Schuldfrage bei Unfall, beide Fahrer am "U-Turn"en

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DavidW
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Schuldfrage bei Unfall, beide Fahrer am "U-Turn"en

Beitrag von DavidW »

Hallo!

Vielleicht könnt Ihr mir ja ein wenig weiterhelfen, da ich etwas verwirrt bin was ich nun machen soll, und ob ich eine Teilschuld habe:

Folgende Situation:
Ich bin auf einer 2x2Spurigen Hauptstrasse gefahren, habe dann einen UTurn gemacht, um wieder in die andere Richtung zu fahren. Nachdem ich wieder gerade fuhr, traff mich etwa auf Höhe des Fussgängerübergangs ein anderes Auto, welches nach mir ebenfalls einen UTurn gemacht hat, nur eben wohl sehr eng. Nach dem Aufprall stand mein KFZ gerade in Fahrtrichtung, das andere etwa 45-60 Grad verdreht zur Fahrtrichtung. Getroffen hat mich das andere Auto in der Fahrertür, mit seiner rechten vorderen Ecke. Bei mir ist die Tür und der Schweller stark deformiert, beim anderen nichts erkennbares, das hat er mir unterschrieben. Leider war ich zu verwirrt um einen Vernünftigen Bericht zu schreiben, dh das holen wir morgen nach. Polizei war keine da, ich habe aber Photos gemacht, hoffentlich werden die was.

Meine Frage ist eigentlich:

Hab ich eine Teilschuld an dem Unfall oder meint ihr eher dass das die Schuld des nachfolgenden Wagens ist? (Ich hätte ja auch wegen einem Fussgänger stehen bleiben können)

Hier noch ein Bild meiner Tür, wenn auch leider miserabler HandyPhotoQualität:
Bild

Gruss, David
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Erik.Ode
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Re: Schuldfrage bei Unfall, beide Fahrer am "U-Turn&quo

Beitrag von Erik.Ode »

DavidW hat geschrieben: welches nach mir ebenfalls einen UTurn gemacht hat,
Ich denke mal, daß dieses der entscheidene Satz ist. Vermutlich hat der nachfolgende Fahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder einen Fehler beim Fahrstreifenwechsel gemacht.

So oder so, dürfte zu 100 % die Unfallursache bei deinem Gegenüber liegen.
Melde den Schaden der Versicherung und warte ab.
Meine Einschätzung; du bekommst deinen Schaden ersetzt.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
DavidW
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Re: Schuldfrage bei Unfall, beide Fahrer am "U-Turn

Beitrag von DavidW »

Hi, danke für die schnelle Antwort!

Was ich vergessen habe ist, dass ich keine Zeugen vom Unfall selbst habe, sondern nur wie die Wagen danach standen. Ich hoffe dass das alles gut geht, da der Unfallpartner ein Bulgarisches Kennzeichen hat, und der Fahrer nicht der Halter ist. Außerdem hoffe ich, dass die Photos die ich gemacht habe mit so ner Wegwerfkamera was werden, dann hätte ich was in der Hand. (Am Freitag sind die Bilder fertig.) Nervös macht mich, dass der Unfallgegner auf 50% 50% Teilschuld drängt, seine Versicherung soll nur die Hälfte meines Schadens zahlen. Wer stellt denn die Schuldfrage fest? Vielleicht hätte ich doch die Polizei holen sollen, aber da hatte ich Bedenken, dass wg. Bagatellschaden und angesäuerten Polizisten ein Verwarnungsgeld fuer beide Ausgesprochen wird...

Insgesamt habe ich arge Bedenken, dass die Geschichte ein ziemliches Theater werden könnte. Mal sehen, morgen treffe ich mich mit ihm um den Unfallbericht nachzufertigen/vervollständigen, da hab ich nen Freund dabei, zur Sicherheit.

Gruss, David.
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Erik.Ode
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Re: Schuldfrage bei Unfall, beide Fahrer am "U-Turn

Beitrag von Erik.Ode »

DavidW hat geschrieben:Ich hoffe dass das alles gut geht, da der Unfallpartner ein Bulgarisches Kennzeichen hat, und der Fahrer nicht der Halter ist.
Denke daran, er muß dir seine grüne Versicherungskarte zeigen.
http://www.auto-und-verkehr.de/unfall-ausland.phpl
http://www.kfz-auskunft.de/kfz/gruene_karte.html
DavidW hat geschrieben:Nervös macht mich, dass der Unfallgegner auf 50% 50% Teilschuld drängt, seine Versicherung soll nur die Hälfte meines Schadens zahlen.
Quatsch ! Lasse dich nicht verrückt machen. Unfallbericht nachfertigen lassen, d.h. mit ihm zu einer Polizeidienststelle gehen.
Aber erst nach dem Personalienaustausch sagen! :wink:
DavidW hat geschrieben:Wer stellt denn die Schuldfrage fest?
Zunächst die Polizei nach Aktenlage bei der Unfallaufnahme. Dann geht es weiter zum Verkehrsunfalldienst. Dann gibt es ein Verwarnungsgeld für den Verursacher. Ist dieser damit nicht einverstanden und legt Einspruch ein, landen solche Geschichten schnell beim Gericht.
DavidW hat geschrieben:Vielleicht hätte ich doch die Polizei holen sollen, aber da hatte ich Bedenken, dass wg. Bagatellschaden
Oh,oh ? Kein Vertrauen in unsere Polizei ? Dafür ist die Polizei doch dar. Da wird keiner sauer. Das ist ihr Job. Gerade wenn nicht EU-Ausländer im Spiel sind; immer die Polizei rufen !
DavidW hat geschrieben:und angesäuerten Polizisten ein Verwarnungsgeld fuer beide Ausgesprochen wird...
Nein, nur der Verursacher bekommt ein Verwarnungsgeldangebot. Das kann er dann vor Ort immer noch ablehnen.
DavidW hat geschrieben:Insgesamt habe ich arge Bedenken, dass die Geschichte ein ziemliches Theater werden könnte.
Wenn du die o.g. Ratschläge beachtest, kann es im optimalen Falle gut gehen.
DavidW hat geschrieben:Mal sehen, morgen treffe ich mich mit ihm um den Unfallbericht nachzufertigen/vervollständigen, da hab ich nen Freund dabei, zur Sicherheit.
Gut so ! Sollte er Ärger machen, gleich die Polizei hinzu ziehen. Wichtig sind seine Personalien und seine grüne Versicherungkarte.
Gruß Erik.Ode
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Erik.Ode
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Unfall mit Auslandsberührung

Beitrag von Erik.Ode »

Unfall mit Auslandsberührung
Bei einem Unfall mit Auslandsberührung sind zwei Formen zu unterscheiden.

A. Unfall eines deutschen Autofahrers im Inland unter Beteiligung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs und
B. Unfall eines deutschen Autofahrers im Ausland.

A. Unfall eines deutschen Autofahrers im Inland unter Beteiligung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs:

I:
Ansprüche aus einem Kfz-Haftpflichtschaden innerhalb Deutschlands, der durch ein im Ausland zugelassenes Kfz verursacht wurde, können in Deutschland beim


Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel. 040-33440-0
Fax: 040-33440-7040

angemeldet werden, wenn

- für das beteiligte ausländische Kfz eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt war oder
- für das Fahrzeug Deckungsschutz für Deutschland auf der Basis des amtlichen Autokennzeichens besteht. Dies gilt bspw. für Fahrzeuge aus den Mitgliedsländern der EU.

Soweit der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. eintrittspflichtig ist, beauftragt der Verein ein Versicherungsunternehmen oder ein Schadensregulierungsbüro in Deutschland mit der Regulierung des Schadens.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist allerdings nicht das beauftrage Versicherungsunternehmen oder das Schadensregulierungsbüro zu verklagen, sondern der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

II:
Ist der Unfallgegner bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer versichert (Rosa Grenzversicherungsschein), sind Schadensersatzansprüche bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, anzumelden.

III:
Kann bei einem Unfall in Deutschland der Unfallverursacher nicht ermittelt werden, war das Fahrzeug des Unfallverursachers nicht versichert oder wurde der Unfall vorsätzlich verursacht, sind Schadensersatzansprüche gegen die

Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel. 040-30180-0
Fax: 040-30180-7070

zu richten.
Bei einem Unfall durch ein nicht zu ermittelndes Kfz werden allerdings nur bestimmte Schäden ersetzt.


B: Schadensfall eines deutschen Autofahrers im Ausland.

Bei einem Unfall im Ausland sind Schadensersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners - also im Land des Unfallgegners - geltend zu machen.
Um die mit der Regulierung eines solchen Unfalls verbundenen Schwierigkeiten zu minimieren, wurden die Haftpflichtversicherer in den EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat einen Beauftragten zu benennen, der in der Landessprache des Geschädigten die außergerichtliche Schadensregulierung vornimmt.
Durch die Regelung kann ein deutscher Autofahrer, der in einem EU-Mitgliedstaat einen Unfall hatte, seine Schadensersatzansprüche - außergerichtlich - in Deutschland geltend machen.
In jedem EU-Mitgliedsland müssen Auskunftsstellen eingerichtet sein, bei denen der Geschädigte u.a. den Fahrzeughalter, den Versicherer und den Regulierungsbeauftragten erfragen kann.
In Deutschland nimmt diese Aufgabe die

GDV-Dienstleistungs-GmbH & Co KG
-Zentralruf der Autoversicherer-
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg

Tel: 0180 - 25026
http://www.zentralruf.de

wahr.

Das EU-Abkommen betrifft nur die außergerichtliche Verfahrensregelung. Eine Änderung des Schadensrechts ist damit nicht verbunden, so dass es bei der bisherigen Regelung bleibt, wonach bei Verkehrsunfällen das Recht des Tatorts anzuwenden ist, d.h. beispielsweise bei einem Unfall in Spanien spanisches Recht.
Haben jedoch beide Unfallbeteiligte Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland, kann auch das Recht des Wohnsitzes -also deutsches Recht- zur Anwendung kommen.
by Auto-und-Verkehr.de
Gruß Erik.Ode
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LissyMeehr
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Beitrag von LissyMeehr »

Blöde Frage, was ist ein U-Turn?

LG Lissy
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gegenteil von Z. 272 Wendeverbot. http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/ ... es/272.gif

Das ist ein U-Turn auf dem Kopf !!!
Gruß Erik.Ode
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DavidW
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Wie es weitergeht (mit Bildern)

Beitrag von DavidW »

Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Tips.
Das Treffen mit dem Unfallpartner war eigentlich sehr ok, er hat gesagt, seine Versicherung soll das Tragen, es gäbe keine Prozente in Bulgarien. Er hat mir eine Kopie der grünen Karte und seines Führerscheins gegeben, somit sollte ich jetzt eigentlich auf der sicheren Seite sein. Achja, den Unfallbericht und eine Schilderung des Hergangs hat er mir auch unterschrieben, in dem Eindeutig drinsteht, dass

a.) Er nach mir kam und nach dem Unfall über Spur 1 und 2 verteilt stand, schräg zur Fahrtrichtung

b.) Keine Schäden an seinem Wagen zu erkennen waren.

das alles habe ich am Freitag dem Büro Grüne Karte gefaxt, die haben gesagt, dass die zuständige Versicherung an mich nächste Woche herantreten wird. Da bin ich ja mal gespannt.

Anbei auch noch ein Bild der Tür und wie wir nach der Kollision dastanden, zur Illustration. Bin recht glücklich darüber, dass ich diese Werbegeschenk-Wegwerf-Kamera im Auto hatte, werd' ich mir wieder zulegen, sehr praktische Sache. Dafür, dass die Kamera 2003 abgelaufen ist und Tag und Nacht im abwechselnd heißen, kalten, trockenen und feuchtem Handschuhfach lag, finde ich hat sie echt brauchbare Bilder gemacht. Tolle Sache sowas.

Bilder: (ges. 190KB ich hoffe das ist auch für ISDN-User ok)
Bild
Bild

An Erik:
Viel Vertrauen habe ich an unsere Polizei nicht mehr, nachdem sie mir das letzte mal (ok das war 2001) - als ich (verschuldet) einen Parkrempler hatte - 2 Punkte verordnet haben (was dann zur Verlängerung der Probezeit geführt hat.) Aber beim nächsten Mal mit ausl. KfZ definitiv wieder, das ist schon besser. Vielen Dank nochmal für die Hilfe!

Gruss, David.
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Erik.Ode
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Re: Wie es weitergeht (mit Bildern)

Beitrag von Erik.Ode »

Na das hört sich doch positiv an. Drücke dir die Daumen.
DavidW hat geschrieben: Viel Vertrauen habe ich an unsere Polizei nicht mehr,...
Das kann ich verstehen, wenn es ein normaler Parkplatzrempler war. Man hätte nämlich auch einen Fehler beim Ein-oder Ausparken nehmen können.
§ 1 StVO. Hätte dann nur 20,- Euro und keine Punkte gekostet.
Aber beim nächsten VU erwischt du dann nette Polizeibeamte, die dann in deinem Sinne entscheiden werden. :wink:
Gruß Erik.Ode
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