ich hoffe Ihr könnt mir kurzfristig Rat geben.
Folgender Sachverhalt:
Habe im Februar 2003 einen gebrauchten Astra von Händler mit im Kaufvertrag genannten behobenenm Heckschaden gekauft. Soweit i.O.
Habe jetzt den Abgaskrümmer kaputt und benötige für das richtige Teil die Motorkennung (bspw. X16SZR). Diese soll auf dem Typenschild zu finden sein. Lt. Bedienungsanleitung befindet sich das Typenschild auf dem vorderen Querträger an dem die Haube einrastet und der Kühler befestigt ist. Dort ist KEIN Typenschild angebracht und auch, so wie es aussieht nicht gewesen.
Aufgrund dessen habe ich den Vorbesitzer ausfindig gemacht und nach Unfallschaden an der Front gefragt, diesen hat er mir auch bestätigt aber wohl nicht an den Händler bei Verkauf genannt.
Da der Händler, bei dem ich kaufte, mein Vertragspartner ist habe ich mich an diesen gewendet und ihm schriftlich mitgeteilt, daß ich den Kaufpreis nachträglich aufgrund § 437 bzw. § 441 BGB mindere. Die Gewährleistungdauer bei gebrauchten Sachen von einem Jahr greift hier nicht, da arglistige Täuschung.
Habe nun übermorgen Termin mit dem Werkstattmeister und dem NL-Leiter des Händlers, die wollen sich nun mein Fahrzeug ansehen und nachträglich den Schaden einschätzen. Habe Ihnen gesagt, sie sollen bei der Versicherung des Vorbesitzers die Reparaturrechnung anfordern und dann haben wir eine definitve Grundlage und Nachweis der beschädigten und eventuell ausgetauschen Teile.
Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich das Fahrzeug ohne Typenschild nicht bewegen darf. Ausserdem könnte (und sollte) ich das Fahrzeug aufgrund dessen zurückgeben (nach fast 2 Jahren).
Er meinte, dass ich im Januar Probleme beim TÜV bekomme, wenn das Typenschild fehlt, der würde dann nicht abnehmen - STIMMT DAS???
Bekommt man beim Hersteller (Opel) Typenschilder "zum nachrüsten" mit den Angaben???
Bitte helft mir. Freue mich über eure Postings.
Andreas.
