Habe nach Beschlagnahmung des Führerscheins wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (keine Drogen/Alkohol) nach 3 Monaten ein Urteil über weitere 9 Monate Wiedererteilungsverbot ab dem Tag des Urteils. Muss ich den FS neu machen oder wird dieser nach Ablauf der 9 Monate wiedererteilt? Kann die FS-Stelle andere Auflagen erteilen?