Hi kielersprotte78,
als Privatmann, kannst du bei einem Autoverkauf jegliche Gewährleistung ausschließen, egal an wem du verkaufst. Wichtig ist nur, dass du den Ausschluss der Gewährleistung im Vertrag festhältst. Am besten verwendest du einen vorgefertigten Autokaufvertrag für ein gebrauchtes Kfz. So einen Kaufvertrag kannst du auch bei uns unter
http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... rtrag.html ausdrucken.
Vor dem Verkauf solltest du das Fahrzeug abmelden, dann bekommt der Käufer Kaufvertrag, Brief, ASU, TÜV und Abmeldungsbescheinigung.
Solltest du das Fahrzeug mit Zulassung verkaufen, bekommt er natürlich auch den Kfz-Schein. In diesem Fall kann es aber Probleme geben, wenn er das Fahrzeug nicht gleich ummeldet. Dann musst du nämlich die Steuer und die Versicherung weiterbezahlen, hat er in dieser Zeit einen Unfall, dann geht der Ärger richtig los.
Also wenn’s den doch sein muss, dass du das Auto mit Zulassung verkaufst, musst du im Kaufvertrag Datum, Uhrzeit und Kilometersand festhalten. Außerdem solltest du gleich im Anschluss ein Fax an die Versicherung und an deine Zulassungsstelle schicken. Dann bist du wenigstens versicherungstechnisch aus dem Schneider.
Beide Formulare findest du ebenfalls unter folgenden Link.
http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... rtrag.html