Autoversicherung: Fehler bei SFK melden und mehr bezahlen?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Autoversicherung: Fehler bei SFK melden und mehr bezahlen?
Vorgeschichte: Ich habe zum Anfang des Jahres meine Autoversicherung gewechselt, da ich mit meiner alten unzufreiden war. Ich hatte in 2004 einen nicht-verschuldeten Schaden gemeldet, der trotz meiner Aussage für die Gegenseite reguliert wurde. Ich wurde in der Schadenfreiheitsklasse (SFK) von 140% auf 155% hochgestuft. Abgesehen davon, dass ich mich bei dem damaligen Unfall noch immer als unschuldig betrachte und deswegen die Angelegenheit mittlerweile bei einem Anwalt liegt, wurde ich von meiner alten Autoversicherung einfach unfreundlich und ohne guten Rat "beraten", was eine Kündigung meinerseits und den Wechsel zu einer anderen Autoversicherung nach sich zog...
Was ist nun passiert? Ich habe die neue Versicherung abgeschlossen, alle Daten pflichtbewusst und wahrheitsgemäß angegeben und der neuen Versicherung mit meiner Unterschrift das Recht erteilt, dass alle weiteren benötigten Daten (wie v.a. die SFK) von der Vorversicherung zu erfragen. Ich habe zwar dem Versicherungsvertreter meine neue SFK von 155% genannt, vermerkt wurde auf dem Antrag davon allerdings nichts - ist ja auch richtig so, da die neue Versicherung diese Information immer von der Vorversicherung erhält.
Wochen später erhielt ich nun meinen Versicherungsschein mit einer zu zahlenden Summe, die mir angenehm niedrig erschien. Nach ein wenig Herumsuchen in den diversen Angaben fiehl mir dann auch auf, was passiert war: Bei der SFK steht nicht die erwarteten 155%, sondern nur 55%!
Nun gut, ich bin laut Vertrag dazu verpflichtet, jede Änderungen meiner Angaben meiner Versicherung unverzüglich mitzuteilen... allerdings hat sich ja bei mir gar nichts geändert! Es ist lediglich ein Fehler in der Kommunikation der beiden Versicherungen aufgetreten. Ob die alte Versicherung einen falschen Wert weitergegeben hat oder der Sachbearbeiter meiner neuen Versicherung lediglich eine 1 beim tippen von 155% vergessen hat, vermag ich nicht zu sagen. Fakt ist, ich habe keinen Fehler gemacht, sondern ihn lediglich bemerkt.
Da ich nun anstatt ca. 650 € (?) nur noch rund 180 € halbjährlich zu zahlen habe, also ca. 2x 470 € weniger für das Jahr 2005 als erwartet, bin ich schon extrem versucht, einfach nichts zu machen und abzuwarten was passiert...
Aber was kann passieren? Bin ich verpflichtet, den internen Fehler meiner Versicherung zu melden oder prüfen die das eh - selbst im Schadensfall - nie wieder nach, so dass ich schön blöd wäre, das freiwillig zu melden? Oder ist mein Versicherungsschutz so nicht mehr sicher bzw. gewährleistet, obwohl ja ich gar keinen Fehler in den Angaben gemacht habe?
Wer kann mir bei dieser Entscheidung behilflich sein? Wer hat evtl. ganz zufällig so eine (ähnliche) Erfahrung gemacht und kann ggf. aus Erfahrung mir einen Tipp geben?
Wäre sehr dankbar für eure Tipps und Ratschläge...
Greetz,
Methoz
Was ist nun passiert? Ich habe die neue Versicherung abgeschlossen, alle Daten pflichtbewusst und wahrheitsgemäß angegeben und der neuen Versicherung mit meiner Unterschrift das Recht erteilt, dass alle weiteren benötigten Daten (wie v.a. die SFK) von der Vorversicherung zu erfragen. Ich habe zwar dem Versicherungsvertreter meine neue SFK von 155% genannt, vermerkt wurde auf dem Antrag davon allerdings nichts - ist ja auch richtig so, da die neue Versicherung diese Information immer von der Vorversicherung erhält.
Wochen später erhielt ich nun meinen Versicherungsschein mit einer zu zahlenden Summe, die mir angenehm niedrig erschien. Nach ein wenig Herumsuchen in den diversen Angaben fiehl mir dann auch auf, was passiert war: Bei der SFK steht nicht die erwarteten 155%, sondern nur 55%!
Nun gut, ich bin laut Vertrag dazu verpflichtet, jede Änderungen meiner Angaben meiner Versicherung unverzüglich mitzuteilen... allerdings hat sich ja bei mir gar nichts geändert! Es ist lediglich ein Fehler in der Kommunikation der beiden Versicherungen aufgetreten. Ob die alte Versicherung einen falschen Wert weitergegeben hat oder der Sachbearbeiter meiner neuen Versicherung lediglich eine 1 beim tippen von 155% vergessen hat, vermag ich nicht zu sagen. Fakt ist, ich habe keinen Fehler gemacht, sondern ihn lediglich bemerkt.
Da ich nun anstatt ca. 650 € (?) nur noch rund 180 € halbjährlich zu zahlen habe, also ca. 2x 470 € weniger für das Jahr 2005 als erwartet, bin ich schon extrem versucht, einfach nichts zu machen und abzuwarten was passiert...
Aber was kann passieren? Bin ich verpflichtet, den internen Fehler meiner Versicherung zu melden oder prüfen die das eh - selbst im Schadensfall - nie wieder nach, so dass ich schön blöd wäre, das freiwillig zu melden? Oder ist mein Versicherungsschutz so nicht mehr sicher bzw. gewährleistet, obwohl ja ich gar keinen Fehler in den Angaben gemacht habe?
Wer kann mir bei dieser Entscheidung behilflich sein? Wer hat evtl. ganz zufällig so eine (ähnliche) Erfahrung gemacht und kann ggf. aus Erfahrung mir einen Tipp geben?
Wäre sehr dankbar für eure Tipps und Ratschläge...
Greetz,
Methoz
Tja, gute Frage !
Ich würde diese Frage dann auch gerne an unseren "Spezi" Melli weitergeben.
Kenne mich im Vertragsrecht auch nicht besonders gut aus, würde aber meinen, daß hier ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Du hast keine falschen Angaben gemacht, die Versicherung hat dir ein Angebot zukommen lassen und du kannst es annehmen. Du hättest ja auch widersprechen können.
Die Zusendung der Vertragsunterlagen stellt ja lediglich ein Vertragsangebot dar.
Hast du denn schon einmal die AGB des Versicherungsunternehmen durchgelesen ?
Steht dort evt. etwas über Haftungsausschluß o.ä. ???
Würde mich schon interessieren. Melde dich mal !
Ich würde diese Frage dann auch gerne an unseren "Spezi" Melli weitergeben.
Kenne mich im Vertragsrecht auch nicht besonders gut aus, würde aber meinen, daß hier ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Du hast keine falschen Angaben gemacht, die Versicherung hat dir ein Angebot zukommen lassen und du kannst es annehmen. Du hättest ja auch widersprechen können.
Die Zusendung der Vertragsunterlagen stellt ja lediglich ein Vertragsangebot dar.
Hast du denn schon einmal die AGB des Versicherungsunternehmen durchgelesen ?
Steht dort evt. etwas über Haftungsausschluß o.ä. ???
Würde mich schon interessieren. Melde dich mal !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
ohne mich jetzt in die akbs eingelesen zu haben:
fakt ist, dass du etwaige änderungen (dazu gehören im weitesten sinne auch fehler, die durch das versicherungsunternehmen gemacht wurden)
anzeigen musst.
aber wo kein kläger, da kein richter........
normalerweise wird der vorversicherer angeschrieben,d er rabatt wird bestätigt (oder eben korrigiert) und dann ins system eingepflegt.
danach schaut in der regel niemand mehr darauf.
sprich eigentlich kann es meiner meinung nach nicht mehr rauskommen.
was natürlich "dumm" wäre, wenn du gerade führerscheinanfänger (18jahre alt) bist und fährst mit 55% rum, da könnte evtl. mal einer draufschauen...
was passiert wenn es rauskommt ?
du musst natürlich die fehlende prämie nachzahlen u.u. über jahre hinweg (wenn es z.b. nach 8 jahren rauskommt, die kompletten 8 jahre).
auf den versicherungsschutz kann es sich nur dann auswirken, wenn es einen kausalen zusammenhang zwischen unfall und der zu wenig gezahlten prämie gibt und das ist faktisch ja nie möglich.
tja, liebst du das risiko und wäre es nicht schlimm, wenn du mal eben einige hundert /tausend euro nachzahlst, dann sag nichts, ansonsten würd ich an deiner stelle die sache korrigieren.
oder du fragst deinen versicherungsvertreter, was du tun sollst.
zuvor schau mal in den antrag, vielleicht hat der vertreter ja auch die falsche prozentzahl eingetragen ?
fakt ist, dass du etwaige änderungen (dazu gehören im weitesten sinne auch fehler, die durch das versicherungsunternehmen gemacht wurden)
anzeigen musst.
aber wo kein kläger, da kein richter........
normalerweise wird der vorversicherer angeschrieben,d er rabatt wird bestätigt (oder eben korrigiert) und dann ins system eingepflegt.
danach schaut in der regel niemand mehr darauf.
sprich eigentlich kann es meiner meinung nach nicht mehr rauskommen.
was natürlich "dumm" wäre, wenn du gerade führerscheinanfänger (18jahre alt) bist und fährst mit 55% rum, da könnte evtl. mal einer draufschauen...
was passiert wenn es rauskommt ?
du musst natürlich die fehlende prämie nachzahlen u.u. über jahre hinweg (wenn es z.b. nach 8 jahren rauskommt, die kompletten 8 jahre).
auf den versicherungsschutz kann es sich nur dann auswirken, wenn es einen kausalen zusammenhang zwischen unfall und der zu wenig gezahlten prämie gibt und das ist faktisch ja nie möglich.
tja, liebst du das risiko und wäre es nicht schlimm, wenn du mal eben einige hundert /tausend euro nachzahlst, dann sag nichts, ansonsten würd ich an deiner stelle die sache korrigieren.
oder du fragst deinen versicherungsvertreter, was du tun sollst.
zuvor schau mal in den antrag, vielleicht hat der vertreter ja auch die falsche prozentzahl eingetragen ?
Hmm, erstmal besten Dank für die (ersten beiden) Antworten.
Also ich werde in diesem April bereits 29, bin also auch nicht mehr der Allerjüngste. Habe meinen Führerschein eigentlich seit ich 18 bin (also seit 1994), durch einen anderen Vorfall (andere Versicherung, anderes Fahrzeug - nicht mal ´n Auto) steht aber als Ausstellungsdatum Mai 2000 im Führerschein, wo ich nach mehrmonatigem Führerscheinentzug den neuen nicht mehr rosaroten Papierführerschein bekommen habe. Eigentlich bescheuert, dass das eigentliche Datum gar nicht mehr auftaucht... (Kann man da eigentlich jetzt noch was machen?)
Naja, da ich nun früher eine Weile ein eigenes Motorrad hatte, "durfte" ich mich im Juli 2003, als ich nun endlich ein Auto auf meinen Namen angemeldet habe, mit 140% (SF 1/2) einstufen lassen. Anfang 2004 wurde ich noch nicht runtergestuft, da ich (bereits damals falsch beraten) nicht ab 01.07.03, sondern ein paar Tage später mit der Versicehrung angefangen hatte...
Ok, wenn ich das richtig sehe, kommt man in die SF5 (55%), wenn man mind. 5 Kalenderjahre unfallfrei war. (1 Jahr: 100%, 2 Jahre: 85%, 3 Jahre: 70%, 4 Jahre: 60%, 5-6 Jahre: 55%, 7-8 Jahre: 50%, 9-11 Jahre: 45%, 12-15 Jahre: 40%, 16-21 Jahre: 35% und ab 22 Jahre: 30%)
Hmm, also wäre das ja nach Neuausstellung des Führerscheins (05/00) und theoretisch sofortigem Autokauf (inkl. Versicherungsabschluss auf mich) noch gar nicht möglich gewesen, realistisch auf 55% zu gelangen (Einstieg 2000 mit 140%, 2001 noch immer 140% (?), 2002 dann 100%, 2003 85%, 2004 70% und 2005 60%). Allerdings wurde mir Mitte Juli 2003 auch ohne weiteres die SFK 1/2 (140%) gewährt, obwohl ich mir diese vor meinem Führerscheinentzug "verdient" hatte.
Hmm, wäre es dann nun theoretisch möglich, dass ich bei 55% angelangt wäre, so dass zumindest aus Altersgründen, Besitz des Führerscheins etc. da kein Widerspruch besteht? Zählt ein Kalenderjahr bei einer Autoversicherung immer von Januar bis Dezember oder auch von Juli bis Juni?
Ok, wenn ich das melden sollte, ist ziemlich sicher klar, dass ich 2x ca. 470 € allein für dieses Jahr (Januar und irgendwann dann im Juli) mehr zahlen muss, als das so der Fall wäre. Ich könnte dieses Geld ja auf ein Konto packen wo ich nicht rangehe und somit wäre das Risiko einer Nachzahlung abgedeckt. Aber können die noch andere (finanzielle) Forderungen stellen und/oder im Zweifelsfall eine Regulierung eines Schadens verweigern oder mich sogar aus der Versicherung werfen?
Also in meinen Antrag und in die AGB´s schaue ich mal heute abend, wenn ich wieder zu Hause bin... mal schauen, ob´s da irgendwas dazu gibt (obwohl ich das bezweifel).
Und der Versicherungsvertreter hat (zumindest nicht in meiner Anwesenheit) im SFK-Feld keine Eintragung gemacht. Er hat also diese falsche Angabe nicht gemacht... außer er war derjenige, der die Vorversicherung kontaktiert hat und von denen den.. äh, einen Wert erfahren hat.
"Frag deinen Versicherungsvertreter"... jaja, das ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Aber was kann mir da passieren? Mit ziemlicher Sicherheit wird der mir doch sagen, dass der Fehler korrigiert werden muss und damit "darf" ich nachzahlen. Und wenn er mir sagen sollte - so unwahrscheinlich das auch sein wird - "machen sie sich da mal keine Sorgen, wir lassen das alles so wie es ist, das bekommt eh niemand raus." - wer garantiert mir dann, dass das auch richtig ist? Im Streitfall (spätestens vor Gericht) werde ich mich wohl nicht darauf berufen können, oder? Da stünde dann wieder Aussage gegen Aussage.
Ok, eine 100%ige für mich positive Aussage werde ich nicht bekommen und wenn spätestens der Versicherungsvertreter mir so etwas (positives) sagen sollte, kann ich wohl stark darauf vertrauen, dass ich brav schweige... aber soweit müsste es erst einmal kommen. Lieber wäre mir ein Paragraph oder ähnliches, der bei meinem Problem auf meiner Seite ist... und auf den ich mich im Zweifelsfall berufen kann...
Noch irgendwelche Ideen?
Also ich werde in diesem April bereits 29, bin also auch nicht mehr der Allerjüngste. Habe meinen Führerschein eigentlich seit ich 18 bin (also seit 1994), durch einen anderen Vorfall (andere Versicherung, anderes Fahrzeug - nicht mal ´n Auto) steht aber als Ausstellungsdatum Mai 2000 im Führerschein, wo ich nach mehrmonatigem Führerscheinentzug den neuen nicht mehr rosaroten Papierführerschein bekommen habe. Eigentlich bescheuert, dass das eigentliche Datum gar nicht mehr auftaucht... (Kann man da eigentlich jetzt noch was machen?)
Naja, da ich nun früher eine Weile ein eigenes Motorrad hatte, "durfte" ich mich im Juli 2003, als ich nun endlich ein Auto auf meinen Namen angemeldet habe, mit 140% (SF 1/2) einstufen lassen. Anfang 2004 wurde ich noch nicht runtergestuft, da ich (bereits damals falsch beraten) nicht ab 01.07.03, sondern ein paar Tage später mit der Versicehrung angefangen hatte...
Ok, wenn ich das richtig sehe, kommt man in die SF5 (55%), wenn man mind. 5 Kalenderjahre unfallfrei war. (1 Jahr: 100%, 2 Jahre: 85%, 3 Jahre: 70%, 4 Jahre: 60%, 5-6 Jahre: 55%, 7-8 Jahre: 50%, 9-11 Jahre: 45%, 12-15 Jahre: 40%, 16-21 Jahre: 35% und ab 22 Jahre: 30%)
Hmm, also wäre das ja nach Neuausstellung des Führerscheins (05/00) und theoretisch sofortigem Autokauf (inkl. Versicherungsabschluss auf mich) noch gar nicht möglich gewesen, realistisch auf 55% zu gelangen (Einstieg 2000 mit 140%, 2001 noch immer 140% (?), 2002 dann 100%, 2003 85%, 2004 70% und 2005 60%). Allerdings wurde mir Mitte Juli 2003 auch ohne weiteres die SFK 1/2 (140%) gewährt, obwohl ich mir diese vor meinem Führerscheinentzug "verdient" hatte.
Hmm, wäre es dann nun theoretisch möglich, dass ich bei 55% angelangt wäre, so dass zumindest aus Altersgründen, Besitz des Führerscheins etc. da kein Widerspruch besteht? Zählt ein Kalenderjahr bei einer Autoversicherung immer von Januar bis Dezember oder auch von Juli bis Juni?
Ok, wenn ich das melden sollte, ist ziemlich sicher klar, dass ich 2x ca. 470 € allein für dieses Jahr (Januar und irgendwann dann im Juli) mehr zahlen muss, als das so der Fall wäre. Ich könnte dieses Geld ja auf ein Konto packen wo ich nicht rangehe und somit wäre das Risiko einer Nachzahlung abgedeckt. Aber können die noch andere (finanzielle) Forderungen stellen und/oder im Zweifelsfall eine Regulierung eines Schadens verweigern oder mich sogar aus der Versicherung werfen?
Also in meinen Antrag und in die AGB´s schaue ich mal heute abend, wenn ich wieder zu Hause bin... mal schauen, ob´s da irgendwas dazu gibt (obwohl ich das bezweifel).
Und der Versicherungsvertreter hat (zumindest nicht in meiner Anwesenheit) im SFK-Feld keine Eintragung gemacht. Er hat also diese falsche Angabe nicht gemacht... außer er war derjenige, der die Vorversicherung kontaktiert hat und von denen den.. äh, einen Wert erfahren hat.
"Frag deinen Versicherungsvertreter"... jaja, das ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Aber was kann mir da passieren? Mit ziemlicher Sicherheit wird der mir doch sagen, dass der Fehler korrigiert werden muss und damit "darf" ich nachzahlen. Und wenn er mir sagen sollte - so unwahrscheinlich das auch sein wird - "machen sie sich da mal keine Sorgen, wir lassen das alles so wie es ist, das bekommt eh niemand raus." - wer garantiert mir dann, dass das auch richtig ist? Im Streitfall (spätestens vor Gericht) werde ich mich wohl nicht darauf berufen können, oder? Da stünde dann wieder Aussage gegen Aussage.
Ok, eine 100%ige für mich positive Aussage werde ich nicht bekommen und wenn spätestens der Versicherungsvertreter mir so etwas (positives) sagen sollte, kann ich wohl stark darauf vertrauen, dass ich brav schweige... aber soweit müsste es erst einmal kommen. Lieber wäre mir ein Paragraph oder ähnliches, der bei meinem Problem auf meiner Seite ist... und auf den ich mich im Zweifelsfall berufen kann...
Noch irgendwelche Ideen?
tja eine 100%ig positive nachricht bzw. einen paragraphen kann dir da niemand nennen.
ist halt eine frage des gewissens.
die wahrscheinlichkeit, dass es rauskommt ist eher gering.
man bekommt den sfr vom vorversicherer gibt ihn ins system ein und gut ist. und auf "verdachtsmomente" kommt niemand, weil du mit 29jahren 55% hast, was (führerschein hin oder her) ja möglich wäre. anders wäre es, wenn ein 18jähriger 30% hätte.
nur fakt ist, dass ich es dir nicht garantieren kann, dass es nicht rauskommt.
sollte es aber rauskommen, würdest du mit sicherheit nicht den versicherungsschutz verlieren. man wird die prämie nacherheben und gut ist.
gerade weil im schadenfall ja auch nicht auf den sfr geachtet wird (wenn überhaupt eher auf jahreskmzahl oder unterstellort des fahrzeugs).
hast du lastschrift ? wenn die versicherung den falschen beitrag einzieht kannst du ja nix dafür....du hast ja die ermächtigung ergeben.
und bei den ganzen buchungen hast du das mit der versicherung "übersehen".
aber entscheiden musst du...ist eine gewissensfrage....
ps: um zu schauen, wer den "fehler" gemacht hat, könntest du evtl. beim vorversicherer anrufen udn fragen welchen sfr du hast. geben die dir den falschen sfr an, dann kommt es zu 95% niemals raus. problem: sollte der sachbearbeiter den fehler bemerken, wird er eine korrektur rausschicken.
ps:ps: was mich wundert ist, dass der vermittler das sfr (prozente) feld leer gelassen hat. vielleicht hat er sich ja was dabei gedacht
ist halt eine frage des gewissens.
die wahrscheinlichkeit, dass es rauskommt ist eher gering.
man bekommt den sfr vom vorversicherer gibt ihn ins system ein und gut ist. und auf "verdachtsmomente" kommt niemand, weil du mit 29jahren 55% hast, was (führerschein hin oder her) ja möglich wäre. anders wäre es, wenn ein 18jähriger 30% hätte.
nur fakt ist, dass ich es dir nicht garantieren kann, dass es nicht rauskommt.
sollte es aber rauskommen, würdest du mit sicherheit nicht den versicherungsschutz verlieren. man wird die prämie nacherheben und gut ist.
gerade weil im schadenfall ja auch nicht auf den sfr geachtet wird (wenn überhaupt eher auf jahreskmzahl oder unterstellort des fahrzeugs).
hast du lastschrift ? wenn die versicherung den falschen beitrag einzieht kannst du ja nix dafür....du hast ja die ermächtigung ergeben.
und bei den ganzen buchungen hast du das mit der versicherung "übersehen".
aber entscheiden musst du...ist eine gewissensfrage....
ps: um zu schauen, wer den "fehler" gemacht hat, könntest du evtl. beim vorversicherer anrufen udn fragen welchen sfr du hast. geben die dir den falschen sfr an, dann kommt es zu 95% niemals raus. problem: sollte der sachbearbeiter den fehler bemerken, wird er eine korrektur rausschicken.
ps:ps: was mich wundert ist, dass der vermittler das sfr (prozente) feld leer gelassen hat. vielleicht hat er sich ja was dabei gedacht
So, bin mittlerweile zu Hause und kann deswegen auch wieder was zum Thema sagen sowie meine eigenen Unterlagen einsehen...
Erst einmal finde ich es absolut toll, dass man hier ziemlich zeitnah eine Antwort bekommt...
Danke!
Um erst einmal deine Frage zu beantworten, Melli, ja die Vers. darf sich per Lastschrift ihr Geld holen...
Und ich kann mir auch mittlerweile denken, wie der Fehler zustande gekommen ist. Ich habe nochmal die Durchschrift meines Antrages herausgekramt. Im Kästchen für die SFK steht ja doch was. Gut, für´s Kalenderjahr wurde richtig die 2005 eingetragen und im Kästchen unter "Haftpflicht" steht es unsauberes S. SFK S bedeutet 155%. Soweit wurde das also korrekt aufgenommen. Nur ist dieses "S" zwar unsauber, aber wie jedes andere "S" auf der Seite eigentlich einigermaßen klar zu lesen. (Das letzte "Zeichen" von "ONTOS" beispielsweise sieht genauso aus wie das "S" bei der SFK.) Ich denke, dass wer-auch-immer von der Versicherung dieses "S" als eine "5" gelesen hat. (SFK 5 bedeutet 55%!) Unter der 2005 und dem "S" steht der Text in fetten Buchstaben, den ich noch in Erinnerung hatte: "Wir fordern noch eine Bescheinigung über die SF-Klasse bei Ihrem Vorversicherer an. Erst nach Erhalt können wir Ihren Vertrag endgültig einstufen."
Nun gut, zugegebenermaßen habe ich mir wohl meine Versicherungsunterlagen bis heute noch nicht detailliert genug angeschaut... Auf meinem "Kraftfahrt-Versicherungsschein" steht u.a. auf der Rückseite folgender Text: "Informationen zum Vertrag und/oder Beitrag: Die ausgewiesene SFK gilt vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung durch den Vorversicherer. Die Bestätigung haben wir bereits angefordert und erwarten sie in nächster Zeit. ..."
Mist, das heisst ja dann wohl, dass ich demnächst nochmal einen Brief mit der korrigierten SFK bekomme, oder?
Naja, ich denke, ich werde gerade nach diesen Informationen erst einmal noch abwarten - abgebucht haben sie ja auch noch nicht. Zu 99,9% wird ja wohl in den kommenden Tagen oder so dieser Brief im Kasten liegen... aber vielleicht hab ich ja doch noch Glück und der zuständige Sachbearbeiter arbeitet (nochmals?) nicht so wie er/sie es eigentlich sollte - zu meinem Vorteil.
"Unrichtige Angaben im Antrag können zu Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags führen." Sollte ich mich aufgrund dieser Klausel doch vorzeitig bei meiner Versicherung melden oder wie gesagt, noch zwei Wochen oder so abwarten?
Was meinst du Melli?
Methoz
Erst einmal finde ich es absolut toll, dass man hier ziemlich zeitnah eine Antwort bekommt...
Um erst einmal deine Frage zu beantworten, Melli, ja die Vers. darf sich per Lastschrift ihr Geld holen...
Und ich kann mir auch mittlerweile denken, wie der Fehler zustande gekommen ist. Ich habe nochmal die Durchschrift meines Antrages herausgekramt. Im Kästchen für die SFK steht ja doch was. Gut, für´s Kalenderjahr wurde richtig die 2005 eingetragen und im Kästchen unter "Haftpflicht" steht es unsauberes S. SFK S bedeutet 155%. Soweit wurde das also korrekt aufgenommen. Nur ist dieses "S" zwar unsauber, aber wie jedes andere "S" auf der Seite eigentlich einigermaßen klar zu lesen. (Das letzte "Zeichen" von "ONTOS" beispielsweise sieht genauso aus wie das "S" bei der SFK.) Ich denke, dass wer-auch-immer von der Versicherung dieses "S" als eine "5" gelesen hat. (SFK 5 bedeutet 55%!) Unter der 2005 und dem "S" steht der Text in fetten Buchstaben, den ich noch in Erinnerung hatte: "Wir fordern noch eine Bescheinigung über die SF-Klasse bei Ihrem Vorversicherer an. Erst nach Erhalt können wir Ihren Vertrag endgültig einstufen."
Nun gut, zugegebenermaßen habe ich mir wohl meine Versicherungsunterlagen bis heute noch nicht detailliert genug angeschaut... Auf meinem "Kraftfahrt-Versicherungsschein" steht u.a. auf der Rückseite folgender Text: "Informationen zum Vertrag und/oder Beitrag: Die ausgewiesene SFK gilt vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung durch den Vorversicherer. Die Bestätigung haben wir bereits angefordert und erwarten sie in nächster Zeit. ..."
Mist, das heisst ja dann wohl, dass ich demnächst nochmal einen Brief mit der korrigierten SFK bekomme, oder?
Naja, ich denke, ich werde gerade nach diesen Informationen erst einmal noch abwarten - abgebucht haben sie ja auch noch nicht. Zu 99,9% wird ja wohl in den kommenden Tagen oder so dieser Brief im Kasten liegen... aber vielleicht hab ich ja doch noch Glück und der zuständige Sachbearbeiter arbeitet (nochmals?) nicht so wie er/sie es eigentlich sollte - zu meinem Vorteil.
"Unrichtige Angaben im Antrag können zu Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags führen." Sollte ich mich aufgrund dieser Klausel doch vorzeitig bei meiner Versicherung melden oder wie gesagt, noch zwei Wochen oder so abwarten?
Was meinst du Melli?
Methoz
die betonung liegt auf KÖNNEN....d.h. nicht, dass sie es zwangsläufig machen. aus der erfahrung heraus, belassen sie es bei der nacherhebung der prämie, was in dem fall ja auch eine art "vertragsstrafe" wäre.Methoz hat geschrieben:
"Unrichtige Angaben im Antrag können zu Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags führen." Sollte ich mich aufgrund dieser Klausel doch vorzeitig bei meiner Versicherung melden oder wie gesagt, noch zwei Wochen oder so abwarten?
Was meinst du Melli?
Methoz
ich würde an deiner stelle jetzt einfach abwarten, was für ein betrag abgebucht wird.
Hmmm, interessant, interessant.
Also entweder hat meine Vorversicherung noch immer nicht meine SFK bestätigt und meine jetzige Versicherung wollte trotzdem ihr Geld oder es wurde nochmals irgendwo ´n Fehler gemacht oder der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin hat beim "Überprüfen" der Angaben nicht sooo genau hingesehen...
...denn ich habe bis jetzt einfach nichts gemacht und meine Versicherung hat nun den halbjährlichen Erstbetrag (SFK 55%) abgebucht
Ok, ich habe mir gesagt, ich warte bis Ende des Monats und das werde ich jetzt auch tun... mal sehen, ob mir dann immer noch nicht die Entscheidung abgenommen wurde...
Also entweder hat meine Vorversicherung noch immer nicht meine SFK bestätigt und meine jetzige Versicherung wollte trotzdem ihr Geld oder es wurde nochmals irgendwo ´n Fehler gemacht oder der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin hat beim "Überprüfen" der Angaben nicht sooo genau hingesehen...
...denn ich habe bis jetzt einfach nichts gemacht und meine Versicherung hat nun den halbjährlichen Erstbetrag (SFK 55%) abgebucht
Ok, ich habe mir gesagt, ich warte bis Ende des Monats und das werde ich jetzt auch tun... mal sehen, ob mir dann immer noch nicht die Entscheidung abgenommen wurde...
OK, nun hat sich das Thema (leider) erledigt. Meine Vorversicherung hat wohl nun endgültig meine korrekte SFK meiner jetzigen Versicherung übermittelt und die haben mir nochmal einen Brief mit dem korrigierten Betrag geschickt. Übrigens haben sie eine geschickte Formulierung gewählt, der nicht zu entnehmen ist, wer denn nun eigentlich den Fehler begangen hat 
