!! Gebrauchtwagen OHNE Typenschild !!

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Andreas-V77
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!! Gebrauchtwagen OHNE Typenschild !!

Beitrag von Andreas-V77 »

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir kurzfristig Rat geben. :)

Folgender Sachverhalt:
Habe im Februar 2003 einen gebrauchten Astra von Händler mit im Kaufvertrag genannten behobenenm Heckschaden gekauft. Soweit i.O.

Habe jetzt den Abgaskrümmer kaputt und benötige für das richtige Teil die Motorkennung (bspw. X16SZR). Diese soll auf dem Typenschild zu finden sein. Lt. Bedienungsanleitung befindet sich das Typenschild auf dem vorderen Querträger an dem die Haube einrastet und der Kühler befestigt ist. Dort ist KEIN Typenschild angebracht und auch, so wie es aussieht nicht gewesen.

Aufgrund dessen habe ich den Vorbesitzer ausfindig gemacht und nach Unfallschaden an der Front gefragt, diesen hat er mir auch bestätigt aber wohl nicht an den Händler bei Verkauf genannt.
Da der Händler, bei dem ich kaufte, mein Vertragspartner ist habe ich mich an diesen gewendet und ihm schriftlich mitgeteilt, daß ich den Kaufpreis nachträglich aufgrund § 437 bzw. § 441 BGB mindere. Die Gewährleistungdauer bei gebrauchten Sachen von einem Jahr greift hier nicht, da arglistige Täuschung.

Habe nun übermorgen Termin mit dem Werkstattmeister und dem NL-Leiter des Händlers, die wollen sich nun mein Fahrzeug ansehen und nachträglich den Schaden einschätzen. Habe Ihnen gesagt, sie sollen bei der Versicherung des Vorbesitzers die Reparaturrechnung anfordern und dann haben wir eine definitve Grundlage und Nachweis der beschädigten und eventuell ausgetauschen Teile.

Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich das Fahrzeug ohne Typenschild nicht bewegen darf. Ausserdem könnte (und sollte) ich das Fahrzeug aufgrund dessen zurückgeben (nach fast 2 Jahren).
Er meinte, dass ich im Januar Probleme beim TÜV bekomme, wenn das Typenschild fehlt, der würde dann nicht abnehmen - STIMMT DAS???
Bekommt man beim Hersteller (Opel) Typenschilder "zum nachrüsten" mit den Angaben???

Bitte helft mir. Freue mich über eure Postings.
Andreas. 8)
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Erik.Ode
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Re: !! Gebrauchtwagen OHNE Typenschild !!

Beitrag von Erik.Ode »

Andreas-V77 hat geschrieben:
Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich das Fahrzeug ohne Typenschild nicht bewegen darf. Ausserdem könnte (und sollte) ich das Fahrzeug aufgrund dessen zurückgeben (nach fast 2 Jahren).
Er meinte, dass ich im Januar Probleme beim TÜV bekomme, wenn das Typenschild fehlt, der würde dann nicht abnehmen - STIMMT DAS???
Hallo, daß du das Fahrzeug nicht bewegen darfst, halte ich für ein Gerücht.
Nach welcher Vorschrift sollte das denn verboten sein ?
Das du evt. Probleme beim TÜV bekommen kannst, halte ich schon eher für möglich.
Wandlung / Rückgabe wegen arglistiger Täuschung, halte ich auch für ein probates Mittel.
Hier obliegt einem Händler eine besondere Sorgfalltspflicht.
Ein Frontschaden kann und darf ihm nicht unentdeckt bleiben.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Andreas-V77
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Dank vorab!

Beitrag von Andreas-V77 »

Hallo Erik,
danke Dir erst mal fürs prompte Posting.
Dann brauch ich also erstmal keine "Angst" vor einer Polizeitkontrolle haben. :-)

Du sagtest, Du hälst Rückgabe des Wagens für ein probates Mittel, was ist nun, wenn ich dem Händler gegenüber Minderung mitgeteilt habe; aber bis dato ist ja noch kein Geld geflossen - er will ja morgen "verhandeln" bzw. sich das Fahrzeug ansehen. Kann ich meine Absichtserklärung ändern? Ist dies ratsam?

Grob gesehen trifft den Händler nicht der Vorwurf der Arglist, da der Vorbesitzer den Schaden verschwiegen hat. Er kann sich allerdings einen Vorwurf machen lassen, wie Du schon sagtest, aufgrund seiner Sorgfaltspflicht hätte ihm das fehlende Typenschild auffallen müssen. Zudem habe ich ein TÜV-Zertifikat vom Händler, erstellt vor Verkauf, das dem Wagen einwandreien Zustand bescheinigt. Hätte es nicht spätestens dem Prüfer auffallen müssen?

Wandlung oder Minderung? was rätst Du?

Danke und Gruß,
Andreas.

P.S.: Wer einen ähnlichen Fall hatte oder mir sonst noch helfen kann bitte auch posten. 8)
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Ich möchte dir keinen Rat geben, aber schaue mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... highlight=

Da steht einiges über Wandlung, Minderung ect. drin.

Ich hoffe, es hilft dir weiter.

P.S. Verhandlungen sind immer gut :lol:
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Andreas-V77
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Neuigkeiten....

Beitrag von Andreas-V77 »

Hallo!
der Händler hat sich den Wagen angesehen und "keinen behobenen Unfall im Frontbereich" festgestellt.
Der Werkstattmeister hat sich ziemlich intensiv mit dem Verkaufsleiter unterhalten und der teilte mir mit: Alles i.O. - kein Unfall!
Ausserdem hat er mir den Ankaufvertrag gezeigt, worin lediglich der behobene Heckschaden -EUR 1.500- angegeben wurde.
Habe nochmal mit Vorbesitzer telefoniert und dieser will mit der Sache/dem Wagen nichts mehr zu tun haben. - das hat mich stutzig und erst recht hellhörig gemacht. Zum Glück hat er die Versicherung genannt bei der er versichert war.
Dort habe ich angerufen und um Übersendung von Kopien der Reparaturrechnungen (sie haben zwei Schäden registriert) gebeten.
Diese sind heute mit der Post angekommen und das ist der Hammer!
Der Heckschaden beläuft sich lt. Werkstattrechnung nicht auf "ca. 1.500 EUR" sondern auf genau DM 3.988,47 - also fast 2.000 EUR.
Aber an dem Wagen war auch, wie vermutet ein Frontschaden in Höhe von DM 3.740,42 - wie gesagt kompllet verschwiegen.
Werde nun nochmal meine Forderungen an den Händler stellen; sollte der nicht einlenken schalte ich nen Anwalt ein.
Meine weiteren Erlebnisse usw. werde ich auch hier posten.
cu,
Andreas
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Beitrag von Erik.Ode »

Schau' mal einer Guck !

Er hat also keinen Frontschaden in Höhe von 2.000 Euro festgestellt ?

Die Welt ist schlecht. Das wäre evt. auch einen Hinweis an die Kfz-Innung wert. Dazu habe ich mal folgendes im Netz gefunden:

Sollte keine Einigung erzielt werden, dann an eine Schiedsstelle der Kfz - Innung wenden:

Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Sie kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn Sie sich an die Schiedsstelle wenden.

Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf

(mit Ausnahme des Kaufpreises)

ergeben, aus der Welt.

Sind Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Bundesweit existieren ca. 150 solcher Einrichtungen.


Evt. brauchst ja gar keinen Anwalt.

Aber poste hier mal wieder, würde mich freuen. Drücke dir die Daumen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Andreas-V77
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... es ist vollbracht :-)) ...

Beitrag von Andreas-V77 »

Hallo,
gegen die Beweise (Rechnungskopien) konnte sich der Händler nun nicht mehr durchsetzen. Als ich ihm die Unterlagen vorgelegt hat, hat er ziemlich "belämmert" aus der Wäsche gekuckt und sich gefragt, warum die Werkstatt etwas anderes sagt!
Letztendlich habe ich mch mit dem Geschäftsführer auf eine Kaufpreisminderung in Höhe von EUR 500,00 (ca. 2 Jahre nach Kauf) geeinigt und das Geld auch erhalten.
Bezüglich des Typenschildes am Querträger habe ich mit dem TÜV gesprochen und der teilte mir mit, daß bei neueren Fahrzeugen ein Typen- schild am Querträger nicht unbedingt angebracht ist, daß es aber an der B-Säule auf der Beifahrerseite angebracht sein muss. Das ist auch da.
Also, in Bezug auf die bevorstehende TÜV-Prüfung - keine Angst notwendig; und die Moral von der Geschicht': Lügen haben kurze Beine.
Wer einen Schaden verschweigt verschiebt nur das Problem.
.......
Bis bald in diesem Forum.

Andreas
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Freue mich für dich und ein guter Beweis für andere, nicht gleich aufzugeben.
Wie heißt es so schön. " Wer nicht kämpft, hat schon verloren !"

Danke für deine Rückmeldung.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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