autounfall was jetzt

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baader
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autounfall was jetzt

Beitrag von baader »

wollt mal was wissen

ein kumpel von mir hatte einen unfall.er ist an einen baum gefahren aber hat keinen verletzt.ist von der unfallstelle weggegangen weil er wusste nicht was er machen sollte hat mir erzählt er hat am ganzen körper gezittert und hat danach die polizei gerufen.die sache ist der ist noch in der probezeit hätte noch ca.5 monate aber hat sich bis jetzt noch nichts zu schaden kommen lassen hat bei diesem unfall niemanden geschädigt und hat nur den baum angefahren und auch net schnell sein auto ist kaputt.

die frage ist jetzt muss er seinen führerschein neu machen oder griegt er ihn für eine zeit abgenommen.

muss er dafür was zahlen?weil die polizei hat sein auto abgeschleppt.
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Erik.Ode
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Vu-Flucht ?

Beitrag von Erik.Ode »

Du müßtest mal genauer erklären, wann Du ( entschuldige , dein Freund ) die Polizei gerufen hast und von wo aus !
Von zu Hause aus, also nicht in unmittelbarer Nähe. Oder doch in der direkten Nähe des Unfallortes ?
Und wieviel Zeit ist zwischen Unfall und Anruf vergangen ?

Das die Polizei sein Fahrzeug abgeschleppt hat, hängt wahrscheinlich damit zusammen, daß der Pkw eine Gefahrenstelle dargestellt hat.
Dann ist die Polizei verpflichtet, die Gefahrenstelle zu beseitigen, spricht den Wagen abzuschleppen. Das ist normal.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
baader
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Beitrag von baader »

der hat leider kein internet sonst könnt er euch weiterhin sagen.das autoi stand nicht weit weg er hat nach ca 30 min die polizei gerufen (von zu Hause aus)der bruder dem das auto gehört hat dann den schaden auf sich genommen und die polizei glaubt das halt nicht .er hat dann abends angerufen und bescheid gegeben das er es wahr und nicht der bruder der den unfall gebeut hat.frage ist jetzt ob er 1.wegen fahrerflucht dran ist oder lügen wegen das er es nicht gleich gesagt hat.kenn mich da auch net aus
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Erik.Ode
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Beitrag von Erik.Ode »

Eindeutig eine Verkehrsunfallflucht.

StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.

eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.

nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.

berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Eine Straftat während der Probezeit führt zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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