Hallo
Habe mir vor zwei monaten einen buggy(wie quad) gekauft. das fahrzeug war zu diesem zeitraum ein jahr alt und hatte 200km runter, als fast neu.
seid dem habe ich eine reparatur nach der andern. vom kugellager bis getriebe. aus entfernungsproblemen (350km) habe ich mit absprache des händlers mir eine neue werkstatt gesucht. die kaputten teile wurden auf garantie mit dem händler ausgetauscht, aber die reparaturkosten will er nicht übernehmen. diese belaufen sich nun auf ca 450€ und er funktioniert immer noch nicht! muß er die kosten übernehmen?
Gewährleistung
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
google mal unter dem Stichwort Sachmängelhaftung. Neu ist nämlich, daß nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Das heißt, daß du dem Hersteller bzw. dem Verkäufer nachweisen mußt, daß der Schaden bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... 207B0D68D8
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