Hallo bayernaxel,
ich kann dich als Händler sehr gut verstehen, dass das neue Gewährleistungsgesetz einem Händler keine große freunde bereitet.
Da es ja ein fast unkalkulierbares Risiko für einen Händler bedeutet, nur das ist dein Betriebsrisiko.
Der Spruch kommt nicht von mir, sonder einen ähnlichen Text hat mir mal von ein Finanzbeamten gegeben. Du kannst mir glauben, ich war auch nicht sonderlich erfreut über diesen Spruch, nur es ist leider so.
bayernaxel hat geschrieben:Hallo Tom,
mit Deiner Aussage wäre ich aber etwas vorsichtig.
1. Der Schaden ist nach mehr als einem halben Jahr aufgetreten. Nun ist der Kunde in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Schaden bereits bei Auslieferung vorhanden war.
Es gilt mindestens eine 1 Jährige Gewährleistungspflicht, das mit der Beweispflicht umkehr ist mir Sehrwohl bekannt. Da es sich bei einem Zahnriemen nicht um ein Klassisches Verschleißteil wie bei z.B. Bremsbeläge oder eine Kupplung handelt bekommt man das sicherlich hin. Eine Kupplung kann nach z.B. 100.000 km kaputt gehen, aber ein Zahnriemen vom einen zum anderen Kundendienst nicht.
bayernaxel hat geschrieben:2. Verschleißteile werden von den Gerichten zunehmend von der Gewährleistung ausgenommen. Hier wird natürlich auch die Laufleistung seit Fahrzeugübernahme stark berücksichtigt. Es wäre zu überprüfen, wann der Zahnriemen eingebaut wurde, liegt hier eventuell eine Gewährleistungspflicht der Reparaturwerkstatt vor?
Es ist halt jetzt fraglich, ob man den Händler der den Zahnriemen gewechselt hat noch belangen kann. Wahrscheinlich wird es an dem Händler hängen bleiben der das Fahrzeug verkauft hat.
bayernaxel hat geschrieben:3. Grundsätzlich ist zu klären, ob das Fahrzeug nur mit Gewährleistung verkauft wurde, oder wurde zusätzlich auch eine Garantieversicherung abgeschlossen, was ich allerdings bezweifle, da die meisten Versicherungen ein 10 Jahre altes Auto nicht mehr versichern.
Das wäre natürlich die beste Lösung, wurde aber sicherlich aus Kostengründen nicht gemacht.
Wenn es in diesem Fall hart auf hart geht bin ich mir ziemlich sicher, dass die Richter zum Wohl des Autokäufers entscheiden werden.
