Wandlung???

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Jumä
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Registriert: 08.10.2005, 13:41

Wandlung???

Beitrag von Jumä »

Hallo

Ich habe vor 9 Monaten bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft. Nach einer Woche hat die Lenkung versagt, dann bin ich in die Werkstatt des Autohauses. Diese hat denn Fehler dann behoben. 3 Wochen später leuchtete eine Warnleuchte auf und der Motor lief nicht richtig rund, er ruckelte. Weitere 4 WOchen später ging die Alarmanlage ohne Grund los und die Zentralverriegelung öffnete und schloß selbstständig. Bei meinem Besuch in der Werkstatt konnte kein Fehler gefunden werden. Es wurde ein Marder schaden behoben. Das Auto ruckelte immer noch. Der Händler erklärte mir, dass es bei diesem Modell normal sei, da die Einspritzanlage kürzer sei. Nach diesem Besuch in der Werkstatt änderete sich nichts.
Bei einer Nachtfahrt viel plötzlich das Ablendlicht(beide Lampen kaputt) aus, so dass ich mit dem Standlicht nach hause fahren musste. Bei einem weiteren Besuch in der Werkstatt wurde die beiden defekten Birnen gewechselt. Der Händler sagte mir, dass es Zufall war, dass beide Lampen gleichzeitig kaputt gegangen sind. Jedoch hab ich von mehren Leuten gehört, dass es eher ein Fehler in der Elektrik sein müsste.

Danach war ich noch ein paar mal bei dem Händler, um den Fehler mit der Alarmanlage und der Zentralverriegelung zu beheben lassen, was jedoch nicht geschah.

Insgesamt war ich mit meinem Auto 6 mal in der Werkstatt des Händlers, die Probleme blieben alllerdings.

Da die Garantie des Händlers bald abläuft, wollte ich es loswerden. Ich sagte dem Händler, da sie anscheinend nicht in der Lage sind den/die Fehler zu beheben, solle er das Auto zurücknehemn oder ich werde in eine andere Werkstatt auf ihre Kosten gehn. Darauf lenkte er ein und sagte das könntzen wir machen. Jedoch kann er mir dann nur mit dem einkaufspreis rechnen und nicht mit dem Händlerpreis (5200€) den ich gezahlt habe.


Nun meine eigentliche Frage:
Wieivel Geld steht mir zu?


Vielen Dank im vorraus

Jumä
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
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Ray88
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Registriert: 01.10.2005, 20:50

Beitrag von Ray88 »

Hallo

>da die Einspritzanlage kürzer sei
Dieser Satz deutet eher auf Verarschung hin (ist eigentlich scheiss egal welche Abmessung die Einspritzpumpe hat)

Habe aber schon merfach gehört, dass der Verkäufer quasi Nutzungs-Gebühr verlangen kann. Also dass Du nicht ganz den bezahlten Preis zurückbekommst.

Wieviel weniger Du dann bekommen kannst kann ich dir leider nicht sagen (dürfte aber nicht drastisch weniger sein)

Gruß
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