Rechtsfrage Autoverkauf

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
zappie
Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 12.02.2009, 01:43

Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von zappie »

Hallo,
ich habe da ein Riesenproblem.Mein bester Freund hat auf Kredit ein Auto für seinen Bruder ,( vor 5 Jahren), gekauft.Das Auto ist inzwischen bezahlt.Jetzt das große Problem.Er versteht sich mittlerweile nicht mehr mit seinem Bruder und Schwägerin.Beide haben zwar das Auto und bezahlen die Versicherung,die Steuern .Leider kommen die Strafzettel aber zu dem Halter des Autos,da die beiden permanent behaupten nicht am Steuer zu sitzen wenn sie geblitzt werden.Die ganzen Strafzettel ,auch aus dem Ausland landen bei meinem Kumpel,(auch schon mit Androhung von Beugehaft),der eh schon zusehen muß, wie er über die Runden kommt. Aus Freundschaft zu seinem Bruder hat er den Kredit aufgenommen und als Dankeschön bekommt er jetzt die Quittung dafür, oder besser gesagt einen Riesena....tritt. Was soll er jetzt machen um den Spuk ein Ende zu setzen. Kann er das Auto jetzt einfach so verkaufen ? Kaufvertrag hat er ja ! Es geht ihm nicht um das Geld für das Auto, sondern das er einfach nur Ruhe hat vor den beiden.Kontakt mit seinem Bruder und Schwägerin hat er schon lange nicht mehr, da sie ihn nur ausnutzen.Wie kann ihm geholfen werden ??? Wir sind für jede Antwort sehr dankbar !!!

mfg,Claudia M..
Benutzeravatar
Prince of Denmark
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 973
Registriert: 04.04.2005, 17:09
Wohnort: Hoffentlich bald woanders

Re: Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von Prince of Denmark »

Ohja, Familienstreitigkeiten. Da sollte man sich besser raushalten ...
Haben denn die Brüder untereinander auch einen Vertrag? Also das Auto ist bezahlt .. also der "gute" Bruder hat es an den Händler gezahlt oder der "schlechte" Bruder hat es an den guten zurückgezahlt?

Wenn es zwischen den Brüdern keine sonstige -nachweisbare- Vereinbarung gibt, kann das Fahrzeug natürlich verkauft werden vom Eigentümer. Schwierig wird es halt werden, das Auto vom Besitzer zu bekommen. Der wird es ja nicht freiwillig hergeben, schätze ich. Dann fehlen Schlüssel, das Auto wird aus Frust vielleicht noch beschädigt usw. usw.

Möglicherweise hilft ja ein vermittelndes Gespräch, also dass eine dritte Person mal mit beiden spricht und man vernünftig miteinander spricht. Wenn das nicht hilft, wird in solchen Situationen leider oft der Rechtsweg nötig.

Da hat sicher Erik Ode noch ein paar Tipps (Kollege kommt gleich :) )
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Re: Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von Erik.Ode »

Guten Tag, da isser...... :lol:

Meine Fragen dazu:

1. Wer hat den Fahrzeugbrief ?
2. Hat noch jemand Schulden oder sind die Finanzen geregelt ?
3. Ist der Halter auch der Versicherungsnehmer ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
zappie
Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 12.02.2009, 01:43

Re: Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von zappie »

Hallo,vielen Dank für die schnelle Antwort.
Fahrzeugbrief hat mein Kumpel.Bezahlt ist das Auto auch schon lange. Der "gute Bruder" hat kein Führerschein,aber ebend ein Auto.Versicherung und Steuern bezahlt der "böse " Bruder.Er wollte das Auto auch schon abmelden,muß dazu aber die Nummernschilder, (hat schon überlegt ob er sie einfach abschraubt- grins) ,und die Zulassung dabeihaben.
Wenn er ihm das Auto einfach schenkt, natürlich alles schriftlich festhalten ,müßte er doch auch endlich Ruhe vor den beiden haben, oder ???
Er war auch schon beim Anwalt, bekommt leider keine Prozesskostenhilfe,da er 18 Euro zuviel verdient. Rechtschutz hat er nicht.
Es ist echt zum verzweifeln.
Mit dem Bruder und Schwägerin kann man nicht reden,zwei absolute Vollpfosten.
Ich glaube da kann man wirklich nur warten ,bis die beiden die Kiste zu Schrott fahren.
Gruß, Claudia
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Re: Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von Erik.Ode »

Also, die Antwort ist ganz einfach:

Ein Schreiben aufsetzen und den jetzigen Nutzer/Besitzer des Fahrzeuges auffordern, unverzüglich
oder bis zum Ablauf einer Frist ( bis zu 7 Tagen ), den Wagen mit sämlichen Schlüsseln und Papieren an den Eigentümer auszuhändigen.
Im Schreiben daraufhinweisen, daß bei Nichtbefolgen eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gestellt wird.
Sollte das Fahrzeug dann nicht an den Eigentümer ausgehändigt werden, Anzeige erstatten. Das Fahrzeug kommt dann in die Fahndung und wird im Antreffungsfall zur Eigentumssicherung sichergestellt.
Gleichzeitig der Zulassungstelle eine Durchschrift zukommen lassen.
Das Anschreiben bitte als Einschreiben mit Rückschein bei der Post aufgeben.
Für dieses Prozedere benötigst du keinen RA.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Schenkung

Beitrag von Erik.Ode »

zappie hat geschrieben:Wenn er ihm das Auto einfach schenkt, natürlich alles schriftlich festhalten ,müßte er doch auch endlich Ruhe vor den beiden haben, oder ???
Eine Schenkung ist gar nicht so einfach und bedarf einiger rechtlichen Vorraussetzungen:

§ 516 Begriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) 1. Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern.
2. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat.
3. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

Davon würde ich zunächst abraten. Einfacher, sinn- und wirkungsvoller ist die o.g. Vorgehensweise.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
zappie
Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 12.02.2009, 01:43

Re: Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von zappie »

Hallo,
vielen Dank für die wertvollen Tipps !!!
Ich werde sie an meinem Kumpel weiterleiten,hoffe er kann damit etwas anfangen .
Schenkung hat sich damit erledigt,er wird wohl den ersten Weg gehen.
Wird bestimmt noch lustig.
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Re: Rechtsfrage Autoverkauf

Beitrag von Erik.Ode »

zappie hat geschrieben:Wird bestimmt noch lustig.
Hoffe ich für das ortsansässige Polizeirevier nicht ! :roll:

Berichte mal den Ausgang der Geschichte............
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“