Versicherungsnehmer jemand anders als angemeldeter Halter???

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b-desperados
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Versicherungsnehmer jemand anders als angemeldeter Halter???

Beitrag von b-desperados »

hallo,
ich kenn mich mit versicherungen/steuer und dem ganzen nich so gut aus. kaufe demnächste mein erstes auto von meinem opa ab und muss dies dann natürlich versichern etc.
da ich wenn möglich in die versicherung von meinem opa rein möchte,da er nur 40% zahlt, würde ich gern wissen, ob es möglich ist ein auto auf einen anderen namen anzumelden als es versichert ist. bzw wie das mit der haftbarkeit bei einem Unfall/ Geschwindigkeitsvergehen etc ist. wenn ich nun einen unfall baue ist mein opa als versicherungsnehmeer bzw eingetragener halter haftbar oder ich als fahrer???
bitte alle infos posten die ihr dazu so habt. blicke da nämlich nich ganz durch...
auf jeden fall schonmal danke...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
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b-desperados
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Beitrag von b-desperados »

ja und??? das is doch jetzt ne ganz andere frage....
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Lieber b-desperados,

eigentlich gebietet es die Höflichkeit , daß man sich bei Antworten auf seine Fragen bedankt. Wenigsten eine kurze Notiz, daß man es gelesen hat.
Ich finde es schon merkwürdig, daß du über 6 Monate später eine Frage stellst, die genau in die gleiche Richtung geht.
Diese gesamte Problematik könnte dir Melli mit Sicherheit beantworten.
Bin mal gespannt, ob du noch eine Antwort bekommst.
ICH habe langsam keine Lust mehr auf Fragen zu antworten und es erfolgt dann keine Reaktion des Fragestellers mehr.
So macht das Forum keinen Sinn.

Weiterhin hat dieses Forum ( wie fast alle Foren ) eine Suchfunktion. Da findet man z.B. diesen Beitrag:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... FCbernahme

Sorry, daß es jetzt dich mal getroffen hat ( ist nichts persönliches gegen dich ), mußte ich aber mal loswerden.
Gruß Erik.Ode
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b-desperados
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Beitrag von b-desperados »

ich wollte mit meinem post ja nur sagen,das ich ne ganz andere frage mein und sonst nix... es get nich um die übernahme der versicherung sondern um die frage ob halter jemand anderes sein kann als versicherungsnehmer für ein auto...
Melli
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Beitrag von Melli »

versicherungsnehmer und halter könnten unterschiedlich sein.
bei verkehrsvergehen haftet der halter, bei prämienverzug der versicherungsnehmer.
b-desperados
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Beitrag von b-desperados »

danke damit is meine frage ja beantwortet.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Melli hat geschrieben:bei verkehrsvergehen haftet der halter
Hallo Melli,

diese Formulierung ist etwas unglücklich. Wobei die Fragestellung von b-desperados auch gleichzeitig Fahrer und Halter betrifft.

Thema Verkehrsunfall:
Zunächst haftet die Versicherung, weil es eine Haftpflichtversicherung ist. Wie dann später die Regulierung der Prämien aussieht kommt natürlich auf den Einzellfall an.

Thema Geschwindigkeitsübertretung:
Sollte vor Ort keine Personalienfeststellung gemacht werden, wird zunächst der Halter angeschrieben. Dieser muß dann den Fahrer benennen.
Wie man sich dann aus so einer Nummer "rausmogeln" kann, ist allgemein bekannt.

Thema Falschparker:
Hier wird zunächst auch der Halter angeschrieben, dann kann man wieder den Verursacher benennen.

So gibt es verschiedene Beispiele, die den Fahrer und/oder den Halter jeweils unterschiedlich in die Pflicht nehmen.


Alle möglichen Fälle hier zu besprechen, würde den Rahmen sprengen.


@b-desperados:

Du hast mein posting immer noch nicht verstanden. Warum hast du Melli damals keine Antwort gegeben ?
Gruß Erik.Ode
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b-desperados
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Beitrag von b-desperados »

im prinzip is das egal mit den prämien,weil die kompletten kosten trage ich selber nur wenn zum beispiel mein opa versicherungsnehmer ist zahl ich nur 40% anstatt 240. dadrum gehts,die kosten trage ich komplett allein.

öhm vlt weil ich einfach nich mehr dran gedacht hab das ich hier was gepostet hab... bin in vielen foren unterwegs da vergisst man sowas schomal und desweiteren find ich das ehrlich gesagt sehr kleinkarriert,wenn man einmal nich drauf antwortet...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

b-desperados hat geschrieben:ibin in vielen foren unterwegs da vergisst man sowas schomal und desweiteren find ich das ehrlich gesagt sehr kleinkarriert,wenn man einmal nich drauf antwortet...
Deine Meinung. Akzeptiere ich. Forenbesuche bedeute für mich aber: Geben und Nehmen !

Du bist leider nicht der einzige, der MAL nicht antwortet.
Ich vergleiche das immer mit Danke-Bitte oder auch mal für ältere Mitmenschen im Bus aufstehen.
Nennt man IMHO "Gute Kinderstube". Aber evt. bin ich auch zu alt, um die heutigen Benimmregeln zu verstehen.

" Früher war alles besser" und " Früher hatten wir mal einen Kaiser ".

So long !

P.S. weiterhin schrieb ich auch:

Sorry, daß es jetzt dich mal getroffen hat ( ist nichts persönliches gegen dich ), mußte ich aber mal loswerden.
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Melli
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Beitrag von Melli »

Erik.Ode hat geschrieben:
Melli hat geschrieben:bei verkehrsvergehen haftet der halter
Hallo Melli,

diese Formulierung ist etwas unglücklich. Wobei die Fragestellung von b-desperados auch gleichzeitig Fahrer und Halter betrifft.

Thema Verkehrsunfall:
Zunächst haftet die Versicherung, weil es eine Haftpflichtversicherung ist. Wie dann später die Regulierung der Prämien aussieht kommt natürlich auf den Einzellfall an.

Thema Geschwindigkeitsübertretung:
Sollte vor Ort keine Personalienfeststellung gemacht werden, wird zunächst der Halter angeschrieben. Dieser muß dann den Fahrer benennen.
Wie man sich dann aus so einer Nummer "rausmogeln" kann, ist allgemein bekannt.

Thema Falschparker:
Hier wird zunächst auch der Halter angeschrieben, dann kann man wieder den Verursacher benennen.

So gibt es verschiedene Beispiele, die den Fahrer und/oder den Halter jeweils unterschiedlich in die Pflicht nehmen.


Alle möglichen Fälle hier zu besprechen, würde den Rahmen sprengen.
hast du natürlich recht..aber beii einer sparversion an höflichkeit, gibt es nur die sparversion an antworten ;) okay, war ein witz... :)
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willi
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Beitrag von willi »

Melli hat geschrieben: hast du natürlich recht..aber beii einer sparversion an höflichkeit, gibt es nur die sparversion an antworten ;) okay, war ein witz... :)
LOL aber irgenwie schon richtig :-)
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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