Hallo,
habe letzten Samstag 28.5 meinen Polo Bj.02 TDI 66tkm
mit gutem gewissen verkauft.
Habe mir vorher einen Mustervertrag von R+V Vers. runtergeladen und diesen mit dem Käufer zusammen ausgefüllt.
Auf diesem Kaufvertrag war folgende Klausel vermerkt:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Fahrzeugmängel.
Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die neben beschriebenen Eigenschaften zugesichert hat."
Dies beschriebenen Eigensschaften waren zum ankreuzen:
1.Orginalmotor "JA"
2. Austauschmotor "NEIN"
3. keinen Unfallschaden hat "JA"
4. folgende Vorschäden bzw. Mängel
"NSW Glas gesprungen & leichte Kratzer"
habe ich da vermerkt. Normal oder? stimmt ja auch alles...
Nun kommt´s,
ich habe den Wagen mit 4Monaten und 8tkm vor 1,5 Jahren vom Händler als Fahrschulwagen gekauft und das beim Verkaufsgespräch unabsichtlich nicht erwähnt, da auch der Käufer nicht danach gefragt hatte.
Problem:
Der Käufer hat die Befestigungselemente an den Pedalen jetzt entdeckt und fragt sich obb das Auto gewerblich genutzt wurde oder nicht.
Falls es gew. genutzt wurde, möchte er vom Vertrag zurücktreten, wegen dem Wertverlust usw.
Wie kann ich mich jetzt verhalten, schliesslich ist das Auto finanziert worden und somit durch den Kauf von mir komplett abgelöst worden.
Sehr kompliziert für mich, darum bitte mal euren Rat...
Kaufvertrag Privat - Privat Klausel
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Kaufvertrag Privat - Privat Klausel
quattro fahren heißt: Dort stecken zu bleiben, wo der Abschlebbbdienst nicht hinkommt 

Tee trinken
Hallo Flipperflamme,
erst mal gar nichts machen
- genau wie beim Verkaufsgespräch, nur diesmal absichtlich. Erst mal muss der Käufer in Aktion treten. Ich glaube nicht, dass er mit seiner Forderung durchkommt. Aber dafür gibt's doch Anwälte. Deine persönlichen Verstrickungen wegen Kerdit usw. zählen hier gar nicht.
Gruß
erst mal gar nichts machen

Gruß