Rechte beim Gebrauchtwagen Verkauf

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Heye
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Registriert: 27.05.2005, 14:46

Rechte beim Gebrauchtwagen Verkauf

Beitrag von Heye »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

ich habe einen gebrauchten PKW verkauft. Nach 2 Tagen rief der Käufer an, sagte, dass nach 100 km fahrt der Motor heiß gewesen wäre (am kochen), Kühlwasser wäre komplett raus gewesen.
Daraufhin hat er das Auto angeblich an den Straßenrand gefahren.
Ist aber danach noch 20 km bis nachhause gefahren.

2 Tage später (wieder 120 km mit dem Auto gefahren) rief er wieder an um mich davon zu unterrichten, das die Kopfdichtung kaputt wäre. Das er einen Anwalt und einen Gutachter einschalten will, um mir nachzuweisen das der Mangel schon vorher vorhanden war und ich schuld daran wäre.
Er meinte ich sollte das Auto zurücknehmen denn aufgrund verborgener Mängel hätte man 7 Tage Rückgaberecht.

Den Vertrag, den ich ihn hab unterschreiben lassen ist dieser hier:

Kaufvertrag


über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug



zwischen Herrn/Frau/Firma (Käufer/(in))

Name Geburtsdatum
Vorname Telefon
Strasse
PLZ/Ort

und

zwischen Herrn/Frau/Firma (Verkäufer(in))

Name Geburtsdatum
Vorname Telefon
Strasse
PLZ/Ort




§ 1 Kaufgegenstand

Der/Die Verkäufer(in) wie o. g. verkauft dem/der Käufer(in) wie o. g. hiermit das folgende ihm/ihr - ggf. einschl. Zusatzausstattung und Zubehör – gehörende(n) .

Hersteller:
Typ:
Erstzulassungstag:
amtl. Kennzeichen:
Fahrzeug-Identifizierungsnummer:
Fahrleistung insgesamt: km
Fahrzeugbrief-Nr.:
Anzahl der Vorbesitzer:
Motor ist: ( ) Originalmotor
( ) Austauschmotor
( ) gebrauchter Ersatzmotor


Das Fahrzeug hat folgende Sonderausstattung:








Als serienmäßiges Zubehör wird mitverkauft:








§ 2 Gewährleistung

Nach Besichtigung kauft der/die Käufer(in) das Fahrzeug wie besichtigt.

Der/Die Verkäufer(in) sichert ausdrücklich zu, daß das Fahrzeug während seiner/ihrer Zeit als Fahrzeugeigentümer/in und, soweit ihm/ihr bekannt, auch früher

keinen Unfallschaden erlitten habe,
das Fahrzeug ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt worden ist,
daß ihm/ihr verborgene Mängel des Fahrzeuges nicht bekannt sei und ferner
daß das Fahrzeug frei von Rechten Dritter sei.



§ 3 Kaufpreis und Übereignung

Der Kaufpreis beträgt EUR und in Worten ist bei Unterzeichnung dieses Vertrages in bar oder durch Übergabe eines Verrechnungsschecks (Euroscheck) zu bezahlen.


Das Fahrzeug wird bei Unterzeichnung dieses Vertrages übergeben. Die Vertragsparteien sind sich einig, daß das Eigentum an dem Wagen mit vollständiger Bezahlung auf den/die Käufer(in) übergehen soll. Bei Zahlung per Scheck bleibt das Fahrzeug daher im Eigentum vom Käufer(in), bis die Gutschrift des Scheckbetrages auf einem Bankkonto der/des Verkäufer/s/in erfolgt ist.
Die Übergabe von Fahrzeugdokumenten wird hierdurch nicht berührt.








§ 4 Abwicklung des Halterwechsels

Der/Die Verkäufer(in) bestätigt, den Kaufpreis vollständig in bar/einen Verrechnungsscheck über den gesamten Kaufpreis erhalten zu haben.

Der/Die Käufer(in) bestätigt, daß er/sie das verkaufte Fahrzeug mit (Anzahl) Schlüsseln fahrbereit übernommen sowie den Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein ausgehändigt bekommen hat. Er/Sie versichert das Fahrzeug anderweitig und kündigt das bestehende Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Käufer(in) und Verkäufer(in) werden jeweils ein gleichlautendes Vertragsexemplar ausgehändigt.




(Ort, Datum, Unterschrift Käufer(in)) (Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer(in))




Was kann ich denn jetzt bloß machen? :(
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