Hallo *.*
nachdem mein fiesta für viel geld neue zylinderdichtungen etc bekam (der erste zylinder ließ öl austreten und war völlig ausgebrannt, das auto lief nur auf drei zylindern) und auch noch die zündspule gewechselt wurde, hat sich nichts verändert. nach vielleicht einem tag ist die erste kerze wieder verölt und alles läuft nur auf drei zylindern.
zusätzlich tritt öl oberhalb der ersten kerze aus, wie vorher.
prima.
die werkstatt (ford) meint, es könnte ein defekt im kolben sein. die kompression ist aber wunderbar (wurde gemessen) und wäre die dann nicht schlecht, bzw nicht vorhanden?
die werkstatt meint, probleme mit dem kolben hätte man nicht sehen können, da könnten sie nix 'für. aber da ja wieder öl oben herausdrückt, hat die gesamte reparatur ja nix gebracht!
also: wichtige frage an alle - was würdet ihr jetzt machen`???
ciao - Witiko
Wichtig! ärger mit reparatur/werkstatt/fiesta
Moderatoren: Erik.Ode, Auto-Chris, ulliB, tom
Hallo wasalimie,
ohne genau auf dein Problem einzugehen, habe ich folgende gefunden:
Sollte keine Einigung erzielt werden, dann an eine Schiedsstelle der Kfz - Innung wenden:
Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Sie kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn Sie sich an die Schiedsstelle wenden.
Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf (mit Ausnahme des Kaufpreises) ergeben, aus der Welt.
Sind Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Bundesweit existieren ca. 150 solcher Einrichtungen.
Das dürften evt. die richtigen Ansprechpartner sein.
ohne genau auf dein Problem einzugehen, habe ich folgende gefunden:
Sollte keine Einigung erzielt werden, dann an eine Schiedsstelle der Kfz - Innung wenden:
Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Sie kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn Sie sich an die Schiedsstelle wenden.
Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf (mit Ausnahme des Kaufpreises) ergeben, aus der Welt.
Sind Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Bundesweit existieren ca. 150 solcher Einrichtungen.
Das dürften evt. die richtigen Ansprechpartner sein.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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