Haltefrist 6 Monate

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
Gordon98
Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 28.12.2004, 12:23

Haltefrist 6 Monate

Beitrag von Gordon98 »

Hallo,

über http://www.auto-ruesch.de habe ich ein günstiges Angebot für den neuen Ford Focus gefunden. Dort bietet man 21% Nachlass auf Fahrzeuge mit "6 Monate Zulassung auf Großkunden". Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, und was bedeutet das genau ? Ist das Fahrzeug dann irgendwo anders in Deutschland zugelassen, wer hat den Fahrzeugbrief und wer steht im Brief ?

Vorab schon mal vielen Dank.
Gordon98
schubidu123
Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 29.01.2005, 10:19

Beitrag von schubidu123 »

Hallo Gordon98,
hab darüber auch schon was gehört.
Meine Info darüber (aber ohne Gewähr):
- Fzg-Brief bekommt Endkunde. Ist bzw. muss für 6 Monate der Vermittler/Kfz-Werkstatt beim Brief eingetragen sein.
- bei der Kfz-Versicherung wird dein Schadensfreiheitsrabatt auf die Kfz-Werkstatt (je nachdem wer im Brief als Eigentümer eingetragen ist)übertragen, den du dann nach 6 Monaten wenn Fzg umgeschrieben ist wieder bekommst.

Was ich auch nicht versteh, warum Fzg 6 Monate auf eine Firma zugelassen werden muss?
Was ist z.B. wenn Endkunde in einen finanziellen Engpass kommt, und das Fzg in den ersten 6 Monaten verkaufen muss?
Insider
Spezialist
Beiträge: 132
Registriert: 29.01.2005, 14:14

Beitrag von Insider »

Hallo Gordon,

der häufigste (und nahezu einzige) Grund für eine sechsmonatige Haltedauer ist die Zulassung auf eine Autovermietung. Weil dies natürlich alles andere als vorteilhaft für den Käufer ist, neigen manche Händler dazu, diese beschönigend als "Großkunden" zu bezeichnen.

Frag' den Anbieter einfach mal danach bzw. lass' Dir, wenn Du sowas kaufen willst, einfach schriftlich zusichern, dass nicht eine Vermietung erster Halter ist.

Selbst wenn das so ist, sind 21% für ein im Prinzip (und im Rechtssinne) gebrauchtes Auto nix dolles. Beim EU-Neuwagenhändler gibt's für einen echten Neuwagen mehr Rabatt.

Bedenke, dass Du künftig beim Verkauf des Gebrauchten die "gewerbliche Nutzung" unaufgefordert angeben musst, im Diebstahlsfall oder beim Totalcrash auch im ersten Jahr nach Erwerb nur Zeitwert von den Versicherungen bekommst, d.h. Wiederbeschaffungswert für einen gleichwertigen Gebrauchten. Und überleg' Dir dann, ob das Angebot wirklich noch so günstig ist..

Wenn Du hierzu noch Fragen hast: nur zu!


Gruß

Insider
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“