Hallöchen!
habe eine Frage zum Kundendienst, der in regelmäßigen Abständen eben anfallt. Bin ich denn gesetzeswegen verpflichtet, diese Dienstleistung in einer Renault Werkstatt machen zu lassen. oder habe ich da freie Wahl. Es geht mir um die Garantie -
Danke!
Wartung / Kundendienst nur in einer Renault-Werkstatt
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Mit dem Neuwagen in die freie Werkstatt
Mit dem Neuwagen in die freie Werkstatt
Wer während der Garantiezeit von seiner Markenwerkstatt zu einer häufig preiswerteren freien Werkstatt wechselt, hat im Fall des Falles oft schlechte Karten. An sich nicht neu, verschärft sich das Garantieproblem für Autobesitzer, die ihrem Markenbetrieb untreu gewesen sind, ab Januar 2002 erheblich. Denn jetzt gibt es statt einem halben Jahr zwei Jahre Gewährleistung und häufig noch einige Monate Garantie zusätzlich. Das soll Neuwagenkunden länger an die Vertragswerkstatt
binden.
So kann das Problem aussehen: Inspektion und Ölwechsel in einer freien Werkstatt, später Motorschaden. Der Hersteller lehnt eine Kostenübernahme mit Hinweis auf die Arbeiten in der Fremdwerkstatt ab. Das ist zwar nicht kundenfreundlich, aber legal.
Marketingberater Manfred Kaufhold erklärt:
"Verlängerte Herstellergarantien würden für viele freie Meisterbetriebe das Aus bedeuten. Weil der Eingriff einer freien Meisterwerkstatt in das Fahrzeug des Kunden während der Werksgarantie nicht abgesichert ist. Kulanzregelungen sind nicht verbindlich. Dafür wurde die Garantieausfallversicherung geschaffen."
Die Garantieausfallversicherung ist neu in Deutschland. Sie schützt nur die Kfz-Meisterbetriebe, nicht aber die Autobesitzer. Sie soll der Werkstatt die Garantiekosten ersetzen, die sonst bei Vertragshändlern der Autohersteller übernimmt. Dadurch wollen einige "Freie" Neuwagenbesitzer auch nach dem 01.01.2002 in ihre Werkstätten locken.
Autofahrer müssen allerdings wissen, dass es im Fall eines Schadens während der Garantiezeit hier im Gegensatz zur Vertragswerkstatt wichtige Ausnahmen gibt. Zum Beispiel sind Geländewagen prinzipiell nicht versichert, auf Gas- und Elektrobetrieb umgerüstete Fahrzeuge auch nicht und es gibt Ausschlüsse nach der Art der Verwendung des Autos, zum Beispiel bei Fahrzeugen, die auch für Kurierfahrten genutzt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass freie Kfz-Meisterbetriebe heute in ihrer Mehrzahl über hochmoderne Diagnosegeräte verfügen und auf diesem Weg auch über die technischen Reparatur-Informationen der Autoindustrie. Sie verwenden Originalteile oder Ersatzteile, die sie direkt von den Zulieferern der Autowerke beziehen, sogenannte Identteile.
Nicht selten sind die "Freien" ehemalige Markenpartner, die ihren Vertrag verloren haben, weil die Autokonzerne ihre Händlernetze seit Jahren ausdünnen. So kann es passieren, dass ein Kfz-Meister einen Wagen, den er noch vor ein paar Monaten als Markenhändler selbst verkauft hat, heute als "Freier" – bei strenger Auslegung – erst nach Ablauf der Garantiezeit warten und reparieren darf.
Durch die verlängerten Garantiezeiten kommt das Problem mit der Grauzone beim Garantieanspruch demnächst zusätzlich auch auf den Gebrauchtwagenhandel und seine Käufer zu. Wer springt im Garantiefall ein, wenn der junge Gebrauchte zwar in einer Vertragswerkstatt in der Inspektion war, aber bei einer anderen Automarke?
Oder Thema Zubehör. Schon eine Freisprechanlage oder ein anderes Radio greifen in die Fahrzeugelektrik ein und berühren – strenggenommen – den Garantieanspruch.
Burkhard Grewe, Freier Kfz-Meisterbetrieb dazu:
"Dann müssen wir im Rahmen unserer Gewährleistung dem Kunden garantieren können, dass seine eventuell noch vorhandene Werksgarantie nicht erlischt. Und zwar aus dem Grunde nicht erlischt, weil wir an seinem Fahrzeug einen technischen Eingriff vorgenommen haben. Dieses können wir jetzt garantieren mit der uns jetzt zur Verfügung stehenden Garantieausfallversicherung. Und das ist für uns so wie auch für den Kunden noch eine zusätzliche Absicherung."
Übrigens: Der Stempel eines freien Händlers im Wartungsheft heißt nicht überall sofort und automatisch "Garantie Ade".
Michael Franck von DaimlerChrysler dazu:
"Die Gewährleistung des Fahrzeuges leidet nicht darunter. Sie können eine freie Werkstatt aufsuchen, um Ihre Pflege-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen. Aber grundsätzlich gilt, dass die Regeln des Herstellers beachtet werden müssen."
Entscheidend ist also, ob der Eingriff etwas mit dem Garantiefall zu tun hat.
In Anbetracht der heutigen langen Inspektionsintervalle bei Neuwagen sollte man hier nicht nur auf den Pfennig achten. Bei Reparaturen und Nachrüstung während der Garantiezeit sollte man offen mit der Werkstatt seines Vertrauens sprechen.
Quelle: swr.de
Wer während der Garantiezeit von seiner Markenwerkstatt zu einer häufig preiswerteren freien Werkstatt wechselt, hat im Fall des Falles oft schlechte Karten. An sich nicht neu, verschärft sich das Garantieproblem für Autobesitzer, die ihrem Markenbetrieb untreu gewesen sind, ab Januar 2002 erheblich. Denn jetzt gibt es statt einem halben Jahr zwei Jahre Gewährleistung und häufig noch einige Monate Garantie zusätzlich. Das soll Neuwagenkunden länger an die Vertragswerkstatt
binden.
So kann das Problem aussehen: Inspektion und Ölwechsel in einer freien Werkstatt, später Motorschaden. Der Hersteller lehnt eine Kostenübernahme mit Hinweis auf die Arbeiten in der Fremdwerkstatt ab. Das ist zwar nicht kundenfreundlich, aber legal.
Marketingberater Manfred Kaufhold erklärt:
"Verlängerte Herstellergarantien würden für viele freie Meisterbetriebe das Aus bedeuten. Weil der Eingriff einer freien Meisterwerkstatt in das Fahrzeug des Kunden während der Werksgarantie nicht abgesichert ist. Kulanzregelungen sind nicht verbindlich. Dafür wurde die Garantieausfallversicherung geschaffen."
Die Garantieausfallversicherung ist neu in Deutschland. Sie schützt nur die Kfz-Meisterbetriebe, nicht aber die Autobesitzer. Sie soll der Werkstatt die Garantiekosten ersetzen, die sonst bei Vertragshändlern der Autohersteller übernimmt. Dadurch wollen einige "Freie" Neuwagenbesitzer auch nach dem 01.01.2002 in ihre Werkstätten locken.
Autofahrer müssen allerdings wissen, dass es im Fall eines Schadens während der Garantiezeit hier im Gegensatz zur Vertragswerkstatt wichtige Ausnahmen gibt. Zum Beispiel sind Geländewagen prinzipiell nicht versichert, auf Gas- und Elektrobetrieb umgerüstete Fahrzeuge auch nicht und es gibt Ausschlüsse nach der Art der Verwendung des Autos, zum Beispiel bei Fahrzeugen, die auch für Kurierfahrten genutzt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass freie Kfz-Meisterbetriebe heute in ihrer Mehrzahl über hochmoderne Diagnosegeräte verfügen und auf diesem Weg auch über die technischen Reparatur-Informationen der Autoindustrie. Sie verwenden Originalteile oder Ersatzteile, die sie direkt von den Zulieferern der Autowerke beziehen, sogenannte Identteile.
Nicht selten sind die "Freien" ehemalige Markenpartner, die ihren Vertrag verloren haben, weil die Autokonzerne ihre Händlernetze seit Jahren ausdünnen. So kann es passieren, dass ein Kfz-Meister einen Wagen, den er noch vor ein paar Monaten als Markenhändler selbst verkauft hat, heute als "Freier" – bei strenger Auslegung – erst nach Ablauf der Garantiezeit warten und reparieren darf.
Durch die verlängerten Garantiezeiten kommt das Problem mit der Grauzone beim Garantieanspruch demnächst zusätzlich auch auf den Gebrauchtwagenhandel und seine Käufer zu. Wer springt im Garantiefall ein, wenn der junge Gebrauchte zwar in einer Vertragswerkstatt in der Inspektion war, aber bei einer anderen Automarke?
Oder Thema Zubehör. Schon eine Freisprechanlage oder ein anderes Radio greifen in die Fahrzeugelektrik ein und berühren – strenggenommen – den Garantieanspruch.
Burkhard Grewe, Freier Kfz-Meisterbetrieb dazu:
"Dann müssen wir im Rahmen unserer Gewährleistung dem Kunden garantieren können, dass seine eventuell noch vorhandene Werksgarantie nicht erlischt. Und zwar aus dem Grunde nicht erlischt, weil wir an seinem Fahrzeug einen technischen Eingriff vorgenommen haben. Dieses können wir jetzt garantieren mit der uns jetzt zur Verfügung stehenden Garantieausfallversicherung. Und das ist für uns so wie auch für den Kunden noch eine zusätzliche Absicherung."
Übrigens: Der Stempel eines freien Händlers im Wartungsheft heißt nicht überall sofort und automatisch "Garantie Ade".
Michael Franck von DaimlerChrysler dazu:
"Die Gewährleistung des Fahrzeuges leidet nicht darunter. Sie können eine freie Werkstatt aufsuchen, um Ihre Pflege-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen. Aber grundsätzlich gilt, dass die Regeln des Herstellers beachtet werden müssen."
Entscheidend ist also, ob der Eingriff etwas mit dem Garantiefall zu tun hat.
In Anbetracht der heutigen langen Inspektionsintervalle bei Neuwagen sollte man hier nicht nur auf den Pfennig achten. Bei Reparaturen und Nachrüstung während der Garantiezeit sollte man offen mit der Werkstatt seines Vertrauens sprechen.
Quelle: swr.de