habe fahrzeugbrief, bin ich eigentümer?

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
hans wurst
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 01.02.2005, 11:26

habe fahrzeugbrief, bin ich eigentümer?

Beitrag von hans wurst »

Hallo,
hatte einen Leasingvertrag. Dieser ist abgelaufen. Die Leasinggesellschaft hatte mir kurz vor Ablauf des Leasingvertrages den Fahrzeugbrief zugeschickt. Müßte das Fahrzeug jetzt eigentlich wieder abgeben. Aber sagt man nicht, wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist der Eigentümer? Dazu kommt, meine Daten stehen im Fahrzeugbrief. Wer gut, wenn da jemand etwas weiß. mfg :)
Sniper
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 01.02.2005, 08:20

Beitrag von Sniper »

Der Wagen gehört dir. Der Besitzer des Fahrzeugbriefes und auch der Besitzer des Wagens.
Das Problem ist aber sicher der Vertrag, der Leasingfirma.
Warum haben sie dir überhaupt den Brief geschickt? Normalerweise bekommt man den doch garnicht.
Frankie
Spezialist
Beiträge: 127
Registriert: 20.01.2005, 16:39
Wohnort: Rees

Beitrag von Frankie »

Da wirste nie im Leben vor Gericht mit durchkommen.
Eigentümer ist die Leasinggesellschaft bzw. der vermittelnde Betrieb.

Also lieber, wie ursprünglich vereinbart, das Fahrzeug artig dem Händler auf den Hof stellen und sich an den Vertrag halten.

Alles andere wäre Zeitverschwendung und für beide Seiten nur mit Ärger verbunden.
Sniper
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 01.02.2005, 08:20

Beitrag von Sniper »

Es ist aber in Deutschland ganz klar so geregelt, das der Besitzer derjenige ist, der den Brief besitzt.
Denn laut Leasingvertrag dürfte er den Brief garnicht haben!
Frankie
Spezialist
Beiträge: 127
Registriert: 20.01.2005, 16:39
Wohnort: Rees

Beitrag von Frankie »

Hallo Sniper,

stimmt, den Brief dürfte er nicht haben! Die Leasinggesellschaft hat da nen Fehler gemacht. Normalerweise bekommt den der Händler zugeschickt. Irren ist halt menschlich.

Der Kfz.-Brief allein ist meiner Meinung nach nicht ausreichend um einen Besitzanspruch geltend zu machen.
Außerdem gibts einen rechtsgültigen Vertrag mit der Leasing der eindeutig ist.
Sniper
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 01.02.2005, 08:20

Beitrag von Sniper »

Die Leasinggesellschaft kann ihren Teil des Vertrages aber auch nicht mehr einhalten, da sich das im Vertrag angegebene Fahrzeug nicht mehr in ihrem Besitz befindet.
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“