Gewährleistung Katalysator

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Hermes
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Gewährleistung Katalysator

Beitrag von Hermes »

Hallo,

wir sind mit unserem KFZ noch im ersten halben Jahr der Gewährleistung, genau am Anfang des 6. Monats.
Jetzt ist der Katalysator defekt.
Das KFZ ist 10 Jahre alt, hat 100.000 km, TÜv wurde vor 5 Monate neu gemacht.
Der Händler meint das der Katalysator zu den Verschleißteilen gehört und deshalb nicht Teil der Gewährleistung ist.
Stimmt das. Gibt es Erfahrungen zu so einem Fall ?

Vielen Dank für eure Hilfe
Hermes
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Erik.Ode
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Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... highlight=


Zum Kat ist mir noch kein Urteil bekannt. Aber ich denke, daß bei 100.000 km ein Defekt auftreten kann / darf.
Haben unsere Händler hier im Forum eine Ahnung ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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