Hallo
Habe ein Motorrad angesehen und prompt hatte mir der Verkäufer schon den Kaufvertrag ( 20 Juli 2004) ausgestellt und habe natürlich viel zu schnell unterschrieben.
Da Ich in der Zwischenzeit, eine verfrühte Einberufung zum Bundesheer erhalten habe, (Kosovoeinsatz) war mir bewusst, dass Ich im Moment kein Motorrad gebrauchen kann und auch keinen geeigneten Abstellplatz habe.
Darauf hin, setzte Ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung und fragte Ihn, ob es möglich wäre den Motorradkauf bis März 2005 zuverschieben.
Dieser reagierte natürlich sehr empfindlich und schickte mir auf schnellsten Wege einen eingeschriebenen Brief:
Stornierungsgebühr € 710 bis 30. Oktober 2004 zubezahlen sonst KLAGE!!!
SO, jetzt bin Ich ratlos!!???!!!
Muß Ich die Stornogebühren zahlen?? Obwohl Ich das Motorrad mit Sicherheit kaufen würde, aber nur zu einem anderen Zeitpunkt.
Dringende Hilfe angesagt :?
Motorradkauf
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
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Alex123
Hi,
bist Du aus A (?), da gelten etwa die gleichen Gesetze wie in D!
Natürlich muß der Kaufvertrag durch Abnahme des Kaufgegenstandes und der Bezahlung erfüllt werden. Als Vertragsstrafe bei Nichterfüllung werden in der Regel 15% des Kaufpreises vom (gewerblichen) Verkäufer gefordert.
Lese dafür die Kauf- bzw. Vertragsbedingungen durch!
Die beste Lösung wäre eine gütliche Einigung, evtl. das Motorrad bezahlen und abnehmen, dann Weiterverkauf.
Eine weitere Möglichkeit wäre das Motorrad bezahlen und dem Händler als Ausstellungsstück kostenlos überlassen, da muß aber kräftig mit dem Verkäufer verhandelt werden.
Notfalls das Motorrad abnehmen und kaskoversichert irgendwo zwischenlagern, dies ist immer noch billiger als ein Rechtsstreit.
bist Du aus A (?), da gelten etwa die gleichen Gesetze wie in D!
Natürlich muß der Kaufvertrag durch Abnahme des Kaufgegenstandes und der Bezahlung erfüllt werden. Als Vertragsstrafe bei Nichterfüllung werden in der Regel 15% des Kaufpreises vom (gewerblichen) Verkäufer gefordert.
Lese dafür die Kauf- bzw. Vertragsbedingungen durch!
Die beste Lösung wäre eine gütliche Einigung, evtl. das Motorrad bezahlen und abnehmen, dann Weiterverkauf.
Eine weitere Möglichkeit wäre das Motorrad bezahlen und dem Händler als Ausstellungsstück kostenlos überlassen, da muß aber kräftig mit dem Verkäufer verhandelt werden.
Notfalls das Motorrad abnehmen und kaskoversichert irgendwo zwischenlagern, dies ist immer noch billiger als ein Rechtsstreit.