Ich hab hier schon ein bischen gelesen, wollte aber doch nochmal genau nachfragen, hier scheint ja der ein oder andere Ahnung zu haben und wird mir hoffentlich helfen. Es geht um meinen heißgeliebten Golf den ich mir am 9.10.03 von einem Typ gekauft hab, der Autos für andere verkauft und somit alles für die erledigt. Durchgerostete Schellen am Auspuff, Heizung usw. hab ich selbst wieder machen lassen bzw. hab ich selbst gemacht, kein Thema...aber: Sitzheizung funktioniert nicht und dann ist die Kupplung so halb im Ar***, die kommt aufs letzte und beim Schalten muss ich grad mal so zur Hälfte durchtreten, ausserdem istn Stecker defekt und der würde mich vom ATU über 100 Euro kosten (durch den defekten Stecker geht mir mein Auto immer an der Ampel aus, oder wenn ich in die Kurve fahr und dazu in 2. Gang runterschalten muss...is recht unangenehm wenn plötzlich die Servo ausfällt...)
Jetzt hab ich mir den Vertrag mal durchgelesen und bin auf folgendes gestossen:
Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Ich weis nicht ob es wichtig ist das ich den anderen Teil auch noch reinschreib...steht aber im großen und ganzen nichts weiter drin. Es steht auch nichts drin das nur auf Motor garantie ist oder so...und das hat der Typ mir gesagt wie ich wegen der Kupplung und dem Stecker dort gewesen bin.
Könnt ihr mir helfen und sagen ob er die Pflicht hat mir das zu reparieren?
Bitte bitte antwortet mir schnell
Liebe Grüße, Anke