Verärgert

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Maria

Verärgert

Beitrag von Maria »

Ich habe im Februar einen gebrauchten Roller (50er) gekauft. Folgendes
Problem war von anfang an vorhanden. Der Roller springt an ich fahre los, ich stelle ihn ab er springt wieder an. Ich stelle ihn ab nach 2 Stunden springt er nicht mehr an, erst wieder nach ca 12-14 Stunden. Der Monteur
des Händlers hat bereits 6-7 mal danach geschaut und andere Einstellungen vorgenommen-- nichts ändert sich. Welche Rechte habe ich nun als Kunde????? :evil:
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tom
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Fahrzeug Wandlung

Beitrag von tom »

Hallo Maria,

hat ein Fahrzeug erhebliche Mängel oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, dann kann man den Kauf wandeln, d.h. das Fahrzeug kann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben. Dem Verkäufer muss vorher aber die Möglichkeit gegeben werden den Mangel zu beseitigen. Dafür hat er, abhängig von der Schwere des Mangels, 2 bis 3 Versuche. Vom Kaufpreis wird auf jeden Fall eine Nutzungspauschale von 0.67% des Kaufpreises pro 1000 Kilometer abgezogen. Man sollte sich also nicht zu lange hinhalten lassen. Die Wandlung ist nur möglich, wenn sich der Wagen noch im Originalzustand befindet.
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