Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich habe gestern von der Stadt Hagen die Nachricht erhalten, daß ich auf der A1 mit 132km/h geblitzt worden bin bei vorgeschriebenen 100km/h. So weit so gut. Auf dem Anhörungsbogen gibt es zwei Fotos das erste zeigt mein Pol.Kenz. das zweite Foto mich einwandfrei als Fahrer. Nur ist in den Fotos weder Datum, Uhrzeit und wie mann es kennt die gemessene Geschwindigkeit zusehen. Die angebliche Geschwindigkeit ist nur aus den nebenstehenden Text zu erfahren. Nun meine Bedenken. Hat die Tipse im Amt eventuell einen Zahlendreher eingebaut 132/123, oder war es vielleicht ein Fahrzeug auf einer anderen Spur? Das ist auf dem Foto auch nicht zu erkennen. Das ich gebiltzt worden bin habe ich und meine Frau nicht wahrgenommen, vielleicht wurde ja eine Laserpistole benutzt. Wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben könnte ob man mit einem Einspruch Erfolg hätte.
Vielen dank im vorraus
JJ
Geblitzt mit 132km/h
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Schau mal unter:www.zdf.de Frontal 21, Sendung vom 19.10.2004, Fehlerhafte Messungen.
Beweisfoto
Habe mir den Bericht jetzt mal durchgelesen. Lieber tdi, warum verweist du auf diesen Bericht ?
Das einzige, was man daraus entnehmen kann ist: Jeder Einzelfall wäre zu prüfen. Das ist nicht neu !
Da hier im Forum wahrscheinlich öfter Fragen zu solchen Sachverhalten gestellt werden, ist dein Verweis nicht wirklich hilfreich.
Man muß zunächst unterscheiden, ob das Lasermeßverfahren oder ein Blitzer zum Einsatz gekommen ist.
Da gibt es erhebliche Unterschiede.
Ich würde hier in diesem Fall raten, den Anhörungsbogen mit den erforderlichen Personalien auzufüllen.
In der Rubrik, wo man beantworten muß, ob der Verkehrsverstoß zugegeben wird, keine Antwort geben und die o.g. Bedenken im freien Textfeld äußern.
Da könnte man z.B. hineinschreiben, daß die Beweismittel nicht schlüssig sind, weil die nachvollziehbaren Daten ( Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit, Nebenspur ) auf dem Beweisfoto fehlen.
Weiterhin könnte man schreiben, daß der Verkehrsverstoß gerne eingeräumt wird, wenn eindeutig feststeht, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer in betracht kommen kann und eine Fehlmessung auszuschließen ist.
Dazu benötig man aber ein Übersichtsfoto. Sind evt. metallische Gegenstände im Hintergrund zu erkennen ? Mittelleitplanke ? LKW mit Container oder, oder, oder.....
Das könnte zu Fehlmessungen führen.
Dann kann man die Antwort abwarten.
Damit hat man dann alle Pflichtangaben getätigt und wird beim nächsten Schreiben evt. etwas schlauer werden.
Das einzige, was man daraus entnehmen kann ist: Jeder Einzelfall wäre zu prüfen. Das ist nicht neu !
Da hier im Forum wahrscheinlich öfter Fragen zu solchen Sachverhalten gestellt werden, ist dein Verweis nicht wirklich hilfreich.
Man muß zunächst unterscheiden, ob das Lasermeßverfahren oder ein Blitzer zum Einsatz gekommen ist.
Da gibt es erhebliche Unterschiede.
Ich würde hier in diesem Fall raten, den Anhörungsbogen mit den erforderlichen Personalien auzufüllen.
In der Rubrik, wo man beantworten muß, ob der Verkehrsverstoß zugegeben wird, keine Antwort geben und die o.g. Bedenken im freien Textfeld äußern.
Da könnte man z.B. hineinschreiben, daß die Beweismittel nicht schlüssig sind, weil die nachvollziehbaren Daten ( Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit, Nebenspur ) auf dem Beweisfoto fehlen.
Weiterhin könnte man schreiben, daß der Verkehrsverstoß gerne eingeräumt wird, wenn eindeutig feststeht, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer in betracht kommen kann und eine Fehlmessung auszuschließen ist.
Dazu benötig man aber ein Übersichtsfoto. Sind evt. metallische Gegenstände im Hintergrund zu erkennen ? Mittelleitplanke ? LKW mit Container oder, oder, oder.....
Das könnte zu Fehlmessungen führen.
Dann kann man die Antwort abwarten.
Damit hat man dann alle Pflichtangaben getätigt und wird beim nächsten Schreiben evt. etwas schlauer werden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
Hallo,
Hab grade erschreckender Weise den Bericht "Geblitzt mit 132 km/h" gelesen.
Wurde am Samstag ebenfalls auf der A1 Hagen Richtung Köln geblitzt.
Hab dort keine Geschwindigkeitbegrenzung von 100 km/h wahrgenommen (3 spuriger Bereich).Auf der Gegenfahrbahn ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h vorgegeben.Auch bei mir war der Blitzer sehr schwach.Beifahrer hat ihn nicht wahrgenommen.Weiß jemand ob dort wirklich 100 km/h vorgegeben sind? Würde mich auch interessieren, was aus dem anderen Fall geworden ist.
Viele Grüße
Franka
Hab grade erschreckender Weise den Bericht "Geblitzt mit 132 km/h" gelesen.
Wurde am Samstag ebenfalls auf der A1 Hagen Richtung Köln geblitzt.
Hab dort keine Geschwindigkeitbegrenzung von 100 km/h wahrgenommen (3 spuriger Bereich).Auf der Gegenfahrbahn ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h vorgegeben.Auch bei mir war der Blitzer sehr schwach.Beifahrer hat ihn nicht wahrgenommen.Weiß jemand ob dort wirklich 100 km/h vorgegeben sind? Würde mich auch interessieren, was aus dem anderen Fall geworden ist.
Viele Grüße
Franka
Hilfe
Hallo Ihr lieben.. ich wurde ebenfalls im November auf der A1 bei Hagen West geblitzt.. ich denke die ganze Zeit das da 80km/h vorgeschrieben waren??? bin 130 gefahren.. ich habe angst das ich mein Führerschein abgeben muss???
Gruß Leila
Gruß Leila
