Unfallschaden verschwiegen

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burns
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Unfallschaden verschwiegen

Beitrag von burns »

Hallo,
habe mir vor ca. 2 Wochen ein gebrauchtes KFZ gekauft. Der Verkäufer ist Vertragshändler einer anderen Marke und gab vor, das 6 Jahre alte Auto im Auftrag eines Kunden zu verkaufen. Trotzdem gab er mir 2 Jahre GGG Garantie. Wie er das getrickst hat weiß ich bis heute nicht... Im Kaufvertag steht der Händler selbst als Privatverkäufer mit seinem eigenen Namen und Privatadresse. Nun hat sich ein Bekannter den Wagen angesehen und auf den ersten Blick veränderten Lack am hinteren Teil des Autos festgestellt. Da wurde wohl auch gespachtelt und der ganze hintere Teil ist verzogen. Für einen Laien trotzdem leicht zu übersehen. Ist der Händler zur Rücknahme verpflichtet obwohl er hier als Privatperson unter Auschluß der Gewährleistung aufgetreten ist? Ich habe noch weitere Mängel festgestellt, die er mir verschwiegen hat. ZB: Hintere Bremsscheiben sind wellig und die Beläge am Ende. Hat jemand Erfahrzung mit so einem Fall? Vielen Dank, Jack
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Hallo,

ein Händler kann niemals als Privatperson auftreten.
Benutze mal die Suche; Arglist, argliste Täuschung, Gewährleistung, Wandlung, usw.

Kannst auch googln. Da findet man genug Hinweise.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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