zusammen gefaßt:
Dein Nachbar spricht dich an und ihr habt noch keine Lösung gefunden. Richtig ?
Bevor hier nun weitere Tipps zur StVZO etc. kommen, solltest du zunächst mal das Verhältnis zu deinem Nachbarn beschreiben. Ich glaube, da liegt das Problem.
ich möchte die Frage mal anders angehen ! Zunächst fehlt mir etwas in deinem thread:
und zwar deine Antwort an den Nachbarn !!!OverAndOut hat geschrieben: Gestern wie ich mein Auto in die Garage fuhr hat mich direkt ein Nachbar auf den Auspuff angesprochen und gemeint ob dieser Abgenommen ist und das dieser doch ziemlich laut wäre.
Kann ich mir schon denken, hätte aber gerne eine Antwort von dir.
Weiterhin spielt die Uhrzeit überhaupt keine Rolle. Lärm ist Lärm !
OverAndOut hat geschrieben:Die Zeiten wann ich fahre ist immer so um 07:20 - 07:30 Uhr morgens.
Also mal kurz für mich zusammen gefaßt:
Dein Nachbar spricht dich an und ihr habt noch keine Lösung gefunden. Richtig ?
Bevor hier nun weitere Tipps zur StVZO etc. kommen, solltest du zunächst mal das Verhältnis zu deinem Nachbarn beschreiben. Ich glaube, da liegt das Problem.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
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- Registriert: 31.10.2005, 08:04
Hallo,
Ich habe mir keinen Auspuff eines anderen Seat Modelles unter mein Auto geschraubt !!!
Ich bin in diesem Fall wieder Diplomatisch und warte erstmal auf eine weitere Reaktion des Nachbarn oder des Vermieters ab.
Gruß
OverAndOut
Hab mich da evtl. falsch ausgedrückt, bei allen 1.8 16 V und 2.0 Turbo Modellen von Seat egal ob Cordoba / Ibiza oder Toledo wurde ein Sportauspuff direkt ab Werk von Seat montiert. Dieser ist jedoch nicht in den Papieren als Sportauspuff eingetragen. Es geht in meinem Fall um diesen Sportauspuff.Ob da eine Originalseriennummer von SEat drauf ist oder keine, Spielt überhaupt keine Geige es ist der Topf eines anderen Modells! BEi diesem Modell ist das Teil also in der ABE für das Fahrzeug mit drin
Ich habe mir keinen Auspuff eines anderen Seat Modelles unter mein Auto geschraubt !!!
Diplomatisch wie ich bin hab ich erstmal nichts falsches gesagt um den verärgerten Nachbarn noch mehr auf die Palme zu bringen. Ich sagte nur das dies ein Serien-Sportauspuff sei und dieser halt, wie der Name Sport schon sagt, etwas lauter wäre.und zwar deine Antwort an den Nachbarn !!!
Kann ich mir schon denken, hätte aber gerne eine Antwort von dir.
Das ist korrekt. Es gibt ja auch in meinen Augen keine Lösung. Was soll ich machen, ich kann mir keinen anderen Auspuff unters Auto schrauben. Wenn ich sogar in den Zubehörhandel gehe bekomm ich diesen Sport-Auspuff weil das der Serienpot für mein Fahrzeug ist.Also mal kurz für mich zusammen gefaßt:
Dein Nachbar spricht dich an und ihr habt noch keine Lösung gefunden. Richtig ?
Ich bin in diesem Fall wieder Diplomatisch und warte erstmal auf eine weitere Reaktion des Nachbarn oder des Vermieters ab.
Gruß
OverAndOut
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Hab mich da evtl. falsch ausgedrückt, bei allen 1.8 16 V und 2.0 Turbo Modellen von Seat egal ob Cordoba / Ibiza oder Toledo wurde ein Sportauspuff direkt ab Werk von Seat montiert. Dieser ist jedoch nicht in den Papieren als Sportauspuff eingetragen. Es geht in meinem Fall um diesen Sportauspuff.
Ich habe mir keinen Auspuff eines anderen Seat Modelles unter mein Auto geschraubt !!![/quote]
Wenn er dann richtig montiert wurde kann er doch auch nicht zu laut sein
Oder
Ich Blick hier irgendwie nicht durch
Ich habe mir keinen Auspuff eines anderen Seat Modelles unter mein Auto geschraubt !!![/quote]
Wenn er dann richtig montiert wurde kann er doch auch nicht zu laut sein


Ich Blick hier irgendwie nicht durch

Genau !OverAndOut hat geschrieben:Ich bin in diesem Fall wieder Diplomatisch und warte erstmal auf eine weitere Reaktion des Nachbarn oder des Vermieters ab.
Sollten weitere oder genauere Vorwürfe kommen, melde dich wieder. Im schlimmsten Fall wird die Rennleitung in Grün bei dir mal vorstellig. Das kann ich mir aber bei deiner Schilderung ( es ist ja noch nichts ungewöhnliches passiert ) nicht vorstellen.
Gruß Erik.Ode
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Hallo,
ok danke für die nützlichen Tipps.
Das zuvor genannte wollte ich nur nochmal klarstellen nicht das ihr meint ich hätte eine nicht zugelassene Anlage unterm Auto.
Ansonsten wirklich vielen Dank für die Tipps.
Gruß
OverAndOut
ok danke für die nützlichen Tipps.
Das zuvor genannte wollte ich nur nochmal klarstellen nicht das ihr meint ich hätte eine nicht zugelassene Anlage unterm Auto.
Ansonsten wirklich vielen Dank für die Tipps.
Gruß
OverAndOut
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