hatte einen Leasingvertrag. Dieser ist abgelaufen. Die Leasinggesellschaft hatte mir kurz vor Ablauf des Leasingvertrages den Fahrzeugbrief zugeschickt. Müßte das Fahrzeug jetzt eigentlich wieder abgeben. Aber sagt man nicht, wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist der Eigentümer? Dazu kommt, meine Daten stehen im Fahrzeugbrief. Wer gut, wenn da jemand etwas weiß. mfg
habe fahrzeugbrief, bin ich eigentümer?
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hans wurst
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habe fahrzeugbrief, bin ich eigentümer?
Hallo,
hatte einen Leasingvertrag. Dieser ist abgelaufen. Die Leasinggesellschaft hatte mir kurz vor Ablauf des Leasingvertrages den Fahrzeugbrief zugeschickt. Müßte das Fahrzeug jetzt eigentlich wieder abgeben. Aber sagt man nicht, wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist der Eigentümer? Dazu kommt, meine Daten stehen im Fahrzeugbrief. Wer gut, wenn da jemand etwas weiß. mfg
hatte einen Leasingvertrag. Dieser ist abgelaufen. Die Leasinggesellschaft hatte mir kurz vor Ablauf des Leasingvertrages den Fahrzeugbrief zugeschickt. Müßte das Fahrzeug jetzt eigentlich wieder abgeben. Aber sagt man nicht, wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist der Eigentümer? Dazu kommt, meine Daten stehen im Fahrzeugbrief. Wer gut, wenn da jemand etwas weiß. mfg
Da wirste nie im Leben vor Gericht mit durchkommen.
Eigentümer ist die Leasinggesellschaft bzw. der vermittelnde Betrieb.
Also lieber, wie ursprünglich vereinbart, das Fahrzeug artig dem Händler auf den Hof stellen und sich an den Vertrag halten.
Alles andere wäre Zeitverschwendung und für beide Seiten nur mit Ärger verbunden.
Eigentümer ist die Leasinggesellschaft bzw. der vermittelnde Betrieb.
Also lieber, wie ursprünglich vereinbart, das Fahrzeug artig dem Händler auf den Hof stellen und sich an den Vertrag halten.
Alles andere wäre Zeitverschwendung und für beide Seiten nur mit Ärger verbunden.
Hallo Sniper,
stimmt, den Brief dürfte er nicht haben! Die Leasinggesellschaft hat da nen Fehler gemacht. Normalerweise bekommt den der Händler zugeschickt. Irren ist halt menschlich.
Der Kfz.-Brief allein ist meiner Meinung nach nicht ausreichend um einen Besitzanspruch geltend zu machen.
Außerdem gibts einen rechtsgültigen Vertrag mit der Leasing der eindeutig ist.
stimmt, den Brief dürfte er nicht haben! Die Leasinggesellschaft hat da nen Fehler gemacht. Normalerweise bekommt den der Händler zugeschickt. Irren ist halt menschlich.
Der Kfz.-Brief allein ist meiner Meinung nach nicht ausreichend um einen Besitzanspruch geltend zu machen.
Außerdem gibts einen rechtsgültigen Vertrag mit der Leasing der eindeutig ist.