hallo,
ich habe hier zwar schon die suchfunktion bemüht bin aber zu keinem eindeutigen ergebnis gekommen.
die sachlage ist folgendermaßen:
ein ehepaar samt 2 kleinen kindern war wie so oft in der nachbarschaft die schwiegereltern besuchen. diesmal hatten sie sich wohl dazu entschlossen ihren kindern bei uns in der straße das fahrradfahren beizubringen.
nachdem ich einen gelegentlichen blick durchs fenster auf die straße geworfen habe um mich zu vergewissern, dass alles unter aufsicht stattfand, musste ich feststellen, dass der vater sich zwar einen stuhl auf die straße gestellt hatte, jedoch nicht ständig anwesend war.
als meine mutter bemerkte, wie das kind beim versuch zwischen meinem vor dem haus geparkten auto und dem gartenzaun hinduchzufahren stürzte, ging sie auf die straße um nach dem rechten zu sehen. die aufsichtsperson stand leicht in der gegenüber liegenden einfahrt und unterhielt sich mit seinen schwiegereltern mit dem rücken zur straße.
beim ersten sturz ist noch nichts passiert.
kurz darauf ging meine mutter zurück ins haus. nur wenige minuten später klingelte es an der tür und der vater des kleinen 4jährigen kindes stand vor der tür um mir mitzuteilen, dass sein kleiner soeben einen ca. 30-40cm langen lackschaden an meiner beifahrertür fabriziert hatte.
nach ersten gesprächen sicherte er mir zu seine haftpflichtversciherung würde für den schaden aufkommen und ich solle doch einen kostenvoranschlag für die reperatur machen lassen. noch am selben abend klingelte er wieder um mich davon in kenntnis zu setzen, dass nach einem vorläufigen gespräch mit sienem versicherungsvertreter klar sei, dass die versicherung wohl nicht für den entstandenen schaden aufkommen würde. ich sollte doch trotzdem besagten voranschlag einholen und er würde das dann schon zahlen.
gesagt getan. am nächsten morgen, nachdem ich in der werkstatt war, sah ich wie der unfallgegner erneut zu besuch war. ich ging also rüber um ihm den voranschlag auszuhändigen.
beim anblick der veranschlagten ca. 550€ ( die komplette tür muss neu lackiert werden ) meinte er, dass wenn seine versicherung es nicht bezahlen würde ( er wolle versuchen das noch irgendwie hinzudrehen ) er auch keine lust hätte für den schaden aus eigener tasche aufzukommen.
nachdem ich ihm klar gemacht hatte, dass ich es auch nicht einsehen würde auf den kosten sitzenzubleiben, obwohl ich nicht am unfall geschehen beteiligt war, sagte er mir mit einem grinsen im gesicht, er könne doch nichts dafür, dass es eine solche lücke im gesetz gäbe. nachs einer und der meinung seines versicherungsvertreters könne er dafür nicht haftbar gemacht werden.
mich würde die rechtslage in einem solchen falle interessieren.
ich habe keine lust selbstständig für den entstandenen schaden aufzukommen, da ich momentan als wehrdienstleistender noch nicht einmal so viel pro monat verdiene.
ist er verpflichtet für den schaden privat aufzukommen? laut der aussage meiner versicherung ja.
ich bin für jede hilfe dankbar!
mit freundlichem gruß
kingsley
Lackschäden durch Nachbarskinder
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kingsleymension
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Aufsichtspflichtverletzung
Hallo,
zunächst folgender Hinweis:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic2652.html
Da es immer etwas schwierig ist, die Schiene in die Aufsichtspflichtverletzung zu bekommen und du einen recht hohen Schaden hast, würde ich dir raten einen Anwalt aufzusuchen.
Dieser kann in einem Vorgespräch schon überblicken, ob sich ggf. eine Klage lohnen würde.
Siehe auch hier:
Aufsichtspflichtverletzung bei vierjährigem Kind
Die Eltern ließen ihre vierjährige Tochter allein auf der öffentlichen Straße vor ihrem Grundstück spielen. Dort verkratzte das Kind mit einem Stein einen Pkw an Kotflügeln, Motorhaube und weiteren Karosserieteilen und richtete dadurch erheblichen Schaden an.
Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Eltern zum Ersatz des Schadens, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Kinder im Alter von vier Jahren befinden sich nach Auffassung des Gerichts in einem Entwicklungsstadium, das grundsätzlich noch eine umfangreiche Beaufsichtigung erforderlich macht, die zwar primär dem Schutz des Kindes, aber auch dem Schutz von Rechten Dritter dient. Dementsprechend ließen die Richter den Einwand der Eltern nicht gelten, sie hätten vom Fenster aus ständig Blickkontakt zu dem Kind gehabt, der allenfalls für jeweils fünf Minuten unterbrochen gewesen sei. Unter den gegebenen Umständen war diese Aufsichtsmaßnahme offensichtlich nicht ausreichend. Das Benehmen des Kindes war keinesfalls untypisch und damit nicht fernliegend, so dass die Eltern mit einem derartigen Verhalten ihrer Tochter durchaus rechnen mussten.
Urteil des LG Lüneburg vom 09.01.1997,4 S 237/96, NJW-RR 1998, 97,
zunächst folgender Hinweis:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic2652.html
Da es immer etwas schwierig ist, die Schiene in die Aufsichtspflichtverletzung zu bekommen und du einen recht hohen Schaden hast, würde ich dir raten einen Anwalt aufzusuchen.
Dieser kann in einem Vorgespräch schon überblicken, ob sich ggf. eine Klage lohnen würde.
Siehe auch hier:
Aufsichtspflichtverletzung bei vierjährigem Kind
Die Eltern ließen ihre vierjährige Tochter allein auf der öffentlichen Straße vor ihrem Grundstück spielen. Dort verkratzte das Kind mit einem Stein einen Pkw an Kotflügeln, Motorhaube und weiteren Karosserieteilen und richtete dadurch erheblichen Schaden an.
Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Eltern zum Ersatz des Schadens, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Kinder im Alter von vier Jahren befinden sich nach Auffassung des Gerichts in einem Entwicklungsstadium, das grundsätzlich noch eine umfangreiche Beaufsichtigung erforderlich macht, die zwar primär dem Schutz des Kindes, aber auch dem Schutz von Rechten Dritter dient. Dementsprechend ließen die Richter den Einwand der Eltern nicht gelten, sie hätten vom Fenster aus ständig Blickkontakt zu dem Kind gehabt, der allenfalls für jeweils fünf Minuten unterbrochen gewesen sei. Unter den gegebenen Umständen war diese Aufsichtsmaßnahme offensichtlich nicht ausreichend. Das Benehmen des Kindes war keinesfalls untypisch und damit nicht fernliegend, so dass die Eltern mit einem derartigen Verhalten ihrer Tochter durchaus rechnen mussten.
Urteil des LG Lüneburg vom 09.01.1997,4 S 237/96, NJW-RR 1998, 97,
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
das problem mit der aufsichtspflichtsverletzung seh ich auch.
wenn die eltern einen stuhl hingestellt haben und damit demonstrierten, dass sie auf ihr kind aufpassen, wird es wohl keine verletzung gewesen sein.
da ein vierjähriges kind allerdings nicht schuldfähig ist, ist es tatsächlich fraglich, ob die versicherung eintreten wird.
auf der anderen seite haben die eltern natürlich zu gewährleisten, dass das kind keine beschädigungen verursacht und da es ja öfter mal hingefallen ist, könnte dies (meiner bescheidenen meinung nach) ein
ansatzpunkt sein.
ich würde auch einen anwalt aufsuchen und mich dort beraten lassen.
wenn die eltern einen stuhl hingestellt haben und damit demonstrierten, dass sie auf ihr kind aufpassen, wird es wohl keine verletzung gewesen sein.
da ein vierjähriges kind allerdings nicht schuldfähig ist, ist es tatsächlich fraglich, ob die versicherung eintreten wird.
auf der anderen seite haben die eltern natürlich zu gewährleisten, dass das kind keine beschädigungen verursacht und da es ja öfter mal hingefallen ist, könnte dies (meiner bescheidenen meinung nach) ein
ansatzpunkt sein.
ich würde auch einen anwalt aufsuchen und mich dort beraten lassen.
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kingsleymension
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- Beiträge: 2
- Registriert: 21.03.2005, 18:03
hallo,
danke für ihre antworten hier.
ich bekam soeben einen anruf des vaters der kinder. nach rücksprache mit seiner versicherung hat er es nun so hingedreht, dass die versicherung den schaden ersetzt, nachdem er nun schon 20jahre bei jener versicherung ist und noch nie einen unfall hatte ( sein vertreter schien wohl sehr kulant zu sein ).
ich bin überglücklich
und such mir erst einmal eine kfz-rechtsschutzversicherung ( die habe ich versäumt abzuschliessen, als ich mir das auto zugelegt habe
)
mfg
kingsley
danke für ihre antworten hier.
ich bekam soeben einen anruf des vaters der kinder. nach rücksprache mit seiner versicherung hat er es nun so hingedreht, dass die versicherung den schaden ersetzt, nachdem er nun schon 20jahre bei jener versicherung ist und noch nie einen unfall hatte ( sein vertreter schien wohl sehr kulant zu sein ).
ich bin überglücklich
mfg
kingsley
