Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher in welchen Bereich diese Frage passt und ob überhaupt, deshalb hab ich sie erstmal hier gestellt^^
Ich habe mir im Internet einen Gutschein gekauft für eine Stunde Lamborghini Gallardo fahren in Frankfurt.
Nun bin ich bereits am überlegen für wann ich die Fahrt reservieren soll (Zeitraum: 03.-13.06.10, täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr) und wo ich langfahren soll.
Das wichtigste ist mir dabei natürlich, dass die Autobahn frei ist da ich da natürlich schon gerne schnell fahren würde und mich dabei außerdem nicht unnötig in Gefahr bringen will.
Als Strecke käme mir da die A5 von Frankfurt nach Darmstadt in den Kopf. Die ist doch durchgehend(?) vierspurig und durchgehend(?) (bis auf ein paar kleine Baustelle) unbegrenzt befahrbar, oder?
Am wenigsten Verkehr ist außerdem meiner Meinung nach Sonntags morgens um 10:00. (Früher geht ja leider nicht).
Hab dazu überhaupt nichts im Internet gefunden.
Wäre schön wenn ihr einfach alle euren Senf dazu abgebt^^
Mfg,
luke
Verkehrsaufkommen Autobahn
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi, snue
Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
Das einzige was ich dazu sagen kann ist ein netter Werbespruch von Pirelli 
Power is nothing without Control
Schnell is zwar gut aber rechne immer mit jemandem der seinen Benz an einem sonnigen Sonntag auf der linken Spur mit 80 spazieren fährt

Power is nothing without Control
Schnell is zwar gut aber rechne immer mit jemandem der seinen Benz an einem sonnigen Sonntag auf der linken Spur mit 80 spazieren fährt
Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
Meine Meinung:
Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag
Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen
Eine detailierte Auflistung der Strecken, die für die ein Ferienfahrverbot besteht, finden Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag
Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen
Eine detailierte Auflistung der Strecken, die für die ein Ferienfahrverbot besteht, finden Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
darf ich davon ausgehen, dass du damit meinst, dass jeder sonntag am besten ist?
Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
Ferienbeginn/ende wird er wohl nicht meinen
Feiertage sind die Bahnen auch eher mehr als wenig befahren
Feiertage sind die Bahnen auch eher mehr als wenig befahren
Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
Ja, du darfst. Habe nur gleich meine Begründung dazu gepostet.........luke123 hat geschrieben:darf ich davon ausgehen, dass du damit meinst, dass jeder sonntag am besten ist?

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
okay alles klar vielen dank 
jetzt noch wegen der strecke... fällt jemanden was besseres ein als von frankfurt auf der a5 nach darmstadt?

jetzt noch wegen der strecke... fällt jemanden was besseres ein als von frankfurt auf der a5 nach darmstadt?
- Prince of Denmark
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Re: Verkehrsaufkommen Autobahn
Also bei der A5 FFM-DA sollte man beachten, dass die Strecke nicht durchgehend vierspurig ist und insbesondere in Höhe Weiterstadt i. d. Regel immer mit Behinderungen zu rechnen ist. Und wenn man auch noch am Frankfurter Kreuz vorbei muss, sollte man auch entsprechend mit Ausflugsverkehr rechnen. Vielleicht wäre die A3 eine Alternative. Die Zeit ist eben sehr kurz ...
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").