Auto für 3 Monate abmelden?

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Beerli
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Auto für 3 Monate abmelden?

Beitrag von Beerli »

Hallo beinand,
weil ich zur zeit leider ein paar finanzielle schwierigkeiten habe, bin ich am überlegen, mein auto den sommer über für 3 bis 4 monate abzumelden.
kann mir jemand sagen, was für kosten dabei auf mich in etwa zukommen würden? ich hab bereits erfahren, dass die versicherung und steuer taggenau abgerechnet werden, also dass ich im voraus gezahlte prämien zurückerstattet bekomme. aber ich kann nirgends etwas darüber finden, was welche kosten bei der KFZ-zulassungsstelle auf mich zukommen...?
bekomme ich nach den 3 monaten meine alten kennzeichen wieder? bzw gibt es dafür irgendeine möglichkeit? gibt es eine art "umgedrehtes saisonkennzeichen", also bei dem nicht die dauer der zulassung sondern die dauer der inaktiven haltung angegeben werden? darf ich mein auto während dieser vorrübergehenden stilllegung vor dem haus (öffentlich) abstellen? falls nein, kann man es bei der KFZ-zulassungsstelle die zeit über stehen lassen? wieviel kostet das?

fragen über fragen :roll:
hoffentlich kann mir jemand ein paar beantworten!
danke schonmal im voraus,
Beerli
Frankie
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Beiträge: 127
Registriert: 20.01.2005, 16:39
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Beitrag von Frankie »

Hallo,

die Abmeldung des Fahrzeuges kostet bei uns 11,00 €, Wiederzulassung 18,50 €.

Die alten Kennzeichen können natürlich wieder benutzt werden.

Das abgemeldete Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt sein.
Es soll allerdings schon vorgekommen sein, das Leute die entwerteten Kennzeichen wieder angeschraubt haben damit es nicht so schnell auffällt. 8) 8) 8)

Grundsätzlich gilt aber das das Fahrzeug während dieser Zeit nicht gefahren werden darf :!: :!: :!:

Vielleicht findest du ja jemanden in deinem Bekanntenkreis bei dem die Möglichkeit gegeben wäre das abgemeldete Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen.

Gruß
Frankie
zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

"Sorry" Aber dies ist nicht ganz richtig!!!

eine Abmeldung (Vorrübergehende Stilllegung dort wo das Fahrzeug zugelassen ist kostet 5,60 €
Wird das Fzg in einem Anderen Bezirk Abgemeldet 10,70 €

eine Wiederzulassung auf den selben Halter 10,70 €

18,50 € kostet es wenn mit Halterwechel innerhalb des gleichen Bezirks.

Bei Zulassungsstellen die Klebsiegel verwenden kommen nochmal 0,30 €
pro verwendetem Klebsiegel hinzu in der REgel werden zwei benötigt.
(Ich meine hier KLebsiegel die in den FAhrzeugpapieren verwendet werden an stelle eines Stempels nicht die auf den Kennzeichen)

Die Preise für KFZ-Zulassungen sind im gesamten Bundesgebiet gleich.

Die Kennzeichen bleiben dem Fahrzeug 18 Monate zugeteillt.

Ein Abstellen ist werend der Stillegung auf öffentlichen Fläcjhen nicht gestattet auch nicht mit Saison Kennzeichen wärend der Zeit in der es als Stillgelegt gilt.
zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

Ja ganz vergessen :!: Ab 01.10.2005 werden EU WEit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.

Das heisst das alle Fahrzeuge die noch einen Alten FAhrzeugbrief und Schein haben bei der nächsten Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, (nicht beim Abmelden) auf die neuen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I & II) umgestellt werden.

Dadurch erhöhen sich die kosten für die ZUlassung um 0,70 € für die Zulassungsbeschinigung TEil I und um 3,60 € für den TEil II.

Es werden alle Fahrzeuge Umgestellt.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Frankie hat geschrieben: Es soll allerdings schon vorgekommen sein, das Leute die entwerteten Kennzeichen wieder angeschraubt haben damit es nicht so schnell auffällt.
Davor kann ich nur warnen ! § 22 StVG Kennzeichenmißbrauch = Straftat !

http://www.jusline.de/Kennzeichenmissbr ... _StVG.html
Gruß Erik.Ode
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zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

Aber nur wenn die Behörde es ganz eng sehen würde. DEn Behörden ist es eigentlich lieber wenn das Kennzeichen sich am Fahrzeug befindet weil der Halter so sehr viel einfacher ermittelt werden kann.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Nun habe ich mir schon einige Beiträge von dir angeschaut. Aber so ganz der Fuchs bist du doch nicht. Ich würde an deiner Stelle etwas vorsichtiger mit solchen Äußerungen sein.
Welche Behörde ? Wieviele kennst du ? Welche Aufgaben haben diese Behörden ? Kennst du den § 163 StPO ?
Viele Fragen.
Also, du kennst dich wahrscheinlich ein wenig im Zulassungrecht aus. O.K.

Aber unterlasse bitte deine Kommentare bei Sachverhalten, in denen du dich nicht auskennst !!!
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
zulassungsfuchs

Beitrag von zulassungsfuchs »

Alsowenn das hier so weitergeht wirst Du von mir hier gar keine Kommentare mehr lesen. Es ist Scön und gut wenn es in Foren Moderatoren und Admis gibt
aber leute die sich hier durch ihren Moderatoren Status zum Oberlehre aufspielt ist einfach nur zum K..tz.. Und dann auch noch meist keine Ahnung davon hat.

Ich weiß nicht wieviele Behörden Du kennst aber hier in meiner unmittelbaren Umgebung ist es sogar so das selbst wenn das Fahrzeug entdeckt wurde und eine benachrichtigung aufgeklebt wurde einem trotzdem in der Regel noch 4 Wochen zur beseitigung des Fahrzeugs gegeben wird.

Deshalb habe ich geschrieben viele Behörden und nicht alle.

Du glaubst also das Du den grossen durchblick hast wenn Du zu einem Thema eben Googelst und anschliessend hier den Link einstellst und auf § rumreitest mein Gott wie Arm.
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Ich werde mit dir bestimmt nicht streiten. Ich habe in diesen Fällen wirklich mehr Ahnung davon, weil ich nicht irgendwo gegoogelt habe. Ich sehe solche Vorgänge auch nicht nur wie du, nein ich klebe sogar diese tollen roten Aufkleber auf die Fahrzeuge.
Ich könnte dir sogar sagen, was es mit der 4 Wochen-Frist auf sich hat. Mache ich aber nicht.

Und P.S. : Reisende soll man nicht aufhalten. War recht nett mit dir, poste doch deine Homepage voll und achte mal auf deine Großschreibung !

Bye, bye !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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