fahrzeugbrief abgegeben beim verkauf

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
ingo075
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 30.10.2004, 16:45

fahrzeugbrief abgegeben beim verkauf

Beitrag von ingo075 »

hallo!
habe mein Auto verkauft. Habe den Schlüssel und Fahrzeugbrief bereits weitergegeben. Das Geld aber schon erhalten. Das Auto steht schon 2. Tag und wurde noch nicht abgeholt. Meine Frage kann es Probleme geben für mich wenn der Fahrzeugbrief bereist weitergegeben wurde? Habe die Abmeldebescheinigung bereits und auch bei der Versicherung bereits gekündigt. Allerdings wurde der Verkauf ohne Vertrag gemacht, da es so gut wie schrottreif ist ( AU/TÜV abgelaufen)habe ich drauf verzichtet. vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen.....
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Fahrzeug unangemeldet abgestellt

Beitrag von tom »

Hi ingo075,

wo steht denn das Fahrzeug :?:
ingo075
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 30.10.2004, 16:45

das auto steht bei mir zuhause

Beitrag von ingo075 »

hallo tom!

das Auto steht noch bei mir zuhause.

gruss ingo
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Autoverkauf ohne Kaufvertrag

Beitrag von tom »

Hallo ingo075,

solange es nicht auf einer öffentlichen Straße steht, bekommst du erstmal keine Probleme. Es war halt nicht sehr geschickt ein Fahrzeug zu verkaufen ohne einen Kaufvertrag zu machen, du hast jetzt absolut nichts in der Hand und kannst auch nichts beweisen. :oops:
Wenn der Käufer nur deinen Fahrzeugbrief wollte, kann es schon noch einigen Ärger geben. :!:

Was jetzt genau noch passieren kann weis ich leider auch nicht, nur hier gibt’s noch ein paar spezialsten, die dir sicherlich noch einen Rat geben werden. :wink:
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Schleunigst einen Kaufvertrag nachschieben. Wenn er nicht unterschreiben sollte, einen kurzen Handvermerk, daß er nicht unterschreiben wollte und dann nachträglich zur Versicherung und zur Zulassungstelle schicken.

Fahrzeug erst aushändigen, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist.

Mit deinem Fahrzeugbrief kann man Autos "friesieren".

Hier wären z.B. manipulierte Verkehrsunfälle denkbar.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
CARter Bleifuß
Spezialist
Beiträge: 59
Registriert: 30.10.2004, 14:53
Wohnort: München

Beitrag von CARter Bleifuß »

Fahrzeug erst aushändigen, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist.
Wie will er das bewerkstelligen, wenn er die Schlüssel bereits abgegeben hat? Zuparken?
Agesehen davon, erfüllt sowas den Tatbestand der Unterschlagung / Nötigung. Das KFZ ist bezahlt.
Einen rechtlichen Anspruch auf einen Vertrag gibt es meines Wissens nicht.
Abgesehen davon, dürfte es sich vermutlich um ein älteres Fahrzeug handeln. Bei einem neueren hätte der Käufer vermutlich auf einen Vertrag bestanden und wird dieses wohl kaum stehen lassen.
Was soll der Mensch mit nem Brief von einem alten KFZ?


Abgesehen davon, ist der 2.Tag wohl noch ein bisschen früh um über derartiges nachzudenken.
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo CARter Bleifuß,

wir wollen die Sache mal nicht so aufbauschen , gelle ! :wink:

Natürlich kommen evt. div. §§ des StGB oder des BGB zum tragen. Wer sagt dir denn, daß ein Vertrag zustande gekommen ist ? Er war mündlich. Gibt es Zeugen ?
Gibt es eine Quittung ?
Nur mal so am Rande.
Was du nicht wissen kannst ist, daß wir deswegen schon einige PN s hatten.
Hier geht es nicht um eine rechtliche Würdigung´des Sachverhaltes , sondern um praktische Tipps.

Aber das ist generell per Internet schwierig. Jeder Sachverhalt unterliegt der Einzelfallprüfung.
Also nicht immer alles gleich wörtlich nehmen.

Mir ist bekannt, daß alte Fahrzeugbriefe sehrwohl für einige Leute interessant sind.

So, dann kann man den Sachverhalt noch weiter spinnen:

Was macht er, wenn das Fahrzeug nicht abgeholt wird ?
Verschrotten ?
Kann er nicht mehr, ist ja nicht sein Eigentum. Den neuen Eigentümer anschreiben ? Kann er nicht, die Personalien sind ihm nicht bekannt.
Den Wagen auf die Straße schieben ?
Wer bezahlt dann das evt. anfallende Verwarnungs- o. Bußgeld ? Abschleppkosten ?
Der neue Eigentümer hat ihn nicht beauftragt diesen ordnungwidrigen Zustand herzustellen.

Also hier gibt es verschiedenen Denkmodelle. Deshalb ist es schon fahrlässig, keinen Kaufvertrrag abzuschließen.

Er sollte schon allein deshalb versuchen den Verkauf schriftlich zu fixieren.
Wenn der Käufer nichts böses im Sinne hat, dürfte das ja auch kein Problem sein.

Wenn nicht, warum nicht ? Hat er etwas zu verbergen ?

Wenn du andere Ideen hast, nur zu !

Lieber vorher einige Gedanken machen, als hinterher doof aus der Wäsche zu schauen.
Zuletzt geändert von Erik.Ode am 19.01.2005, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
CARter Bleifuß
Spezialist
Beiträge: 59
Registriert: 30.10.2004, 14:53
Wohnort: München

Beitrag von CARter Bleifuß »

Hallo Erik,
Er war mündlich. Gibt es Zeugen ?
Gibt es eine Quittung ?
Ja, in diese Richtung würde ich in diesem Zusammenhang auch denken. 8)

Allerdings, haben viele Leute Skrupel dann auch so aufzutreten.

Ich denke dennoch, es geht in diesem Fall nicht um den Fahrzeugbrief. Ich hatte selbige Probleme auch schon.
Da werden meist von ausländischen Nachwuchshändlern Altautos gekauft, die dann im Nachhinein feststellen, daß das Teil aus Gründen der Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes nicht zu gebrauchen ist.

Diese lassen die Dinger - zumindest in dieser "Preisklasse"- dann einfach stehen. Ist billiger als die Entsorgung. :!:

Daß dann ein Problem entsteht, möchte ich gar nicht leugnen. Die Gründe hast Du ja schon genannt. - Keine KFZ-Verwertung ohne Papiere -

Mögliche Problemlösung, kein Tip! Nur mal so gehört ;) :
-------------------------------------------------------------------------

Das Fahrzeug wird, wenn es auf öffentlichem Grund steht, einen "roten Punkt" bekommen. Das ist ein Aufkleber der Polizei, wo aufgefordert wird das KFZ innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen.

Dann passiert i.d. R. erst mal 3 Monate gar nix. Dann wird das KFZ abgeschleppt und ein netter Brief mit Rechnung des Baureferats folgt.

JETZT ist Handlungsbedarf!
Nun, wenn das KFZ 3 Monate nicht abgeholt wurde, wird der Käufer erfahrungsgemäß auch keine Ansprüche mehr stellen. - Wäre er ja auch dumm = Abschleppkosten / Bußgeld ect. -

Nun soll es Zeitgenossen geben, die dann plötzlich doch einen Kaufvertrag finden... ;)

Ausgestellt auf einen beispielsweise russischen Namen, mit Adresse in Moskau und diesen dann an das Baureferat schicken. Die deutschen Behörden werden den Käufer anschreiben - Und "Unbekannt verzogen" zurück bekommen. Weiter verfolgt wird die Sache wegen der Aussichtslosigkeit, in Deutschland nicht. Wie auch?

Sollte, was zu 99,9 % nicht passieren wird, der tatsächliche Käufer dennoch auf den Plan treten, sagt man Ihm die Wahrheit (KFZ abgeschleppt). Und macht Ihn auch gleich darauf aufmerksam, daß die deutschen Behörden wegen der Zustellung der Rechnung für den Transport / Entsorgung sehr an seinen Personalien interessiert sind.
Glaubt mir, der wird unter dem Vorwand seine PA zu holen, ganz schnell den Acker verlassen...

Das hilft natürlich alles nichts, wenn das KFZ beispielsweise auf eigenem Grund steht, z.B. in der eigenen Garage. Dann sieht es echt Sch... aus.

FAZIT:

Gebt keine Autos ohne Kaufvertrag raus, da hat er schon Recht.
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Zitat:

Allerdings, haben viele Leute Skrupel dann auch so aufzutreten.



:wink:

Eben, deswegen spinnen wir hier den Sachverhalt doch durch.
Und wenn dann doch der Ernstfall eintreten sollte, kann ingo075 sich hier nochmal schlau machen.
Dann muß er letztendlich die Entscheidung treffen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Einige sind legal und andere halt "halblegal".
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
CARter Bleifuß
Spezialist
Beiträge: 59
Registriert: 30.10.2004, 14:53
Wohnort: München

Beitrag von CARter Bleifuß »

Die eine Möglichkeit funzt definitiv, hab´ ich gehört. :wink:

Eine andere fiele mir jetzt aber auch nicht ein. Ausschlaggebend, wird wohl sein, ob das Ding nun auf seinem Grund steht oder nicht.
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“