unfall und die kosten!

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henneslow
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unfall und die kosten!

Beitrag von henneslow »

hi, also hab mich grad angemeldet! woll mal fragen, weil ich demletzt einen verkehrsunfall haben welche kosten ca auf mich zukommen für:

1. polizeieinsatz ( ca 1 stunde )
2. krankenwageneinsatz ( wobei mein kumpel nur vorsichtshalber abgeholt wurde ) musste nich genät oder so werden, also kein einsatzt mit blaulicht oder ähnlichem.
3. ein umgefahrenes verkehrschild ( und zwar so eins, wo anzeigt, dass es eine links oder rechtskurve ist, aba ein kleines eben, ca 80 cm hoch ) ...also muss neu aufgestellt werden, und ein neues schild eben

bitte die kosten für jede nummer einzeln zu benennen! danke!!
falls ihr euch fragt warum die versicherung nichts davon trägt... der wagen war erst ab 23 versichert. tja... trotzdem schon mal vielen dank!
yihaaaaaa
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Erik.Ode
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Re: unfall und die kosten!

Beitrag von Erik.Ode »

henneslow hat geschrieben:
1. polizeieinsatz ( ca 1 stunde )

Keine Kosten, da die Verkehrsunfallaufnahme zu den Pflichten der Polizei gehört. Nur bei unberechtigten Einsätzen trägt der Verursacher die Kosten. ( evt. 35,- Euro Verwarnungsgeld )

2. krankenwageneinsatz ( wobei mein kumpel nur vorsichtshalber abgeholt wurde ) musste nich genät oder so werden, also kein einsatzt mit blaulicht oder ähnlichem.

Auch keine Kosten für dich, da du wahrscheinlich krankenversichert bist ? oder ?

3. ein umgefahrenes verkehrschild ( und zwar so eins, wo anzeigt, dass es eine links oder rechtskurve ist, aba ein kleines eben, ca 80 cm hoch ) ...also muss neu aufgestellt werden, und ein neues schild eben

Wenn du den Verkehrsunfall über deine Versicherung abwickelst, dann die Versicherung. Solltest du alle Schäden selber tragen wollen, dann kann so ein Schild bis zu 500,- Euro kosten. Die Kosten sind mir aber nicht genau bekannt. Kann man bei der zuständigen Straßenmeisterei erfragen.


falls ihr euch fragt warum die versicherung nichts davon trägt... der wagen war erst ab 23 versichert. tja... trotzdem schon mal vielen dank!

Da es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt, trägt die Versicherung bei Fremdschäden zunächst alle Kosten (wenn man sie dann in Anspruch nehmen will). Für deine Eigenschäden ist dein Versicherungsschutz maßgebend. Teilkasko / Vollkasko mit/ohne SB. Dazu kann Melli aber mehr sagen. Die Einschränkung mit dem Fahrzeugführer ab 23 Jahre ist eine andere Geschichte. Das könnte für deine Versicherungsbeiträge Auswirkungen haben. Z. B. eine Nachzahlung oder Vertragsstrafe. Aber auch dieses kann Melli bestimmt beantworten.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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