Kaufvertrag Privat - Privat Klausel

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
Flippeflame
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 01.06.2004, 21:47

Kaufvertrag Privat - Privat Klausel

Beitrag von Flippeflame »

Hallo,

habe letzten Samstag 28.5 meinen Polo Bj.02 TDI 66tkm
mit gutem gewissen verkauft.

Habe mir vorher einen Mustervertrag von R+V Vers. runtergeladen und diesen mit dem Käufer zusammen ausgefüllt.
Auf diesem Kaufvertrag war folgende Klausel vermerkt:

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Fahrzeugmängel.
Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die neben beschriebenen Eigenschaften zugesichert hat."

Dies beschriebenen Eigensschaften waren zum ankreuzen:

1.Orginalmotor "JA"
2. Austauschmotor "NEIN"
3. keinen Unfallschaden hat "JA"
4. folgende Vorschäden bzw. Mängel
"NSW Glas gesprungen & leichte Kratzer"

habe ich da vermerkt. Normal oder? stimmt ja auch alles...

Nun kommt´s,
ich habe den Wagen mit 4Monaten und 8tkm vor 1,5 Jahren vom Händler als Fahrschulwagen gekauft und das beim Verkaufsgespräch unabsichtlich nicht erwähnt, da auch der Käufer nicht danach gefragt hatte.

Problem:
Der Käufer hat die Befestigungselemente an den Pedalen jetzt entdeckt und fragt sich obb das Auto gewerblich genutzt wurde oder nicht.
Falls es gew. genutzt wurde, möchte er vom Vertrag zurücktreten, wegen dem Wertverlust usw.

Wie kann ich mich jetzt verhalten, schliesslich ist das Auto finanziert worden und somit durch den Kauf von mir komplett abgelöst worden.

Sehr kompliziert für mich, darum bitte mal euren Rat...
quattro fahren heißt: Dort stecken zu bleiben, wo der Abschlebbbdienst nicht hinkommt ;-)
Auto-Chris

Tee trinken

Beitrag von Auto-Chris »

Hallo Flipperflamme,

erst mal gar nichts machen 8) - genau wie beim Verkaufsgespräch, nur diesmal absichtlich. Erst mal muss der Käufer in Aktion treten. Ich glaube nicht, dass er mit seiner Forderung durchkommt. Aber dafür gibt's doch Anwälte. Deine persönlichen Verstrickungen wegen Kerdit usw. zählen hier gar nicht.

Gruß
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“